Was versteht man unter Unterschlagung?
Unterschlagung liegt vor, wenn jemand eine fremde bewegliche Sache, die er rechtmäßig in Besitz hat, sich selbst oder einem Dritten rechtswidrig zueignet. Anders als beim Diebstahl wird die Sache nicht aktiv weggenommen, sondern unrechtmäßig behalten oder genutzt. Typische Beispiele sind das Einbehalten von Firmeneigentum nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder das Aneignen einer gefundenen Brieftasche.
Wann wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?
Ein Ermittlungsverfahren wegen Unterschlagung wird eingeleitet, sobald ein Geschädigter Anzeige erstattet oder ein entsprechender Verdacht entsteht. Die Polizei prüft dann, wem die Sache gehört, unter welchen Umständen sie in den Besitz des Beschuldigten gelangt ist und ob eine Aneignungsabsicht vorliegt.
Welche Strafen drohen bei einer Verurteilung?
Bei einer Verurteilung wegen Unterschlagung drohen je nach Schwere des Falls Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren. In besonders schweren Fällen, etwa wenn ein Vertrauensverhältnis missbraucht wurde, kann das Strafmaß höher ausfallen. Neben der Hauptstrafe drohen Eintragungen im Führungszeugnis und erhebliche berufliche Nachteile.
Gibt es spezielle Regelungen bei Fundunterschlagung?
Ja. Wer eine verlorene oder vergessene Sache findet und sich diese rechtswidrig aneignet, macht sich ebenfalls wegen Unterschlagung strafbar (§ 246 Abs. 2 StGB). Finder sind gesetzlich verpflichtet, Fundsachen unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen?
In vielen Fällen kann die Verteidigung erfolgreich aufzeigen, dass keine Aneignungsabsicht bestand oder die Eigentumsverhältnisse unklar waren. Auch die freiwillige spätere Herausgabe der Sache kann sich strafmildernd auswirken. Eine erfahrene anwaltliche Vertretung ist entscheidend, um solche Argumente effektiv vorzubringen.
Warum sind Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel die richtige Wahl?
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind erfahrene Fachanwälte für Strafrecht. Sie besitzen besondere Expertise im Bereich der Vermögensdelikte und kämpfen engagiert und diskret für die Interessen ihrer Mandanten. Ziel ist es, eine Verfahrenseinstellung oder eine möglichst milde Strafe zu erreichen.