Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung- Verfahrenseinstellung statt Untersuchungshaft

Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vergewaltigung gemäß § 177 Strafgesetzbuch (StGB) stellt eine der schwerwiegendsten Belastungen für einen Beschuldigten dar. Schon die Einleitung eines solchen Verfahrens zieht gravierende strafrechtliche, berufliche und private Konsequenzen nach sich. Besonders schwierig sind diese Verfahren, wenn Aussage gegen Aussage steht und objektive Beweismittel fehlen. In solchen Konstellationen ist die Wahl eines erfahrenen Strafverteidigers entscheidend für den weiteren Verlauf.

Rechtsanwalt Andreas Junge verfügt über umfassende praktische Erfahrung in der Verteidigung bei Sexualstrafverfahren. Gerade in Verfahren, in denen es auf die Glaubwürdigkeit von Aussagen ankommt, ist seine spezialisierte Verteidigung von entscheidender Bedeutung.

Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens

Ein Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung wird eingeleitet, sobald eine Strafanzeige erstattet oder ein entsprechender Verdacht bekannt wird. Bereits eine einzige Aussage des vermeintlichen Opfers kann ausreichen, um die Staatsanwaltschaft zum Handeln zu veranlassen. In vielen Fällen liegen zu Beginn der Ermittlungen keine objektiven Beweise wie DNA-Spuren, Zeugen oder Videoaufnahmen vor.

Wichtig zu wissen ist: Die Ermittlungsbehörden sind verpflichtet, auch bei vagen Verdachtsmomenten zu ermitteln. In der Praxis führt dies oft zu intensiven Ermittlungen gegen den Beschuldigten, verbunden mit Hausdurchsuchungen, Untersuchungshaft und erheblichen Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte.

Ablauf eines Ermittlungsverfahrens

Nach der Einleitung des Verfahrens wird die Polizei tätig. Typischerweise folgen:

  • Zeugenvernehmungen (insbesondere der mutmaßlich betroffenen Person),
  • forensische Untersuchungen,
  • Sicherstellung von elektronischen Geräten,
  • psychologische Glaubhaftigkeitsgutachten,
  • ärztliche Untersuchungen.

Häufig wird der Beschuldigte sehr früh im Verfahren zu einer Vernehmung geladen. Hier ist besondere Vorsicht geboten: Ohne anwaltliche Beratung sollte keine Aussage gemacht werden.

Mögliche Folgen einer Verurteilung

Bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung drohen empfindliche Strafen. Der gesetzliche Strafrahmen reicht von Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bis zu 15 Jahren in besonders schweren Fällen. Zudem drohen:

  • Eintragung ins Bundeszentralregister,
  • Eintragung in das erweiterte Führungszeugnis,
  • Berufsverbote,
  • Verlust von Beamtenstatus oder anderer beruflicher Zulassungen,
  • schwere persönliche und gesellschaftliche Stigmatisierungen.

Selbst der bloße Verdacht kann zu dienstrechtlichen Maßnahmen, Kündigungen oder gravierenden Einschränkungen im privaten Umfeld führen.

Aussage-gegen-Aussage: Die besondere Schwierigkeit dieser Verfahren

In zahlreichen Verfahren wegen Sexualdelikten gibt es keine objektiven Beweise. Die Strafverfolgung stützt sich dann auf die Aussage des vermeintlichen Opfers und die Aussage des Beschuldigten. Die Bewertung dieser Konstellation erfolgt anhand spezieller Glaubhaftigkeitskriterien.

Hier ist die Verteidigungsstrategie besonders sensibel: Fehlerhafte Aussagen, Widersprüche oder psychologische Gutachten können den entscheidenden Unterschied machen. Rechtsanwalt Andreas Junge hat in unzähligen Verfahren erfolgreich verteidigt und verfügt über das notwendige Feingefühl und die Erfahrung, um Schwächen in der Belastungsaussage herauszuarbeiten.

Warum Rechtsanwalt Andreas Junge die richtige Wahl ist

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und seit vielen Jahren auf die Verteidigung in Sexualstrafverfahren spezialisiert. Durch seine umfassende praktische Erfahrung kennt er die Besonderheiten von Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen genau. Er setzt sich für seine Mandanten mit größter Sorgfalt, Diskretion und Entschlossenheit ein, um ungerechtfertigte Verurteilungen zu verhindern und faire Verfahren sicherzustellen.