FAQ: Strafverfahren wegen Unfallflucht

Was ist eine Unfallflucht und wann liegt sie vor?

Unfallflucht, juristisch korrekt als „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ bezeichnet, liegt vor, wenn sich ein Unfallbeteiligter vom Unfallort entfernt, ohne die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und seiner Beteiligung zu ermöglichen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Unfallbeteiligte den Unfall selbst verursacht hat oder nicht. Bereits das bloße Mitverursachen oder das Verstricktsein in das Unfallgeschehen verpflichtet dazu, am Unfallort zu bleiben oder anderweitig für die notwendigen Feststellungen zu sorgen.

Welche Pflichten bestehen nach einem Unfall?

Nach einem Unfall müssen Unfallbeteiligte eine angemessene Zeit am Unfallort verbleiben, um anderen Beteiligten oder der Polizei die Möglichkeit zur Feststellung der Personalien und des Unfallhergangs zu geben. Ist kein anderer Beteiligter anwesend, etwa bei Beschädigung eines geparkten Fahrzeugs, muss entweder eine Nachricht hinterlassen oder unverzüglich die Polizei verständigt werden. Die Dauer der Wartezeit richtet sich nach Art und Schwere des Unfalls.

Wann wird ein Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht eingeleitet?

Ein Ermittlungsverfahren wird eingeleitet, sobald die Polizei Kenntnis von einem Unfall hat, bei dem ein Beteiligter den Unfallort verlassen hat, ohne seinen Pflichten nachzukommen. Hinweise ergeben sich oft durch Zeugenaussagen, Überwachungskameras, Fahrzeugspuren oder Lackantragungen. Die Ermittlungsbehörden prüfen dann, ob ein Anfangsverdacht der Unfallflucht besteht.

Welche Strafen drohen bei einer Verurteilung wegen Unfallflucht?

Je nach Schwere der Unfallfolgen droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Neben der Hauptstrafe drohen weitere empfindliche Folgen, insbesondere die Entziehung der Fahrerlaubnis bei bedeutendem Fremdschaden (ca. 1.300 Euro oder mehr) sowie eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis.

Welche Auswirkungen hat eine Unfallflucht auf Versicherungen?

Eine Unfallflucht kann erhebliche Konsequenzen für den Versicherungsschutz haben. Die Kaskoversicherung verweigert in der Regel die Leistung bei einer Fahrerflucht. Die Haftpflichtversicherung kann Regressforderungen geltend machen und vom Fahrer einen Teil der regulierten Schadenssumme zurückverlangen.

Gibt es Verteidigungsmöglichkeiten bei dem Vorwurf der Unfallflucht?

Ja. Es muss prüfbar sein, ob der Beschuldigte überhaupt den Unfall bemerkt oder bemerken konnte. Ebenso können Entschuldigungsgründe wie eine Notsituation oder andere rechtfertigende Umstände in Betracht kommen. Auch formale Fehler im Ermittlungsverfahren können erfolgreich aufgegriffen werden.

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