FAQ: Steuerstrafverfahren wegen falscher Fahrtenbuchführung

Wann liegt ein steuerstrafrechtlich relevantes Fehlverhalten bei der Fahrtenbuchführung vor?

Ein strafrechtlich relevantes Verhalten liegt dann vor, wenn bewusst oder grob fahrlässig unrichtige Angaben gemacht oder wesentliche Tatsachen verschwiegen werden, um eine Steuerverkürzung herbeizuführen. Bereits das Führen eines unvollständigen, ungenauen oder nachträglich manipulierten Fahrtenbuchs kann den Anfangsverdacht einer Steuerhinterziehung begründen.

Welche Anforderungen stellt das Finanzamt an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch?

Das Fahrtenbuch muss zeitnah, vollständig und manipulationssicher geführt werden. Für jede Fahrt müssen Angaben zu Datum, Kilometerstand, Start- und Zielort sowie Reisezweck und aufgesuchtem Geschäftspartner dokumentiert werden. Sammelaufzeichnungen oder pauschale Einträge werden regelmäßig nicht anerkannt.

Was passiert, wenn das Fahrtenbuch verworfen wird?

Wenn das Finanzamt das Fahrtenbuch verwirft, erfolgt die Besteuerung nach der sogenannten 1%-Regelung, die in vielen Fällen zu einer deutlich höheren steuerlichen Belastung führt. Gleichzeitig prüft die Steuerfahndung, ob der Verdacht einer Steuerhinterziehung vorliegt, was ein Strafverfahren nach sich ziehen kann.

Wann wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet?

Ein Steuerstrafverfahren wird in der Regel eingeleitet, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Unrichtigkeiten im Fahrtenbuch vorsätzlich oder zumindest bedingt vorsätzlich erfolgt sind. Hinweise darauf können beispielsweise unplausible Kilometerstände, fehlende Reisezwecke oder auffällige Diskrepanzen zwischen Fahrtenbuch und Werkstattrechnungen sein.

Welche Strafen drohen bei einer Verurteilung?

Die Strafen reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. In besonders schweren Fällen, etwa bei hohen Steuerverkürzungen oder systematischen Manipulationen, drohen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Gibt es Möglichkeiten, ein Verfahren ohne Verurteilung zu beenden?

Ja. In vielen Fällen kann durch geschickte Verteidigung eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage (§ 153a StPO) erreicht werden. Entscheidend ist dabei, ob der Vorsatz widerlegt oder die steuerliche Auswirkung als gering dargestellt werden kann.

Warum ist eine spezialisierte Verteidigung so wichtig?

Steuerstrafverfahren wegen Fahrtenbuchverstößen sind komplex. Sie erfordern tiefgreifende Kenntnisse im Steuerrecht, Strafrecht und Verfahrensrecht sowie Erfahrung im Umgang mit Finanzämtern und Steuerfahndung. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann entscheidend sein, um Fehler zu vermeiden und die bestmögliche Lösung zu erzielen.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht sowie zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht. Sie verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Verteidigung in Steuerstrafverfahren und beraten bundesweit Unternehmer, Freiberufler und Arbeitnehmer.