Häufige Fragen zu rechtlichen Risiken und effektiver Verteidigung
Ketamin ist ein in der Medizin gebräuchliches Narkosemittel – gleichzeitig wird es seit Jahren als Rauschmittel in der Partyszene konsumiert. Viele Betroffene wissen nicht, dass der Besitz und vor allem der Handel mit Ketamin in Deutschland strafbar sein kann. Anders als viele illegale Substanzen fällt Ketamin nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), sondern unter das Arzneimittelgesetz (AMG). Dennoch drohen bei Verstößen empfindliche Strafen. Fachanwalt für Strafrecht Andreas Junge beantwortet die häufigsten Fragen und erläutert, worauf es in einem Ermittlungsverfahren ankommt.
Ist der Besitz von Ketamin strafbar?
Ketamin unterliegt dem Arzneimittelgesetz und nicht dem Betäubungsmittelgesetz. Das bedeutet: Der bloße Besitz ohne medizinische Notwendigkeit oder ärztliche Verordnung kann zwar ordnungswidrig sein, ist aber in vielen Fällen nicht unmittelbar strafbar. Anders sieht es aus, wenn ein Zusammenhang mit dem Handel oder dem unerlaubten Erwerb besteht – dann droht eine strafrechtliche Verfolgung nach dem AMG.
Wann mache ich mich strafbar?
Strafbar ist insbesondere der unerlaubte Handel mit Ketamin. Darunter fällt jede Form der Weitergabe, des Verkaufs oder auch der Vermittlung – egal ob entgeltlich oder unentgeltlich. Auch der Erwerb von Ketamin ohne ärztliche Verschreibung, zum Beispiel über das Internet, kann strafbar sein. Das Arzneimittelgesetz (§ 95 AMG) sieht hierfür Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vor. Bei gewerbsmäßigem oder bandenmäßigem Handel können sogar bis zu zehn Jahre Haft verhängt werden (§ 96 AMG).
Gibt es aktuelle Rechtsprechung zu Ketamin?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Beschluss vom 5. Juni 2024 (Az.: 5 StR 631/23) klargestellt, dass Ketamin als verschreibungspflichtiges Arzneimittel im Sinne des AMG einzustufen ist – auch wenn es missbräuchlich konsumiert wird. Damit fällt der Umgang mit Ketamin nicht unter das BtMG, sondern ausschließlich unter die Regeln des Arzneimittelgesetzes. Die Entscheidung hat Signalwirkung: Auch wenn die öffentliche Wahrnehmung Ketamin mit klassischen Drogen gleichsetzt, liegt rechtlich ein anderer Maßstab vor. Dies kann bei der Strafzumessung eine wichtige Rolle spielen.
Welche Strafen drohen bei einem Ermittlungsverfahren?
Je nach Vorwurf drohen unterschiedlich schwere Sanktionen. Wer Ketamin unerlaubt besitzt oder handelt, muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Bei gewerbsmäßigem Handeltreiben kann sich der Strafrahmen auf bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe erhöhen. Auch bereits der Versuch einer unerlaubten Abgabe kann strafbar sein. Daneben kann eine Eintragung im Führungszeugnis drohen, was langfristige Auswirkungen auf Beruf und Lebensführung haben kann.
Was passiert, wenn ich Ketamin im Straßenverkehr konsumiere?
Wird Ketamin im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs konsumiert, drohen zusätzliche Konsequenzen. Bereits ein geringer Verdacht auf Fahruntüchtigkeit kann zu einer Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) oder Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) führen. Die Fahrerlaubnis kann entzogen werden, und es drohen medizinisch-psychologische Untersuchungen (MPU) sowie ein langfristiger Führerscheinverlust.
Sollte ich bei einer Vorladung zur Polizei eine Aussage machen?
Davon ist grundsätzlich abzuraten. In strafrechtlichen Ermittlungsverfahren haben Sie das Recht zu schweigen. Machen Sie ohne Akteneinsicht und ohne anwaltliche Beratung keine Angaben zur Sache – auch dann nicht, wenn die Polizei den Eindruck erweckt, dass Sie sich „nur kurz erklären“ sollen. Jedes unbedachte Wort kann später zu Ihrem Nachteil verwendet werden. Es ist stets besser, zunächst einen erfahrenen Strafverteidiger hinzuzuziehen.
Welche Rolle spielt ein Fachanwalt für Strafrecht?
Ein spezialisierter Strafverteidiger wie Andreas Junge kann frühzeitig Einfluss auf das Verfahren nehmen. Er beantragt Akteneinsicht, analysiert die Beweislage und entwickelt eine individuelle Verteidigungsstrategie. Oft lässt sich bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung erreichen – zum Beispiel gegen Auflagen nach § 153a StPO. In komplexeren Fällen ist es Ziel der Verteidigung, die Strafe zu minimieren und die Eintragung ins Führungszeugnis zu vermeiden. In Fällen mit gewerbsmäßigem Hintergrund wird geprüft, ob die Voraussetzungen überhaupt erfüllt sind oder ob eine andere Einordnung sachgerecht ist.
Warum ist Rechtsanwalt Andreas Junge der richtige Ansprechpartner?
Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung im Umgang mit Arzneimittel- und Drogendelikten. Er verteidigt bundesweit Mandanten, die wegen Besitzes oder Handels mit Ketamin oder anderen Substanzen ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten sind. Sein Schwerpunkt liegt auf frühzeitiger, diskreter und effektiver Intervention – oft mit dem Ziel, eine öffentliche Anklage zu vermeiden. Mandanten profitieren von seiner Spezialisierung, seiner Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung und seiner konsequenten Strategie zur Verfahrensabkürzung oder -einstellung.
Der Umgang mit Ketamin ist komplex geregelt und kann bei Missachtung des Arzneimittelgesetzes zu ernsthaften strafrechtlichen Konsequenzen führen. Wer ein Ermittlungsverfahren wegen Besitzes oder Handels mit Ketamin vermeiden oder erfolgreich abwehren will, sollte sich frühzeitig an einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht wenden. Andreas Junge bietet hier fundierte Beratung und engagierte Verteidigung – kompetent, diskret und bundesweit.
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