FAQ: Abrechnungsbetrug bei Pflegediensten

Was versteht man unter Abrechnungsbetrug im Pflegebereich?

Abrechnungsbetrug liegt vor, wenn ein Pflegedienst Leistungen gegenüber Kranken- oder Pflegekassen geltend macht, die tatsächlich nicht oder nicht in vollem Umfang erbracht wurden. Dies kann auch den Fall einschließen, dass Personal ohne erforderliche Qualifikation eingesetzt wurde oder dass dokumentierte Zeiten nicht der realen Versorgung entsprechen. Strafrechtlich wird dies als Betrug gemäß § 263 StGB verfolgt.

Welche Konstellationen sind besonders risikobehaftet?

Häufige Verdachtsmomente entstehen bei:

  • Abrechnung von Einsätzen, die nicht stattgefunden haben,
  • systematischer Falschangabe von Leistungszeiten oder -umfängen,
  • Einsatz nicht examinierter Pflegekräfte bei abrechnungspflichtigen Leistungen,
  • fehlender oder unvollständiger Leistungsdokumentation,
  • Doppelerfassung von Pflegeeinsätzen bei verschiedenen Kostenträgern.

Wie erfahren die Behörden von möglichen Abrechnungsmanipulationen?

Ein Ermittlungsverfahren wird häufig durch den Medizinischen Dienst (MD), Pflegekassen oder Hinweise von Mitarbeitern, Patienten oder Angehörigen ausgelöst. Auch Kontrollmitteilungen zwischen Behörden oder Abweichungen bei Abrechnungsprüfungen können einen Anfangsverdacht begründen.

Welche rechtlichen Folgen drohen bei einem Verfahren?

Bei einem Anfangsverdacht droht ein Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft. Die möglichen strafrechtlichen Konsequenzen reichen – je nach Schadenshöhe – von Geldstrafe bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Bereits ab einem Schaden von 50.000 Euro sehen Gerichte regelmäßig einen besonders schweren Fall mit erhöhtem Strafmaß. Hinzu kommen Rückforderungen, Entziehung der Zulassung, Reputationsschäden und im Einzelfall auch der persönliche wirtschaftliche Ruin.

Ist eine Verurteilung auch bei fahrlässigem Verhalten möglich?

Abrechnungsbetrug setzt grundsätzlich vorsätzliches Handeln voraus. Allerdings kann bereits „bedingter Vorsatz“ ausreichen – etwa dann, wenn Verantwortliche organisatorische Mängel billigend in Kauf nehmen oder sich nicht ausreichend um Kontrolle und Dokumentation bemühen. Fahrlässiges Verhalten allein ist strafrechtlich nicht ausreichend, kann aber zivilrechtlich oder berufsrechtlich geahndet werden.

Was sollten Betroffene tun, wenn sie eine Vorladung erhalten oder eine Durchsuchung stattfand?

Betroffene sollten unbedingt von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und keine Angaben zur Sache machen, bevor nicht anwaltlicher Beistand eingeschaltet wurde. Auch Unterlagen sollten nicht vorschnell herausgegeben werden. Schon in der Frühphase eines Ermittlungsverfahrens können strategische Fehler zu einer späteren Anklage führen.

Warum sind Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die richtigen Ansprechpartner?

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht mit besonderem Schwerpunkt im Medizin- und Wirtschaftsstrafrecht. Sie vertreten bundesweit Betreiber und Verantwortliche von Pflegediensten, die mit dem Vorwurf des Abrechnungsbetrugs konfrontiert sind. Durch ihre Erfahrung mit Ermittlungsbehörden, Prüfverfahren und sozialrechtlichen Abrechnungssystemen bieten sie eine zielgerichtete und diskrete Verteidigung.