Was Vermieter wissen sollten – und warum frühzeitige anwaltliche Hilfe entscheidend ist
Die Vermietung über Plattformen wie Airbnb bietet attraktive Einkünfte. Doch was viele nicht wissen: Diese Einnahmen sind in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig. Immer häufiger geraten Vermieter ins Visier der Steuerfahndung, weil sie ihre Mieteinkünfte nicht oder nicht vollständig angegeben haben. Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, erklärt in diesem Beitrag die häufigsten Fragen rund um Ermittlungsverfahren in diesem Kontext.
Sind Einnahmen aus Airbnb-Vermietung steuerpflichtig?
Ja. Einkünfte aus der Vermietung von Wohnraum über Airbnb sind steuerlich relevant und müssen in der Steuererklärung angegeben werden – unabhängig davon, ob es sich um eine regelmäßige oder nur gelegentliche Vermietung handelt. Die Einkünfte gelten als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) und unterliegen der Einkommensteuer. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Umsatzsteuerpflichten entstehen.
Wie erfährt das Finanzamt von nicht angegebenen Mieteinnahmen?
Inzwischen übermitteln Plattformen wie Airbnb auf Anforderung Nutzerdaten an deutsche Finanzbehörden. Durch internationale Auskunftsersuchen oder gezielte Datenabfragen (z. B. im Rahmen des sog. „DAC7“-Austauschs) erhalten die Finanzämter Informationen über Vermieter, Vermietungszeiträume und gezahlte Beträge. Diese Daten werden mit Steuererklärungen abgeglichen. Bei Unstimmigkeiten drohen Nachfragen oder sofortige Ermittlungsverfahren.
Was passiert, wenn ich Mieteinnahmen nicht angegeben habe?
Wenn das Finanzamt feststellt, dass Einkünfte verschwiegen wurden, leitet es in der Regel ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren ein. Das betrifft nicht nur Fälle mit hoher Summe. Bereits geringere Beträge können zu einem Anfangsverdacht führen. Die Strafbarkeit richtet sich nach § 370 AO. Die Folge ist ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung – mit allen damit verbundenen Risiken.
Welche Strafen drohen bei einer Verurteilung?
Die Strafen bei Steuerhinterziehung hängen von der Höhe der hinterzogenen Beträge und dem Einzelfall ab. Möglich sind Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren – in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren. Bereits bei einer Steuerverkürzung von über 50.000 € wird regelmäßig von einem besonders schweren Fall ausgegangen. Auch ohne Freiheitsstrafe kann es zu einem Eintrag im Führungszeugnis, berufsrechtlichen Konsequenzen oder einem Verlust der steuerlichen Zuverlässigkeit kommen.
Kann ich das Verfahren durch eine Selbstanzeige noch abwenden?
Das hängt davon ab, ob noch keine Ermittlungen aufgenommen wurden und ob die Selbstanzeige vollständig und fristgerecht erfolgt. Eine Selbstanzeige kann nur dann strafbefreiend wirken, wenn sie vor Entdeckung der Tat bei der zuständigen Finanzbehörde eingeht. Sobald Sie eine Vorladung, eine Durchsuchung oder andere Ermittlungsmaßnahmen erhalten haben, ist eine strafbefreiende Wirkung in der Regel ausgeschlossen. Hier sollte sofort ein spezialisierter Rechtsanwalt eingeschaltet werden.
Sollte ich auf eine Anhörung oder Vorladung reagieren?
Nein – nicht ohne anwaltlichen Beistand. Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten, und sollten ohne Kenntnis der Aktenlage keine Aussagen machen. Auch vermeintlich entlastende Aussagen können nachteilig ausgelegt werden. Sobald Sie Post vom Finanzamt oder der Polizei erhalten, sollten Sie die Aussage verweigern und einen Strafverteidiger beauftragen.
Wie kann ein Fachanwalt wie Andreas Junge helfen?
Rechtsanwalt Andreas Junge ist auf das Steuerstrafrecht spezialisiert und vertritt bundesweit Mandanten, denen eine Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Vermietungseinkünften vorgeworfen wird. Er beantragt Akteneinsicht, prüft die Beweislage und entwickelt eine individuelle Verteidigungsstrategie – mit dem Ziel, das Verfahren diskret und möglichst ohne öffentliches Strafverfahren zu beenden. Auch bei der Beratung zu einer wirksamen Selbstanzeige steht er Mandanten kompetent zur Seite.
Wer Einkünfte aus Airbnb-Vermietung nicht angibt, riskiert ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren mit erheblichen Folgen. Angesichts der zunehmenden Kontrollmechanismen und internationalen Datentransfers ist das Risiko, entdeckt zu werden, so hoch wie nie zuvor. Wer betroffen ist, sollte nicht zögern, sondern sich sofort durch einen erfahrenen Fachanwalt wie Andreas Junge vertreten lassen – bevor aus einer Nachlässigkeit eine schwerwiegende strafrechtliche Konsequenz wird.