Die Urkundenfälschung gehört zu den häufigsten, aber zugleich oft unterschätzten Strafvorwürfen im deutschen Recht. Was für viele wie eine bloße Formalie erscheint – etwa das Verändern eines Dokuments oder die Nutzung eines manipulierten Nachweises – kann schnell in einem ernstzunehmenden Ermittlungsverfahren enden. Besonders kritisch wird es, wenn der Einsatz der gefälschten Urkunde im Rechtsverkehr nachgewiesen wird, denn dann drohen empfindliche Strafen und langfristige Folgen für Beruf, Führungszeugnis und Reputation.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel, beide Fachanwälte für Strafrecht, verteidigen bundesweit Mandanten, die sich mit dem Vorwurf der Urkundenfälschung konfrontiert sehen. Mit ihrer Erfahrung aus zahlreichen Verfahren wissen sie, welche typischen Fehler in der Einlassung vermieden werden müssen – und wie man auch bei belastender Beweislage eine Einstellung oder milde Lösung erreichen kann.
Was ist Urkundenfälschung?
Die Urkundenfälschung ist in § 267 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Danach macht sich strafbar, wer:
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eine unechte Urkunde herstellt,
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eine echte Urkunde verfälscht oder
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eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht,
um im Rechtsverkehr Täuschung zu erzeugen. Dabei sind Urkunden nicht nur amtliche Dokumente, sondern alle schriftlichen Erklärungen, die eine Person zu erkennen geben und zum Beweis einer rechtlich relevanten Tatsache bestimmt sind – also z. B. Bescheinigungen, Atteste, Zeugnisse, Ausweise, Verträge oder Quittungen.
Die Strafandrohung reicht von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe – in besonders schweren Fällen sogar mehr.
Typische Fallkonstellationen
Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung betreffen häufig:
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gefälschte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU),
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manipulierte Schul- oder Studiennachweise,
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manipulierte Parkausweise oder Behindertenausweise,
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fingierte Dienstbescheinigungen für Corona-Ausnahmen,
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gefälschte Führerscheine, Fahrzeugscheine oder Fahrzeugbriefe,
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falsche Angaben bei Versicherungen oder Behörden.
Besonders problematisch: Auch das bloße Nutzen einer solchen Urkunde im Rechtsverkehr – etwa beim Vorzeigen gegenüber einer Behörde oder einem Polizisten – erfüllt bereits den Straftatbestand des „Gebrauchens“ (§ 267 Abs. 1 Var. 3 StGB).
Welche Strafen drohen?
Die Urkundenfälschung ist kein Bagatelldelikt. Selbst bei erstmaliger Tatbegehung kann das Gericht eine empfindliche Geldstrafe oder eine Bewährungsstrafe verhängen. In Fällen mit gewerblichem Hintergrund, systematischem Vorgehen oder bei Verwendung zur Erlangung von staatlichen Leistungen wird häufig ein besonders schwerer Fall angenommen (§ 267 Abs. 3 StGB), mit einer Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten.
Darüber hinaus drohen:
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Eintrag im Führungszeugnis,
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berufsrechtliche Konsequenzen (z. B. bei Beamten, Lehrern, Medizinern),
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Ausschluss von Prüfungen oder Exmatrikulation (bei gefälschten Zeugnissen),
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Verlust von Visa, Aufenthaltstiteln oder Einbürgerungschancen,
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Kündigung durch den Arbeitgeber,
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Reputationsschäden, insbesondere bei öffentlichen Verfahren.
Wie kann eine Verteidigung aussehen?
Eine effektive Verteidigung beginnt mit der kritischen Prüfung des Vorsatzes. Häufig sind Betroffene sich nicht bewusst, dass sie eine strafbare Handlung begangen haben – etwa wenn sie ein manipuliertes Dokument ungeprüft weiterreichen oder wenn die Echtheit einer Urkunde gar nicht erkennbar war. Auch Fragen der Beweisbarkeit, der Täuschungsabsicht oder der Zurechnung spielen eine zentrale Rolle.
In anderen Fällen kann eine Verfahrenseinstellung gegen Auflagen (§ 153a StPO) oder mangels öffentlichen Interesses (§ 153 StPO) erreicht werden – insbesondere bei geringem Schaden, fehlender Vorstrafe und einsichtigem Verhalten.
Warum sind Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die richtigen Ansprechpartner?
Rechtsanwalt Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel verfügen über langjährige praktische Erfahrung in der Verteidigung bei Urkundendelikten. Beide sind Fachanwälte für Strafrecht und bundesweit tätig. Sie kennen nicht nur die Strafvorschriften, sondern auch die rechtlichen Feinheiten im Umgang mit Behörden, Gerichten und Disziplinarstellen.
Ihr Ziel ist es stets, unnötige Eskalationen zu vermeiden, belastende Eintragungen zu verhindern und diskrete, pragmatische Lösungen zu erreichen – insbesondere bei Studenten, Beamten, Berufstätigen im öffentlichen Dienst oder Mandanten mit Migrationshintergrund.
Ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung kann schnell existenzielle Ausmaße annehmen – nicht nur strafrechtlich, sondern auch beruflich und sozial. Wer frühzeitig auf die richtige Verteidigung setzt, kann das Verfahren oft vor Anklageerhebung beenden oder zumindest die Folgen erheblich abmildern.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel stehen Ihnen dafür bundesweit zur Verfügung – kompetent, diskret und mit dem klaren Ziel, Ihre Rechte zu wahren und Ihre Zukunft zu schützen.