FAQ: Ermittlungsverfahren und Kontopfändung wegen Geldwäsche

Wann droht ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche?

Ein Ermittlungsverfahren wird eingeleitet, sobald konkrete Hinweise bestehen, dass Geld aus einer Straftat stammt und in den regulären Finanzkreislauf eingeschleust wurde. Es reicht bereits ein Anfangsverdacht aus – zum Beispiel bei auffälligen Geldbewegungen oder Hinweisen der Bank.

Muss die Vortat feststehen?

Nein. Es ist nicht erforderlich, dass die zugrundeliegende Straftat (etwa Betrug, Steuerhinterziehung, Drogenhandel) bereits nachgewiesen ist. Es genügt, wenn objektive Umstände für eine rechtswidrige Herkunft sprechen und der Verdacht besteht, dass der Betroffene dies wusste oder hätte erkennen müssen.

Welche Maßnahmen drohen bei einem Geldwäscheverdacht?

Typische Maßnahmen sind:

  • Kontopfändung,
  • Vermögensarrest,
  • Durchsuchung der Wohnung oder Firma,
  • Sicherstellung von Unterlagen und digitalen Daten,
  • Vernehmung des Beschuldigten oder Dritter.

Warum wird das Konto sofort gesperrt?

Zur Sicherung einer möglichen Einziehung (also der staatlichen Einbehaltung verdächtiger Gelder) kann das Konto bereits im Ermittlungsverfahren vollständig blockiert werden. Dies geschieht oft ohne vorherige Anhörung, um eine Vermögensverschiebung zu verhindern.

Welche Strafen drohen bei einer Verurteilung?

Bei einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen bis zu zehn Jahren. Auch eine empfindliche Geldstrafe, Eintrag ins Strafregister und berufliche Konsequenzen sind möglich.

Wie kann man sich verteidigen?

Wichtig ist die sofortige anwaltliche Beratung. Ziel der Verteidigung ist es:

  • die Herkunft der Gelder plausibel zu erklären,
  • fehlende Kenntnis oder Leichtfertigkeit nachzuweisen,
  • Beweisverwertungsverbote zu prüfen,
  • eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen oder
  • das Ausmaß einer Sanktion zu begrenzen.

Warum sind Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die richtigen Verteidiger?

Beide sind Fachanwälte für Strafrecht und haben besondere Erfahrung mit Geldwäsche- und Wirtschaftsstrafverfahren. Sie analysieren komplexe Finanzstrukturen, arbeiten eng mit Gutachtern zusammen und vertreten ihre Mandanten bundesweit mit strategischem Geschick, juristischer Tiefe und absoluter Diskretion.