FAQ: Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche gegen Nutzer von Kryptokonten

Wann droht ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche bei Kryptowährungen?

Ein Ermittlungsverfahren droht, sobald der Verdacht besteht, dass Kryptowährungen eingesetzt wurden, um Gelder aus rechtswidriger Herkunft zu verschleiern oder in den legalen Finanzkreislauf einzuschleusen. Schon auffällige Transaktionen über Mixing-Dienste oder Transfers zu Plattformen mit zweifelhaftem Ruf können ausreichen, um Ermittlungen auszulösen.

Welche gesetzlichen Grundlagen sind relevant?

Die Strafbarkeit ergibt sich aus § 261 StGB (Geldwäsche). Erfasst wird nicht nur die aktive Verschleierungshandlung, sondern bereits der Besitz und die Verwendung von Vermögenswerten, deren kriminelle Herkunft leichtfertig nicht erkannt wurde.

Was sind typische Verdachtsmomente für die Strafverfolgungsbehörden?

Verdachtsmomente entstehen insbesondere durch:

  • hohe Transaktionsvolumina ohne wirtschaftliche Erklärung,
  • Nutzung von Mixing-Diensten oder Privacy-Coins,
  • Transfers zu oder von bekannten Darknet-Märkten,
  • Hinweise von Banken oder Kryptobörsen an die Financial Intelligence Unit (FIU).

Welche Strafen drohen bei einer Verurteilung?

Bei einer Verurteilung drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. In besonders schweren Fällen, etwa bei banden- oder gewerbsmäßiger Geldwäsche oder bei besonders hohen Schadenssummen, drohen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Welche weiteren Konsequenzen sind möglich?

Neben der strafrechtlichen Sanktion drohen:

  • Einziehung der Kryptowährungen,
  • Vermögensarreste,
  • Eintrag ins Bundeszentralregister,
  • berufliche Nachteile und Rufschädigung,
  • zivilrechtliche Schadensersatzansprüche.

Welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen?

Wichtig ist die frühzeitige Analyse der Transaktionshistorie und der wirtschaftlichen Hintergründe. In vielen Fällen kann nachgewiesen werden, dass keine Kenntnis oder keine leichtfertige Unkenntnis von der illegalen Herkunft der Gelder bestand. Technische Gutachten und wirtschaftliche Dokumentationen sind oft entscheidend.

Warum sind Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel die richtige Wahl?

Beide Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Strafrecht mit umfangreicher Erfahrung im Bereich Geldwäscheverfahren und Kryptowährungen. Durch ihre spezialisierte und diskrete Vorgehensweise erzielen sie für ihre Mandanten überdurchschnittlich gute Ergebnisse, oft durch Verfahrenseinstellungen oder deutliche Strafmilderungen.