Die häufigsten Fragen für Betreiber und Verantwortliche verständlich erklärt
Die Gastronomie ist eine der am stärksten kontrollierten Branchen in Deutschland. Steuerfahndung, Hauptzollamt (Finanzkontrolle Schwarzarbeit, FKS), Berufsgenossenschaften und Sozialversicherungsträger führen regelmäßig Prüfungen durch. Wenn dabei Unregelmäßigkeiten entdeckt werden, drohen nicht nur Nachzahlungen, sondern auch strafrechtliche Ermittlungsverfahren – etwa wegen Steuerhinterziehung, Vorenthalten von Sozialabgaben oder Schwarzarbeit. Im Folgenden finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen, die sich Betroffene in dieser Situation stellen.
Wann beginnt ein Ermittlungsverfahren gegen Gastronomen?
Ein Ermittlungsverfahren beginnt, wenn ein sogenannter Anfangsverdacht besteht. In der Praxis reicht dafür bereits ein Hinweis – zum Beispiel durch eine anonyme Anzeige, eine Kontrollmitteilung des Finanzamts oder ein Protokoll der FKS-Kontrolle. Auch Abweichungen bei Betriebsprüfungen oder Hinweise ehemaliger Mitarbeiter können die Einleitung eines Strafverfahrens begründen.
Welche typischen Vorwürfe gibt es in der Gastronomie?
Die häufigsten strafrechtlich relevanten Vorwürfe in gastronomischen Betrieben sind:
-
Steuerhinterziehung, etwa durch nicht erklärte Bareinnahmen oder manipulierte Kassensysteme,
-
Vorenthalten und Veruntreuung von Sozialversicherungsbeiträgen nach § 266a StGB,
-
Beschäftigung nicht angemeldeter Mitarbeiter (Schwarzarbeit),
-
Verstöße gegen das Mindestlohngesetz oder das Arbeitszeitgesetz,
-
Verwendung von Scheinrechnungen zur Minderung der Steuerlast.
Diese Delikte werden regelmäßig parallel ermittelt – insbesondere bei Betriebsdurchsuchungen werden mehrere Verdachtsmomente gleichzeitig verfolgt.
Was ist bei Kassensystemen besonders problematisch?
Seit dem 1. Januar 2020 gilt die Pflicht zur Verwendung manipulationssicherer elektronischer Kassensysteme mit zertifizierter Sicherheitseinrichtung (TSE). Wer diese Anforderung missachtet, riskiert nicht nur steuerliche Sanktionen, sondern auch ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung. Der Vorwurf lautet häufig, dass Einnahmen gezielt nicht verbucht oder nachträglich verändert wurden. In der Rechtsprechung wird die vorsätzliche Manipulation von Kassensystemen regelmäßig als besonders schwerer Fall gewertet.
Welche Rolle spielt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)?
Die FKS ist eine Spezialeinheit des Zolls und kontrolliert regelmäßig Gastronomiebetriebe. Dabei prüfen die Beamten vor Ort, ob alle Beschäftigten ordnungsgemäß angemeldet sind, ob der Mindestlohn gezahlt wird und ob Arbeitszeiten korrekt erfasst werden. Werden Verstöße festgestellt, erfolgt eine Mitteilung an die Staatsanwaltschaft, das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger. Bereits eine fehlerhafte Anmeldung oder ein fehlender Sozialversicherungsnachweis kann ein Ermittlungsverfahren zur Folge haben.
Was droht bei einer Verurteilung?
Je nach Vorwurf drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren – insbesondere bei gewerbsmäßiger Steuerhinterziehung oder bei großen Schadenssummen. Bereits ab einem Steuerschaden von 50.000 Euro gehen Gerichte von einem besonders schweren Fall aus. Ab 1 Million Euro werden Freiheitsstrafen ohne Bewährung in der Regel als angemessen angesehen (vgl. BGH, Urteil vom 02.12.2008 – 1 StR 416/08).
Zusätzlich drohen:
-
Steuernachforderungen mit Zinsen,
-
Haftungsbescheide der Sozialversicherungsträger,
-
Einziehung von Umsatz und Gewinnen (§§ 73 ff. StGB),
-
Sperrung von Gewerbeberechtigungen und Verlust der Gaststättenerlaubnis.
Wie läuft eine Durchsuchung ab?
Bei einem konkreten Verdacht kann das Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluss erlassen. Die Ermittlungsbehörden – meist Polizei, Zoll oder Steuerfahndung – durchsuchen dann Praxis-, Geschäfts- und Privaträume. Dabei werden insbesondere Kassensysteme, Buchhaltungsunterlagen, Arbeitsverträge und Lohnabrechnungen beschlagnahmt. Auch digitale Daten werden regelmäßig gesichert und später ausgewertet. Bei einer Durchsuchung sollten keine Aussagen gemacht und sofort ein Strafverteidiger kontaktiert werden.
Kann ein Verfahren ohne Gerichtsverhandlung enden?
Ja. In vielen Fällen ist eine Einstellung des Verfahrens möglich – entweder mangels hinreichenden Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO) oder gegen Auflage (§ 153a StPO). Das setzt jedoch eine durchdachte Verteidigungsstrategie und eine frühzeitige Einbindung eines erfahrenen Anwalts voraus. Insbesondere bei erstmals auffälligen Betrieben oder bei geringem Schaden ist eine außergerichtliche Lösung häufig erreichbar.
Was macht eine wirksame Verteidigung aus?
Eine wirksame Verteidigung in Gastronomieverfahren erfordert strafrechtliches, steuerrechtliches und arbeitsrechtliches Know-how. Wichtig ist es, frühzeitig Akteneinsicht zu nehmen, die wirtschaftlichen Verhältnisse genau darzustellen und auch berufsrechtliche Aspekte – etwa drohende Gewerbeuntersagungen – zu berücksichtigen. Ziel ist es, die Belastung des Betriebs zu minimieren, wirtschaftliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und das Strafmaß zu begrenzen oder eine Einstellung zu erreichen.
Warum sind Rechtsanwalt Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel besonders geeignet?
Rechtsanwalt Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel verfügen über langjährige Erfahrung in Ermittlungsverfahren gegen Gastronomen. Beide sind Fachanwälte für Strafrecht und zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht. Sie vertreten Mandanten bundesweit, kennen die branchenspezifischen Probleme und arbeiten regelmäßig mit Steuerberatern und Buchhaltungsbüros zusammen, um komplexe Sachverhalte rechtlich einzuordnen und strukturiert aufzuarbeiten. Sie legen besonderen Wert auf diskrete und wirtschaftsorientierte Lösungen – mit dem Ziel, eine Anklage oder öffentlichkeitswirksame Prozesse nach Möglichkeit zu vermeiden.
Wer als Gastronom mit einem Ermittlungsverfahren konfrontiert ist, sollte frühzeitig handeln. Ein erfahrener Verteidiger hilft nicht nur dabei, die Vorwürfe zu verstehen und juristisch einzuordnen, sondern kann auch die Weichen dafür stellen, dass das Verfahren eingestellt oder glimpflich beendet wird.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel sind die richtigen Ansprechpartner für alle steuer- und arbeitsrechtlich geprägten Strafverfahren in der Gastronomie – sachlich, strategisch und mit einem klaren Blick für die wirtschaftliche Realität der Betroffenen.