Ermittlungsverfahren wegen Umsatzsteuerhinterziehung durch Scheinrechnungen- Schnelle Hilfe vom Fachanwalt

Die Problematik von Scheinrechnungen im Steuerstrafrecht

Scheinrechnungen spielen im Bereich der Umsatzsteuerhinterziehung eine zentrale Rolle und bilden einen der häufigsten Ausgangspunkte für strafrechtliche Ermittlungsverfahren. Eine Scheinrechnung liegt vor, wenn eine Rechnung über eine Leistung ausgestellt wird, die tatsächlich nie erbracht wurde. Oft geschieht dies, um Vorsteuerbeträge unrechtmäßig geltend zu machen und dadurch die eigene Steuerlast zu reduzieren oder zu kompensieren.

Die Finanzbehörden und Steuerfahndungsstellen haben in den letzten Jahren die Bekämpfung solcher Praktiken intensiviert. Bereits der bloße Verdacht, Scheinrechnungen verwendet oder erstellt zu haben, kann zur Einleitung eines Steuerstrafverfahrens wegen Umsatzsteuerhinterziehung gemäß § 370 AO führen.

Wie entsteht der Verdacht auf Umsatzsteuerhinterziehung durch Scheinrechnungen?

Ein Ermittlungsverfahren wird meist im Rahmen von Betriebsprüfungen, Umsatzsteuer-Sonderprüfungen oder durch Hinweise Dritter eingeleitet. Auffällige Konstellationen wie unerklärlich hohe Eingangsrechnungen, Zahlungen an unbekannte Dienstleister, fehlende Leistungsnachweise oder das Fehlen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs mit dem angeblichen Rechnungsaussteller sind klassische Indizien für die Verwendung von Scheinrechnungen.

Die Steuerfahndung wertet systematisch Buchhaltungsunterlagen, Bankbewegungen und Kommunikationsdaten aus. Sobald sich der Anfangsverdacht verdichtet, folgen oft Durchsuchungen der Betriebs- und Privaträume, Sicherstellungen von Unterlagen und IT-Systemen sowie die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens.

Der Ablauf eines Steuerstrafverfahrens

Nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wird der Beschuldigte zunächst informiert und zur Aussage aufgefordert. Bereits an diesem Punkt sollten Betroffene unbedingt anwaltlichen Beistand in Anspruch nehmen, da unbedachte Äußerungen gravierende Auswirkungen auf den weiteren Verlauf des Verfahrens haben können.

Die Ermittlungsbehörden sammeln sodann alle relevanten Beweise. Dazu gehören insbesondere die Analyse der Buchführung, Zeugenbefragungen, die Auswertung von Kontobewegungen und die Rückverfolgung der angeblichen Geschäftspartner. Das Ziel der Ermittlungen ist es, den Nachweis zu führen, dass die geltend gemachten Leistungen nicht oder nicht in der abgerechneten Form erbracht wurden.

Je nach Umfang und Ergebnis der Ermittlungen kann das Verfahren mit einer Anklageerhebung und einer Hauptverhandlung vor dem Strafgericht enden.

Die schweren strafrechtlichen Folgen

Die Folgen einer Verurteilung wegen Umsatzsteuerhinterziehung sind erheblich. Der Strafrahmen reicht von Geldstrafe bis zu Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. In besonders schweren Fällen, etwa bei großem Steuerschaden oder banden- beziehungsweise gewerbsmäßigem Vorgehen, drohen sogar Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Darüber hinaus drohen erhebliche steuerliche Nachforderungen inklusive Hinterziehungszinsen sowie berufsrechtliche Konsequenzen, etwa der Verlust der Gewerbeerlaubnis oder das Verbot, ein Unternehmen zu führen. Auch der gesellschaftliche und berufliche Ruf erleidet oft nachhaltigen Schaden.

Warum Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel die richtigen Verteidiger sind

In dieser hochsensiblen Situation kommt es entscheidend auf spezialisierte Verteidigung an. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind erfahrene Fachanwälte für Strafrecht sowie zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht. Beide verfügen über langjährige praktische Erfahrung in der Verteidigung bei komplexen Steuerstrafverfahren.

Ihr tiefes Verständnis der steuerrechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge ermöglicht es ihnen, gezielt Verteidigungsstrategien zu entwickeln, die auf eine möglichst frühe Einstellung des Verfahrens oder auf eine erhebliche Strafmilderung hinwirken. Sie arbeiten eng mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen, um den Sachverhalt aufzuklären und Risiken für ihre Mandanten zu minimieren.

Durch ihre Kompetenz und ihre strategische Herangehensweise sind Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel die richtige Wahl, wenn es darum geht, schwerwiegende Folgen eines Ermittlungsverfahrens wegen Umsatzsteuerhinterziehung zu vermeiden oder zumindest abzumildern.