FAQ: Abrechnungsbetrug in der Hauskrankenpflege

Was gilt als Abrechnungsbetrug in der ambulanten Pflege?

Als Abrechnungsbetrug wird die vorsätzliche Abrechnung von Pflegeleistungen bezeichnet, die nicht oder nicht in der abgerechneten Form erbracht wurden. Dies betrifft beispielsweise nicht durchgeführte Hausbesuche, nicht qualifiziertes Personal oder fehlerhafte Dokumentation.

Wann droht ein Strafverfahren?

Ein Strafverfahren wird häufig eingeleitet, wenn Krankenkassen, der MDK oder ehemalige Mitarbeitende Hinweise auf Unregelmäßigkeiten geben. Bereits der bloße Verdacht reicht für eine Durchsuchung oder Ermittlungsmaßnahmen aus.

Welche Unterlagen sind für die Ermittler entscheidend?

Im Fokus stehen insbesondere:

  • Leistungsnachweise,
  • Tourenpläne,
  • Pflege- und Dokumentationsbögen,
  • Arbeitszeitaufzeichnungen,
  • Qualifikationsnachweise des Personals.

Was sind typische Vorwürfe?

  • Abrechnung nicht erbrachter Leistungen,
  • doppelte Abrechnung von Einsätzen,
  • Einsätze bei hospitalisierten Patienten,
  • falsche Angaben zu Personalqualifikationen,
  • Rückdatierungen oder nachträgliche Korrekturen von Dokumentationen.

Welche Strafen drohen?

Bei Verurteilung wegen Betrugs nach § 263 StGB drohen:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (bis zu fünf Jahre),
  • Entzug der Pflegezulassung,
  • Einziehung von Beträgen,
  • Eintragung ins Bundeszentralregister,
  • berufsrechtliche Sanktionen.

Wie kann man sich verteidigen?

Wichtig ist die frühzeitige anwaltliche Beratung. Verteidigungsansätze sind:

  • Nachweis, dass Leistungen doch erbracht wurden,
  • Aufklärung von Dokumentationsfehlern,
  • Abgrenzung zu bloßer Fahrlässigkeit,
  • Nachweis über mangelnden Vorsatz.

Ziel ist es, das Verfahren möglichst ohne Anklage zu beenden oder eine milde Lösung zu erreichen.

Warum sind Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die richtigen Verteidiger?

Beide sind Fachanwälte für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung im Wirtschaftsstrafrecht und auf Verfahren im Gesundheitswesen spezialisiert. Sie kennen die branchenspezifischen Risiken, verfügen über ein Netzwerk an Gutachtern und setzen sich diskret und mit Nachdruck für die Rechte ihrer Mandanten ein.