Was versteht man unter verschleierten Mieteinnahmen?
Verschleierte Mieteinnahmen liegen vor, wenn Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nicht oder nicht vollständig in der Steuererklärung angegeben werden. Dies kann etwa geschehen, indem Mietzahlungen bar vereinnahmt und nicht dokumentiert werden oder indem Mietverhältnisse bewusst verschwiegen werden.
Wann wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?
Ein Ermittlungsverfahren wird eingeleitet, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass steuerpflichtige Einnahmen verschwiegen wurden. Hinweise ergeben sich häufig aus Kontrollmitteilungen, Abweichungen zwischen gemeldeten Einkünften und Bankdaten oder anonymen Anzeigen. Auch Erkenntnisse aus anderen Verfahren, etwa Scheidungsverfahren oder Betriebsprüfungen, können Auslöser sein.
Wie verläuft ein Ermittlungsverfahren?
Das Finanzamt prüft zunächst interne Daten und kontaktiert in Verdachtsfällen die Steuerfahndung. Diese kann Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen und Vernehmungen veranlassen. Ziel der Ermittlungen ist es, die tatsächliche Höhe der verschwiegenen Mieteinnahmen zu ermitteln und die Steuerverkürzung zu beziffern.
Welche strafrechtlichen Folgen drohen?
Bei Steuerhinterziehung drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. In schweren Fällen, insbesondere bei Hinterziehungsbeträgen von mehr als 50.000 Euro, kann eine Freiheitsstrafe verhängt werden, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt wird. Zudem sind die hinterzogenen Steuern nachzuzahlen, zuzzüglich Hinterziehungszinsen.
Welche weiteren Konsequenzen können auftreten?
Neben den strafrechtlichen Folgen können zivilrechtliche Ansprüche, etwa von Mietern, entstehen. Ein Eintrag ins Bundeszentralregister kann berufliche Nachteile nach sich ziehen, und der Verlust der steuerlichen Zuverlässigkeit kann bei Unternehmern erhebliche Auswirkungen haben.
Warum sind Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel die richtige Wahl?
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind erfahrene Fachanwälte für Strafrecht sowie zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht. Sie verfügen über umfassende Expertise im Umgang mit Steuerhinterziehungsvorwürfen, insbesondere bei verschleierten Mieteinnahmen. Ihre strategische Vorgehensweise und enge Zusammenarbeit mit Steuerberatern ermöglichen es, die bestmögliche Lösung für ihre Mandanten zu erzielen.