FAQ: Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr

Wann liegt eine fahrlässige Körperverletzung vor?

Eine fahrlässige Körperverletzung liegt vor, wenn jemand durch eine Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt einen anderen Menschen verletzt. Es reicht aus, dass die Tat vermeidbar gewesen wäre, wenn der Fahrer die geltenden Verkehrsregeln beachtet hätte.

Muss ich mit einem Strafverfahren rechnen, auch wenn es sich um einen Unfall handelt?

Ja. Sobald eine Person bei einem Unfall verletzt wird, wird in der Regel automatisch ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung eingeleitet – selbst wenn es sich um eine geringfügige Verletzung handelt und keine Absicht vorlag.

Welche typischen Fehler führen zu einem solchen Verfahren?

Häufige Ursachen sind:

  • Missachtung der Vorfahrt,
  • zu hoher Geschwindigkeit,
  • unachtsames Abbiegen oder Einfädeln,
  • zu geringer Abstand,
  • Ablenkung durch Handy oder andere Fahrzeugsysteme,
  • unangepasste Fahrweise bei schlechten Wetterverhältnissen.

Welche Strafen drohen bei einer Verurteilung?

Das Gesetz sieht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. In der Praxis erhalten Ersttäter meist eine Geldstrafe. Es drohen aber auch ein Fahrverbot, Punkte in Flensburg und unter Umständen die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Gibt es auch zivilrechtliche Folgen?

Ja. Die Haftpflichtversicherung reguliert zwar grundsätzlich den Schaden, kann aber bei grober Fahrlässigkeit Regressforderungen gegen den Fahrer stellen. Zudem können Schmerzensgeldansprüche oder zivilrechtliche Klagen folgen.

Was sollte ich tun, wenn ich ein Anhörungsschreiben erhalte?

Geben Sie keine vorschnellen Erklärungen ab. Wenden Sie sich umgehend an einen Fachanwalt für Strafrecht. Eine professionelle Einschätzung der Beweislage und die Wahl der richtigen Verteidigungsstrategie sind entscheidend für den Ausgang des Verfahrens.

Warum sind Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die richtigen Verteidiger?

Beide Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Strafrecht und haben umfassende Erfahrung mit verkehrsrechtlichen Strafverfahren. Sie wissen, worauf es bei der Verteidigung in solchen Fällen ankommt, und kämpfen engagiert für den Erhalt der Fahrerlaubnis und eine möglichst diskrete Verfahrenslösung. Ihr strategisches Vorgehen, die Zusammenarbeit mit Gutachtern und ihre bundesweite Tätigkeit machen sie zu den optimalen Ansprechpartnern.