FAQ: Steuerhinterziehung durch falsche Kostengeltendmachung

Was gilt als falsche Kostengeltendmachung?

Falsche Kostengeltendmachung liegt vor, wenn Steuerpflichtige Kosten in der Einkommensteuererklärung angeben, die tatsächlich nicht entstanden sind oder keinen beruflichen Zusammenhang aufweisen. Typische Beispiele sind erfundene Dienstreisen, private Ausgaben, die als Betriebsausgaben deklariert werden, oder doppelte Abrechnungen.

Wann liegt der Verdacht einer Steuerhinterziehung vor?

Ein Verdacht entsteht, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Angaben vorsätzlich falsch gemacht wurden, um eine Steuerverkürzung zu erreichen. Schon kleinere Unstimmigkeiten können ausreichen, insbesondere wenn Kontrollmitteilungen oder Betriebsprüfungen Unregelmäßigkeiten aufdecken.

Wie wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet?

In der Regel durch das Finanzamt, sobald ein Anfangsverdacht besteht. Die Steuerfahndung wird eingeschaltet, Ermittlungen werden aufgenommen. Oft erfolgt die Einleitung zunächst verdeckt; bei schweren Verdachtsmomenten kann es zu Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen kommen.

Welche Strafen drohen bei Steuerhinterziehung?

Je nach Höhe des Steuerschadens drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Bei schweren Fällen, etwa bei Hinterziehungsbeträgen über 50.000 Euro, kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre Freiheitsentzug betragen.

Gibt es Möglichkeiten zur Vermeidung einer Verurteilung?

Ja. Unter bestimmten Umständen ist eine Selbstanzeige oder eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage möglich. Auch der Nachweis eines bloßen Irrtums oder einer Fahrlässigkeit kann helfen, das Verfahren zu entschärfen.

Warum ist eine spezialisierte Verteidigung so wichtig?

Steuerstrafrecht ist hochkomplex. Ohne erfahrene Verteidigung besteht die Gefahr, sich durch unüberlegte Aussagen oder Fehlverhalten im Verfahren selbst zu belasten. Eine kompetente anwaltliche Vertretung sichert die bestmögliche Verteidigungsstrategie.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht sowie zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht. Mit ihrer umfassenden Erfahrung vertreten sie bundesweit Mandanten in Verfahren wegen Einkommensteuerhinterziehung.