Wann ist eine körperliche Maßnahme durch Lehrkräfte strafbar?
Eine körperliche Handlung – etwa das Festhalten, Stoßen oder ein körperlicher Zugriff – kann strafbar sein, wenn sie nicht durch eine rechtfertigende Einwilligung oder gesetzliche Grundlage gedeckt ist. Das Strafrecht stellt dabei auf § 223 StGB ab: Jede körperliche Misshandlung oder Gesundheitsbeeinträchtigung erfüllt grundsätzlich den Tatbestand der Körperverletzung.
Gibt es Ausnahmen für den schulischen Kontext?
Lehrkräfte dürfen im Rahmen ihres Erziehungs- und Ordnungsauftrags tätig werden. Dabei sind aber die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, Notwendigkeit und Angemessenheit zu beachten. Eine körperliche Maßnahme ist nur dann zulässig, wenn sie zum Schutz anderer Schüler oder zur Abwehr einer akuten Gefahr erforderlich ist – beispielsweise um eine Schlägerei zu unterbinden. Eine reine „Erziehungsmaßnahme“ darf niemals körperlich erfolgen.
Was sind typische Situationen, die zu Vorwürfen führen?
Typische Konstellationen sind das Festhalten eines Schülers zur Disziplinierung, das Greifen an den Arm zur Durchsetzung eines Raumverweises, das Stoßen im Rahmen eines Konflikts oder das Eingreifen bei Rangeleien. Auch das Ziehen an Kleidungsstücken oder körperliches Einschreiten bei verbalen Eskalationen kann als Körperverletzung gewertet werden – insbesondere, wenn es keine akute Gefahrenlage gibt.
Welche Rolle spielt die Einwilligung des Schülers?
Schüler können nur in sehr eingeschränktem Umfang wirksam in körperliche Eingriffe einwilligen – etwa im Sport- oder Gesundheitsunterricht. In Konfliktsituationen wird eine Einwilligung grundsätzlich nicht angenommen. Auch wenn ein Schüler sich provozierend oder aggressiv verhält, rechtfertigt das nicht ohne Weiteres einen körperlichen Zugriff.
Welche Konsequenzen drohen bei einer Verurteilung?
Wird eine Lehrkraft wegen Körperverletzung verurteilt, drohen Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Zusätzlich können disziplinarrechtliche Maßnahmen wie eine Abmahnung, Gehaltskürzung, Suspendierung oder sogar die Entfernung aus dem Dienst folgen. Auch der Eintrag in das Führungszeugnis kann die berufliche Zukunft massiv beeinträchtigen.
Wie läuft ein Ermittlungsverfahren ab?
In der Regel beginnt das Verfahren mit einer Strafanzeige – meist durch Eltern oder Schüler. Es folgen polizeiliche Ermittlungen, Zeugenvernehmungen und häufig eine dienstrechtliche Begleitung durch die Schulaufsicht. Eine Vorladung als Beschuldigter sollte stets ernst genommen und ohne vorherige anwaltliche Beratung nicht wahrgenommen werden.
Wie sollten sich betroffene Lehrerinnen und Lehrer verhalten?
Betroffene sollten keine vorschnellen Aussagen machen, auch nicht gegenüber Schulleitung oder Polizei. Es empfiehlt sich, umgehend eine spezialisierte Verteidigung zu beauftragen. Eine rechtliche Einschätzung ist vor allem wichtig, um die Tatbestandsmerkmale richtig einzuordnen, entlastende Umstände darzustellen und dienstrechtliche Folgen abzuwehren.
Warum sind Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die richtigen Ansprechpartner?
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht mit besonderer Erfahrung in Verfahren gegen Lehrkräfte und Beamte. Sie kennen die rechtlichen, pädagogischen und dienstrechtlichen Rahmenbedingungen schulischer Konflikte und verteidigen bundesweit Lehrerinnen und Lehrer mit dem Ziel, ihre berufliche Integrität zu bewahren und unnötige Eskalationen zu vermeiden.