Häufige Fragen zur Bestellung illegaler Böller im Internet – und wie Sie sich richtig verhalten
Der Kauf von Feuerwerkskörpern im Ausland – sei es in Polen, Tschechien oder über ausländische Online-Shops – ist für viele Privatpersonen rund um Silvester scheinbar ein harmloser Ausflug oder ein schneller Klick im Internet. Was viele nicht wissen: Die Einfuhr und der Besitz nicht zugelassener Böller stellen in Deutschland Straftaten dar. In diesem FAQ beantworten Rechtsanwalt Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel, Fachanwälte für Strafrecht, die wichtigsten Fragen zu Ermittlungsverfahren in diesem Zusammenhang.
Ist es strafbar, Feuerwerkskörper im Ausland zu kaufen und nach Deutschland zu bringen?
Ja. Sobald Sie Feuerwerkskörper erwerben, die in Deutschland nicht zugelassen sind (also keine CE-Kennzeichnung oder BAM-Zulassung besitzen), machen Sie sich strafbar, wenn Sie diese nach Deutschland einführen. Selbst wenn Sie sie nur bestellt haben und sie vom Zoll abgefangen wurden, reicht das bereits für den Anfangsverdacht eines Bannbruchs (§ 372 AO) und eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz (§ 40 SprengG).
Was bedeutet Bannbruch?
Bannbruch ist ein Begriff aus dem Straf- und Steuerrecht. Gemeint ist die vorsätzliche oder fahrlässige Einfuhr von verbotenen oder besonders kontrollierten Waren – dazu zählen insbesondere auch gefährliche pyrotechnische Erzeugnisse, die nicht für den deutschen Markt zugelassen sind. Bannbruch ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine ernstzunehmende Straftat, für die bereits der Versuch strafbar ist.
Was regelt das Sprengstoffgesetz?
Das Sprengstoffgesetz (SprengG) regelt den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und pyrotechnischen Gegenständen. Wer ohne Genehmigung mit solchen Stoffen umgeht – insbesondere sie einführt, besitzt oder verwendet – begeht eine Straftat. In der Regel drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Bei Gefährdung von Menschen oder Sachen sogar bis zu fünf Jahre.
Reicht eine Bestellung im Internet schon aus?
Ja. Auch wenn die Ware nie ankommt – etwa weil sie beim Zoll abgefangen wird – kann bereits der Bestellvorgang als Versuch der Einfuhr gewertet werden. Die Ermittlungsbehörden sehen spätestens in der Bezahlung und der namentlichen Bestellung einen ernstzunehmenden Anfangsverdacht. In der Folge kann ein Ermittlungsverfahren eröffnet, eine Hausdurchsuchung durchgeführt oder sogar ein Strafbefehl erlassen werden.
Welche Strafen drohen in der Praxis?
Das Strafmaß hängt von verschiedenen Faktoren ab: Art und Menge der bestellten Böller, Vorstrafen, Alter des Beschuldigten, Kooperationsbereitschaft im Verfahren. In der Praxis reichen die Folgen von einer Einstellung gegen Geldauflage über Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen – letztere insbesondere bei gewerbsmäßiger oder wiederholter Einfuhr. Wichtig: Auch Ersttäter können mit empfindlichen Strafen rechnen, insbesondere wenn die Behörden von einer konkreten Gefährdung ausgehen.
Wird mein Führungszeugnis belastet?
Das ist möglich. Wird das Verfahren mit einem Strafbefehl oder Urteil abgeschlossen und es erfolgt eine Verurteilung zu mehr als 90 Tagessätzen, so wird dies ins Führungszeugnis aufgenommen. Das kann erhebliche Folgen haben – z. B. bei Bewerbungen, im öffentlichen Dienst, bei Waffenbesitz oder bei der Erlangung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen.
Was mache ich, wenn ich Post von der Polizei oder dem Zoll bekomme?
Wenn Sie eine polizeiliche Vorladung oder ein Anhörungsschreiben erhalten, sollten Sie keine Angaben zur Sache machen. Sie sind nicht verpflichtet, sich zu äußern – und sollten dieses Recht unbedingt wahrnehmen. Jede Aussage ohne vorherige juristische Beratung kann die Situation verschlimmern. Wenden Sie sich umgehend an einen erfahrenen Strafverteidiger.
Wie kann ein Strafverteidiger helfen?
Ein spezialisierter Strafverteidiger prüft zunächst, ob der Vorwurf überhaupt rechtlich haltbar ist, nimmt Einsicht in die Ermittlungsakte und bewertet die Beweislage. Ziel ist es, das Verfahren so früh wie möglich zu stoppen – etwa durch eine Einstellung mangels Tatverdacht oder gegen Auflage. Sollte eine Hauptverhandlung unumgänglich sein, begleitet er Sie durch das gesamte Verfahren und sorgt für eine faire und wirksame Verteidigung.
Warum sollte ich mich an Rechtsanwalt Andreas Junge oder Dr. Maik Bunzel wenden?
Rechtsanwalt Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel sind bundesweit tätige Fachanwälte für Strafrecht mit jahrelanger Erfahrung in der Verteidigung in Verfahren wegen Bannbruchs, Sprengstoffverstößen und internetbasierter Einfuhrdelikte. Sie kennen die typische Vorgehensweise der Ermittlungsbehörden und wissen, wie man frühzeitig und diskret gegensteuern kann.
In zahlreichen Verfahren konnten sie Ermittlungen bereits im frühen Stadium durch strategisch kluges Vorgehen beenden – ohne öffentliche Hauptverhandlung und ohne Eintrag ins Führungszeugnis. Sie stehen für engagierte, diskrete und effiziente Verteidigung – in jeder Phase des Verfahrens.
Wer im Internet illegale Feuerwerkskörper bestellt oder sie aus dem Ausland nach Deutschland bringt, riskiert ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren mit weitreichenden Folgen. Was oft als Bagatelle beginnt, kann zur Vorstrafe und zu nachhaltigem beruflichem Schaden führen.
Lassen Sie es nicht so weit kommen. Machen Sie keine Aussagen ohne Verteidiger – und setzen Sie auf erfahrene Fachanwälte wie Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel, die Ihre Rechte konsequent und professionell vertreten.