FAQ: Ermittlungsverfahren wegen Besuchs der Internetseite KidFlix im Darknet

Was ist KidFlix und warum ist der Besuch strafrechtlich relevant?

KidFlix war eine Plattform im Darknet, auf der Inhalte verbreitet wurden, die dem sexuellen Missbrauch von Kindern zuzuordnen sind. Bereits das Aufrufen oder der Versuch, auf solche Seiten zuzugreifen, kann strafbar sein. Nutzer riskieren Ermittlungsverfahren wegen Besitzes, Verschaffens oder Abrufens kinderpornographischer Inhalte nach § 184b StGB.

Wann wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?

Ein Ermittlungsverfahren wird eingeleitet, sobald ein Anfangsverdacht besteht. Dieser ergibt sich oft aus internationalen Ermittlungen, Serverauswertungen oder der Analyse von IP-Adressen. Selbst Nutzer, die glauben, im Darknet anonym zu agieren, können durch spezialisierte Ermittlungsbehörden identifiziert werden.

Welche Handlungen können strafbar sein?

Strafbar sind insbesondere das bewusste Aufrufen, der Besitz, das Speichern, das Verschaffen und das Weiterleiten von kinderpornographischen Inhalten. Schon der Versuch, sich Zugang zu solchen Inhalten zu verschaffen, kann eine Strafbarkeit begründen.

Welche Strafen drohen bei einer Verurteilung?

Bei einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen von mindestens drei Monaten bis zu fünf Jahren. Bei besonders schweren Inhalten erhöht sich die Mindeststrafe auf ein Jahr. Zudem drohen Einträge ins Bundeszentralregister, berufliche Konsequenzen und weitreichende gesellschaftliche Stigmatisierungen.

Welche weiteren Folgen hat ein Ermittlungsverfahren?

Bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kann schwerwiegende Folgen haben, etwa die vorläufige Suspendierung vom Arbeitsplatz, dienstrechtliche Disziplinarmaßnahmen, familienrechtliche Konsequenzen (z. B. Verlust des Sorgerechts) und erhebliche rufschädigende Auswirkungen, auch bei einem späteren Freispruch.

Welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen?

Es besteht die Möglichkeit, die technische Nachweisführung kritisch zu hinterfragen, etwa die Zuordnung von IP-Adressen oder die Frage, ob eine tatsächliche Kenntnis von den Inhalten bestand. Auch Verfahrensfehler oder fehlende Zueignungsabsicht können eine Rolle spielen. Eine individuelle Verteidigungsstrategie ist entscheidend.

Warum ist Rechtsanwalt Andreas Junge der richtige Ansprechpartner?

Rechtsanwalt Andreas Junge verfügt als Fachanwalt für Strafrecht über außergewöhnliche praktische Erfahrung in der Verteidigung bei Vorwürfen im Zusammenhang mit Plattformen wie KidFlix. Seine diskrete, kompetente und strategische Vorgehensweise hilft Mandanten, schwerwiegende Folgen nach Möglichkeit abzuwenden oder zumindest zu mildern.