Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Ermittlungsverfahren und strafrechtlichen Risiken
Der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs kann für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen schnell existenzbedrohend werden. Bereits kleinere Abrechnungsfehler oder dokumentarische Unstimmigkeiten können ein Ermittlungsverfahren auslösen – mit strafrechtlichen, berufsrechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen.
In diesem FAQ beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen – praxisnah, rechtlich fundiert und mit Blick auf eine effektive Verteidigung.
Was versteht man unter Abrechnungsbetrug?
Abrechnungsbetrug im strafrechtlichen Sinne ist eine Täuschung über das Vorliegen, den Umfang oder die Art medizinischer Leistungen, um sich dadurch einen nicht gerechtfertigten Vermögensvorteil zu verschaffen – typischerweise durch falsche Angaben gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), einer privaten Krankenversicherung oder den Patienten selbst.
Rechtlich handelt es sich in der Regel um einen Verstoß gegen § 263 StGB (Betrug). In vielen Fällen kommt zusätzlich § 266 StGB (Untreue) oder § 278 StGB (Fälschung von Gesundheitszeugnissen) in Betracht.
Welche Konstellationen sind besonders risikoreich?
Ermittlungsverfahren werden besonders häufig bei folgenden Fallgruppen eingeleitet:
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Abrechnung nicht erbrachter oder nicht persönlich erbrachter Leistungen
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Doppelte Abrechnung derselben Leistung (z. B. bei Kombination von GKV und Selbstzahler)
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Falsche Verwendung von Abrechnungsziffern (z. B. falscher Steigerungssatz bei GOÄ)
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Abrechnung durch nicht abrechnungsberechtigte Personen (z. B. angestellte Ärzte ohne Zulassung)
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Manipulierte Zeit- und Leistungsdokumentationen
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Verstöße im Zusammenhang mit IGeL-Leistungen oder Gutachten
Insbesondere bei sehr hohen Fallzahlen, ungewöhnlichen Leistungskombinationen oder Abrechnungen außerhalb der üblichen Zeitfenster wird die Aufmerksamkeit von Prüfstellen und Ermittlungsbehörden geweckt.
Wie werden Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetrugs eingeleitet?
Ein Strafverfahren beginnt in der Regel mit einem Hinweis an die Strafverfolgungsbehörden. Solche Hinweise kommen typischerweise von:
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der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) im Rahmen der Plausibilitätsprüfung
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privaten Krankenversicherungen oder dem Medizinischen Dienst (MD)
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Finanzämtern oder Steuerfahndungsstellen
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ehemaligen Mitarbeitern, Patienten oder Mitbewerbern
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Betriebsprüfungen oder zufälligen Erkenntnissen aus anderen Verfahren
Die Folge ist häufig ein Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft – oft verbunden mit Durchsuchungen, Beschlagnahmungen und Zeugenvernehmungen. Viele Ärztinnen und Ärzte erfahren davon erstmals durch eine Vorladung oder eine Hausdurchsuchung.
Welche Strafen drohen bei einer Verurteilung?
Bei einer Verurteilung wegen Abrechnungsbetrugs drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt etwa dann vor, wenn:
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der Schaden besonders hoch ist,
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wiederholt oder systematisch abgerechnet wurde,
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gewerbsmäßig gehandelt wurde,
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besonders schutzbedürftige Patienten betroffen sind.
Bereits eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen kann zu einem Eintrag ins Führungszeugnis und damit zu berufsrechtlichen Konsequenzen führen.
Welche berufsrechtlichen und wirtschaftlichen Folgen können entstehen?
Unabhängig vom strafrechtlichen Ausgang hat ein Ermittlungsverfahren erhebliche Auswirkungen auf die ärztliche Berufsausübung. Mögliche Folgen sind:
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Entzug oder Ruhen der Approbation (§ 5 BÄO)
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Ausschluss aus der Kassenärztlichen Versorgung
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Rückforderung der zu Unrecht gezahlten Honorare
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Disziplinarverfahren durch Ärztekammer oder Berufsaufsicht
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Reputationsschäden, Praxisauflösung, Verlust der wirtschaftlichen Grundlage
Gerade für Vertragsärzte besteht das Risiko, nicht nur strafrechtlich, sondern auch vertraglich und disziplinarisch belangt zu werden – mit Folgen für die gesamte ärztliche Laufbahn.
Wie sollte ich mich verhalten, wenn ich Post von der Staatsanwaltschaft oder KV bekomme?
Zunächst gilt: Bewahren Sie Ruhe – und äußern Sie sich nicht voreilig zur Sache. Weder gegenüber der Staatsanwaltschaft noch gegenüber der KV besteht eine Verpflichtung zur sofortigen Einlassung. Aussagen ohne anwaltliche Beratung führen in der Praxis häufig zu erheblichen Nachteilen, insbesondere wenn Dokumentationen lückenhaft oder die rechtlichen Rahmenbedingungen unklar sind.
Es empfiehlt sich, unverzüglich einen spezialisierten Verteidiger im Straf- und Berufsrecht einzuschalten, der die Unterlagen sichtet, die Situation einschätzt und eine Verteidigungsstrategie entwickelt. Auch im Umgang mit der Ärztekammer oder der KV sollte die Kommunikation rechtlich abgestimmt sein.
Warum sind Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die richtigen Ansprechpartner?
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht mit besonderem Fokus auf das Medizinstrafrecht und Steuerstrafrecht. Sie vertreten bundesweit Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und MVZ-Leiter, die sich mit dem Vorwurf des Abrechnungsbetrugs konfrontiert sehen.
Dank ihrer langjährigen Erfahrung, ihrer engen Zusammenarbeit mit Abrechnungsexperten und ihrem vertieften Verständnis für medizinische Abläufe bieten sie eine effektive und diskrete Verteidigung, mit dem Ziel, berufliche Existenzen zu sichern und strafrechtliche sowie wirtschaftliche Schäden zu minimieren.
Ihre Mandanten profitieren von:
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fundierter Einschätzung medizinischer Dokumentationen und Abrechnungsmodalitäten
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strategischer Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren
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Koordination mit ärztlicher Selbstverwaltung, Kammern und KVen
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effektiver Vermeidung öffentlicher Hauptverhandlungen, wo möglich
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persönlicher, vertraulicher und zügiger Betreuung
Wann sollte ich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen?
Spätestens bei Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, einer Vorladung oder dem Erhalt eines Prüfberichts durch die KV ist der richtige Zeitpunkt, sich rechtlich beraten zu lassen. Je früher ein spezialisierter Verteidiger eingebunden wird, desto größer ist die Chance, das Verfahren in geordnete Bahnen zu lenken – und insbesondere eine Anklage oder berufsrechtliche Maßnahmen zu vermeiden.