Antworten auf häufige Fragen – und warum eine spezialisierte Verteidigung entscheidend ist
Immer häufiger werden Ermittlungsverfahren gegen Personen eingeleitet, denen vorgeworfen wird, über einen längeren Zeitraum zu Unrecht Kindergeld bezogen zu haben. Was vielen Betroffenen nicht klar ist: Der Kindergeldbezug ist keine reine Sozialleistung, sondern eine Steuervergütung. Falsche Angaben oder versäumte Mitteilungen gegenüber der Familienkasse können strafrechtlich als Steuerhinterziehung gewertet werden. Fachanwalt für Strafrecht Andreas Junge beantwortet die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.
Wann liegt eine Steuerhinterziehung beim Kindergeldbezug vor?
Eine Steuerhinterziehung im Sinne von § 370 Abgabenordnung liegt vor, wenn jemand dem Finanzamt oder der Familienkasse steuerlich erhebliche Tatsachen verschweigt oder falsche Angaben macht, um sich einen unrechtmäßigen Steuervorteil zu verschaffen. Kindergeld zählt als steuerliche Ausgleichszahlung. Wer zum Beispiel nicht mitteilt, dass ein Kind das Studium abgebrochen hat, aus dem Haushalt ausgezogen ist oder eine eigene Tätigkeit mit relevantem Einkommen aufnimmt, kann sich durch die Weiterzahlung des Kindergeldes strafbar machen.
Welche Mitteilungspflichten bestehen gegenüber der Familienkasse?
Kindergeldberechtigte sind gesetzlich verpflichtet, alle Veränderungen, die den Kindergeldanspruch betreffen, unverzüglich mitzuteilen (§ 68 Abs. 1 EStG). Dazu zählen unter anderem:
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ein Wechsel des Wohnsitzes,
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die Beendigung von Ausbildung oder Studium,
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der Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses mit über der Geringfügigkeitsgrenze liegendem Einkommen,
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der Eintritt von Volljährigkeit, wenn keine Ausbildung mehr erfolgt.
Das Unterlassen dieser Mitteilungen kann als pflichtwidriges Verhalten gewertet werden – mit dem Risiko strafrechtlicher Konsequenzen.
Was passiert, wenn die Familienkasse einen Verdacht hat?
In der Regel beginnt es mit einem Aufforderungsschreiben oder einem Rückforderungsbescheid der Familienkasse. Diese stellt fest, dass der Kindergeldanspruch rückwirkend nicht bestand. In vielen Fällen erfolgt anschließend eine Mitteilung an die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamts. Diese leitet dann ein förmliches Ermittlungsverfahren ein, welches mit einer Vorladung, einer Hausdurchsuchung oder einem Strafbefehl enden kann.
Welche Strafen drohen bei einer Verurteilung?
Die Sanktionen richten sich nach dem Ausmaß der Hinterziehung und dem Verhalten der betroffenen Person. In leichten Fällen drohen Geldstrafen. Bei besonders schwerem oder lang andauerndem unrechtmäßigem Bezug – insbesondere bei Beträgen über 50.000 € – kann auch eine Freiheitsstrafe drohen. Bereits ab einem Hinterziehungsbetrag von über 25.000 € sind Gerichte regelmäßig zurückhaltend mit der Gewährung einer Bewährungsstrafe.
Zusätzlich zur Strafe muss das Kindergeld samt Zinsen nach § 235 AO zurückgezahlt werden. Ein Eintrag im Führungszeugnis kann die Folge sein – mit erheblichen Konsequenzen für Beruf, Kreditwürdigkeit und gesellschaftliche Reputation.
Gibt es Möglichkeiten, das Verfahren zu vermeiden oder zu beenden?
In bestimmten Konstellationen kann das Verfahren eingestellt werden, etwa gegen eine Geldauflage (§ 153a StPO) oder mangels hinreichenden Tatverdachts. Möglich ist dies vor allem dann, wenn frühzeitig ein spezialisierter Verteidiger eingeschaltet wird, der Akteneinsicht beantragt und gegenüber der Staatsanwaltschaft aktiv wird. Auch eine Selbstanzeige kommt in Einzelfällen in Betracht, muss aber sehr genau geprüft werden.
Was sagt die Rechtsprechung?
Die Gerichte haben wiederholt betont, dass auch das bewusste Verschweigen von Änderungen bei den Anspruchsvoraussetzungen für Kindergeld eine strafbare Handlung im Sinne der Steuerhinterziehung darstellen kann. In einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs wurde klargestellt, dass es nicht auf die subjektive Einschätzung des Kindergeldberechtigten ankommt, sondern darauf, ob objektiv eine Mitteilungspflicht bestand – und ob die Nichtmeldung zu einer Steuerverkürzung geführt hat.
Warum sollte man sich an einen Fachanwalt wenden?
Ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung durch unrechtmäßigen Kindergeldbezug ist kein Bagatelldelikt. Es drohen empfindliche rechtliche und finanzielle Folgen. Ein erfahrener Strafverteidiger wie Rechtsanwalt Andreas Junge weiß genau, wie solche Verfahren ablaufen, worauf es in der Kommunikation mit den Behörden ankommt und welche Argumentationslinien sich zur Entlastung anbieten. Er vertritt Mandanten bundesweit – engagiert, diskret und mit dem Ziel, möglichst eine strafrechtliche Verurteilung zu vermeiden.
Der unrechtmäßige Bezug von Kindergeld kann schnell zu einem steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren führen. Wer betroffen ist, sollte keine Zeit verlieren und sich professionelle Unterstützung sichern. Rechtsanwalt Andreas Junge verfügt über langjährige Erfahrung im Steuerstrafrecht und steht Betroffenen mit fundierter rechtlicher Expertise zur Seite. Nur mit einer frühzeitigen und klugen Verteidigung lassen sich langfristige Konsequenzen abwenden.