Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung durch Benutzung falscher Behindertenausweise

Das Delikt der Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB betrifft nicht nur komplexe Wirtschaftsstraftaten, sondern kann auch im Alltag schnell relevant werden. Ein typisches Beispiel ist die Benutzung eines gefälschten oder verfälschten Behindertenausweises, etwa um Parkvorteile oder andere Privilegien in Anspruch zu nehmen. Bereits der bloße Gebrauch eines falschen Ausweises kann schwerwiegende strafrechtliche Folgen haben.

Voraussetzungen für ein Ermittlungsverfahren

Ein Ermittlungsverfahren wird eingeleitet, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht wurde. Im Falle eines Behindertenausweises bedeutet das konkret:

  • Es wird ein Ausweis verwendet, der nie von einer zuständigen Behörde ausgestellt wurde (Totalfälschung), oder
  • ein echter Ausweis wurde nachträglich manipuliert (Verfälschung).

Häufig werden solche Delikte im Rahmen von Kontrollen durch Ordnungsämter oder die Polizei entdeckt, etwa bei Überprüfungen von Parkerleichterungen.

Bereits der Versuch, sich mit einem gefälschten Ausweis Vorteile zu verschaffen, genügt für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.

Ablauf eines Ermittlungsverfahrens

Nach der Entdeckung wird der Sachverhalt dokumentiert, der Ausweis sichergestellt und der Beschuldigte oft noch vor Ort befragt. Anschließend leitet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung ein. In schwerwiegenden Fällen, insbesondere bei gewerbsmäßiger Nutzung oder der Verwendung mehrerer gefälschter Ausweise, können weitere strafrechtliche Vorwürfe hinzukommen.

Im Verlauf des Verfahrens werden insbesondere folgende Punkte geprüft:

  • Herkunft des Ausweises,
  • Wissen und Willen des Nutzers,
  • Umfang der Nutzung und etwaiger Vorteilserlangung.

Mögliche strafrechtliche Folgen

Die Urkundenfälschung wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Selbst bei Ersttätern wird in der Regel eine empfindliche Geldstrafe verhängt. In schweren Fällen, etwa bei gewerbsmäßigem Vorgehen oder bei Vorstrafen, droht auch eine Freiheitsstrafe, die nur noch bedingt zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Zusätzlich kann es zu Nebenfolgen wie Einträgen ins Bundeszentralregister, berufsrechtlichen Problemen oder disziplinarrechtlichen Konsequenzen kommen, insbesondere bei Beamten oder im öffentlichen Dienst.

Verteidigungsmöglichkeiten

Eine erfolgreiche Verteidigung setzt frühzeitig an. Wichtig ist die sorgfältige Prüfung, ob der Beschuldigte überhaupt Kenntnis von der Unechtheit des Ausweises hatte. Auch die Frage, ob eine täuschende Verwendung wirklich vorlag oder ob ein Irrtum bestand, kann für die Verteidigung entscheidend sein.

Ziel ist es oft, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen oder die Strafe möglichst gering zu halten, um gravierende Nebenfolgen zu vermeiden.

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