Der Vorwurf eines Sexualdelikts trifft Physiotherapeuten besonders hart. Die enge körperliche Arbeit am Patienten, der oft notwendige Kontakt zu sensiblen Körperregionen und die besondere therapeutische Vertrauensstellung schaffen ein Umfeld, das für Missverständnisse und Fehlinterpretationen anfällig ist. Kommt es zur Anzeige, stehen nicht nur Freiheit und Ehre, sondern auch berufliche Existenz und wirtschaftliche Zukunft auf dem Spiel. Im Folgenden beantwortet Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung im Sexualstrafrecht, die wichtigsten Fragen zu solchen Ermittlungsverfahren.
Wann beginnt ein Ermittlungsverfahren wegen eines Sexualdelikts?
Ein Ermittlungsverfahren beginnt bereits mit einem bloßen Anfangsverdacht. Oft genügt die Anzeige eines Patienten oder einer Patientin, um die Staatsanwaltschaft zum Handeln zu verpflichten. In der Regel folgen dann Vernehmungen, Akteneinsicht, möglicherweise Durchsuchungen oder sogar einstweilige Berufsverbote. Wichtig zu wissen ist: Schon die Anzeige allein kann für Berufsverbot und sozialen Schaden sorgen – auch dann, wenn sich der Vorwurf später als unbegründet herausstellt.
Was sind typische Auslöser solcher Vorwürfe?
Häufige Auslöser sind Behandlungen, bei denen intime Körperregionen berührt werden müssen – etwa im Bereich der Lymphdrainage, bei Beckenbodenbehandlungen oder bestimmten manualtherapeutischen Techniken. Fehlt eine klare Aufklärung über den Ablauf oder entsteht beim Patienten das Gefühl, dass eine Berührung unangemessen war, kann das zu Missverständnissen führen.
Auch unbedachte Bemerkungen oder vermeintlich harmlose Kommentare können von Patienten subjektiv als übergriffig wahrgenommen werden. Nicht selten liegen zwischen Behandlung und Anzeige Tage oder Wochen – was die Beweisführung erschwert und die Verteidigung umso komplexer macht.
Was ist der Unterschied zwischen sexueller Belästigung und sexuellem Missbrauch im Strafrecht?
Sexuelle Belästigung ist im § 184i Strafgesetzbuch geregelt. Sie umfasst unerwünschte, sexuell motivierte Berührungen – etwa das Streicheln, das Umarmen oder das Berühren des Gesäßes, wenn dies als belästigend empfunden wird. Die Strafandrohung reicht von Geldstrafe bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe.
Sexueller Missbrauch oder ein sexueller Übergriff nach § 177 StGB liegt hingegen vor, wenn eine sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen der betroffenen Person vorgenommen wird. Hier drohen in der Regel Freiheitsstrafen ab sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Zusätzlich kann § 174c StGB einschlägig sein, wenn das besondere Abhängigkeitsverhältnis zwischen Patient und Behandelndem ausgenutzt wurde. In diesen Fällen reicht der Strafrahmen von drei Monaten bis fünf Jahren Freiheitsstrafe.
Was sind die beruflichen Konsequenzen eines solchen Verfahrens?
Die Folgen sind oft schon vor einem Urteil spürbar. Physiotherapeuten, gegen die ein entsprechender Vorwurf erhoben wird, sehen sich regelmäßig mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen wie Suspendierung, fristloser Kündigung oder dem Verlust von Zulassungen konfrontiert.
Auch berufsrechtlich kann ein Ermittlungsverfahren zur Anordnung eines vorläufigen Berufsverbots führen – mit dem Ergebnis, dass die Praxis ruhen muss oder der Therapeut nicht mehr praktizieren darf. Selbst wenn es später zur Einstellung kommt, sind Ruf und Vertrauen oft nachhaltig beschädigt.
Wie verhalte ich mich als Beschuldigter richtig?
Das Wichtigste ist: Keine Aussagen ohne Rücksprache mit einem erfahrenen Strafverteidiger! Auch wenn der Vorwurf als offensichtlich unbegründet erscheint, kann eine unüberlegte Einlassung später schwer gegen Sie verwendet werden.
Sie sollten nichts unterschreiben, keine freiwillige Stellungnahme abgeben und auch nicht versuchen, direkt mit dem Anzeigeerstatter zu sprechen. Stattdessen ist sofortige anwaltliche Unterstützung notwendig. Nur so kann frühzeitig Einfluss auf das Verfahren genommen und eine Eskalation verhindert werden.
Welche Verteidigungsstrategien gibt es?
In Verfahren wegen Sexualdelikten in der Physiotherapie geht es oft um Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen. Hier kommt es entscheidend auf die Glaubhaftigkeit und Widerspruchsfreiheit der Schilderungen an – sowohl des Anzeigeerstatters als auch des Beschuldigten.
Ein spezialisierter Strafverteidiger prüft die Aussagen auf innere Logik, Widersprüche zu objektiven Umständen oder zum Behandlungsablauf. Zusätzlich werden mögliche entlastende Indizien – etwa andere Patientenberichte, Behandlungsdokumentationen oder Kommunikationsverläufe – herangezogen.
Wichtig ist zudem die Einbindung medizinischer Sachverständiger, die die Angemessenheit der Behandlungstechniken aus fachlicher Sicht beurteilen können.
Ist eine Verfahrenseinstellung möglich?
Ja – in vielen Fällen lassen sich Verfahren noch im Ermittlungsstadium einstellen. Etwa dann, wenn sich der Anfangsverdacht nicht erhärtet, wenn kein hinreichender Tatverdacht besteht oder wenn eine Einigung im Rahmen des § 153a StPO (Einstellung gegen Auflage) erzielt werden kann.
Gerade im Bereich der Heilberufe ist es Ziel der Verteidigung, die öffentliche Anklage möglichst zu vermeiden, um Reputation und berufliche Existenz zu schützen. Hierfür ist eine frühzeitige, proaktive Verteidigungsstrategie entscheidend.
Warum ist Rechtsanwalt Andreas Junge der richtige Ansprechpartner?
Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht mit besonderer Spezialisierung auf Sexualdelikte und Verfahren gegen Angehörige von Heilberufen. Er verteidigt bundesweit Physiotherapeuten, Ärzte und Pflegekräfte, denen sexuelle Übergriffe im beruflichen Kontext vorgeworfen werden.
Seine Erfahrung aus hunderten vergleichbarer Verfahren ermöglicht eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten und eine zielgerichtete Verteidigungsstrategie. Mandanten profitieren von seiner Diskretion, seiner Durchsetzungsfähigkeit und seiner präzisen Kenntnis der strafrechtlichen und berufsrechtlichen Besonderheiten.
Ein Ermittlungsverfahren wegen eines Sexualdelikts kann für Physiotherapeuten alles bedeuten – von beruflichem Stillstand bis zum endgültigen Karriereende. Deshalb ist es entscheidend, bei einem Anfangsverdacht nicht in Panik zu verfallen, aber auch keine Zeit zu verlieren.
Rechtsanwalt Andreas Junge steht Ihnen in dieser existenziellen Lage kompetent zur Seite – vom ersten Kontakt mit der Polizei bis zur Hauptverhandlung oder idealerweise zur frühzeitigen Verfahrensbeendigung. Vertrauen Sie auf spezialisierte Verteidigung – damit aus einem Vorwurf nicht eine Katastrophe wird.