Müssen Mieteinnahmen immer versteuert werden?
Ja. Mieteinnahmen gehören zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und müssen in der Einkommensteuererklärung vollständig angegeben werden. Das gilt unabhängig davon, ob die Miete in bar gezahlt wird, ob es sich um ein befristetes Mietverhältnis handelt oder ob die Wohnung an Verwandte vermietet wurde.
Welche Einnahmen fallen darunter?
Neben der reinen Kaltmiete müssen auch Nebenkostenvorauszahlungen, Umlagen für Strom, Heizung oder Wasser sowie pauschale Zuschläge für Möblierung, Garage oder Gartennutzung angegeben werden.
Was passiert, wenn ich die Einnahmen vergesse?
Wer Mieteinnahmen nicht oder nicht vollständig erklärt, begeht unter Umständen eine Steuerhinterziehung nach § 370 AO. Dies ist eine Straftat und kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Bereits kleinere Differenzen können zu einem Ermittlungsverfahren führen.
Wie kommt das Finanzamt solchen Fällen auf die Spur?
Häufige Auslöser sind Kontrollmitteilungen, Abweichungen in der Steuererklärung, anonyme Hinweise, Datenabgleiche mit Plattformen wie Airbnb oder Aussagen von Mietern. Auch im Rahmen von Betriebsprüfungen oder Erbschaftsangelegenheiten werden nicht deklarierte Mieteinnahmen oft entdeckt.
Welche Strafen drohen?
Die Strafen richten sich nach dem Ausmaß der Hinterziehung. Ab einem Betrag von 50.000 Euro liegt in der Regel ein besonders schwerer Fall vor. Freiheitsstrafen von bis zu fünf oder in schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren sind möglich. Daneben drohen Nachforderungen, Zinsen, Reputationsschäden und gewerberechtliche Konsequenzen.
Kann ich eine Selbstanzeige abgeben?
Ja, solange das Finanzamt noch nicht mit Ermittlungen begonnen hat. Die Selbstanzeige muss vollständig, korrekt und rechtzeitig erfolgen, um strafbefreiend zu wirken. Eine nachträgliche Korrektur reicht in der Regel nicht aus.
Wie sollte ich mich bei einem Ermittlungsverfahren verhalten?
Machen Sie keine Aussagen gegenüber den Ermittlungsbehörden ohne anwaltlichen Beistand. Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Strafrecht beraten. Eine strukturierte Verteidigung, die auch steuerlich untermauert ist, kann häufig zu einer Verfahrenseinstellung oder zu einer milden Sanktion führen.
Warum sind Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die richtigen Ansprechpartner?
Beide sind Fachanwälte für Strafrecht und zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht. Sie verfügen über langjährige Erfahrung im Umgang mit Verfahren wegen Steuerhinterziehung – gerade bei Mieteinnahmen. Sie vertreten ihre Mandanten bundesweit, diskret und mit klarer Strategie.