Wann droht ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung?
Ein Ermittlungsverfahren droht, sobald der Verdacht besteht, dass ein gefälschter oder manipulierte Behindertenausweis genutzt wurde. Bereits der Versuch, sich dadurch Vorteile wie Parkerleichterungen zu verschaffen, reicht aus, um Ermittlungen einzuleiten.
Was versteht man unter einer unechten oder verfälschten Urkunde?
Eine unechte Urkunde liegt vor, wenn ein Dokument existiert, das nicht von der zuständigen Behörde ausgestellt wurde. Eine verfälschte Urkunde ist ein echtes Dokument, das nachträglich manipuliert wurde, beispielsweise durch Änderungen von Namen oder Gültigkeitsdaten.
Welche Strafen drohen bei einer Verurteilung wegen Urkundenfälschung?
Bei einer Verurteilung drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. In schweren Fällen, etwa bei gewerbsmäßiger Nutzung oder Vorstrafen, kann eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung verhängt werden.
Welche weiteren Konsequenzen sind möglich?
Neben der eigentlichen Strafe drohen:
- Einträge ins Bundeszentralregister,
- Verlust beruflicher Zulassungen,
- disziplinarrechtliche Verfahren bei Beamten oder im öffentlichen Dienst,
- erhebliche Auswirkungen auf die soziale und berufliche Reputation.
Welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen?
Eine Verteidigung kann darauf abzielen, fehlende Kenntnis von der Unechtheit des Ausweises nachzuweisen oder Irrtümer bei der Nutzung geltend zu machen. Auch eine geringfügige Nutzung ohne gravierende Vorteile kann sich strafmildernd auswirken.
Warum sind Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel die richtige Wahl?
Beide Rechtsanwälte sind erfahrene Fachanwälte für Strafrecht, die sich auf die Verteidigung bei Urkundendelikten spezialisiert haben. Sie setzen sich frühzeitig und effektiv für ihre Mandanten ein, um Verfahren möglichst einzustellen oder die Strafen erheblich zu mildern.