Die Manipulation von Kilometerzählern bei Kraftfahrzeugen – im Volksmund auch als „Tachobetrug“ bekannt – ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Straftatbestand mit weitreichenden Konsequenzen. In der Praxis betrifft dies nicht nur Einzelpersonen, sondern zunehmend auch Gewerbetreibende, insbesondere im Fahrzeughandel, im Fuhrparkmanagement und bei Leasinggesellschaften. Wer den Kilometerstand eines Fahrzeugs vorsätzlich falsch angibt oder manipuliert, riskiert ein Ermittlungsverfahren mit strafrechtlichen, zivilrechtlichen und gewerberechtlichen Folgen.
Ein solches Verfahren ist mit erheblichen Risiken verbunden: Freiheitsstrafen, Eintragungen ins Führungszeugnis, Regressansprüche und in manchen Fällen sogar der Verlust der gewerblichen Zuverlässigkeit stehen im Raum. Umso wichtiger ist eine professionelle Verteidigung – und hier bietet die Spezialisierung von Rechtsanwalt Andreas Junge im Straf- und Wirtschaftsstrafrecht einen entscheidenden Vorteil.
Rechtlicher Hintergrund: Strafbarkeit und gesetzliche Grundlagen
Die strafrechtliche Bewertung von Tachomanipulationen erfolgt regelmäßig unter mehreren Aspekten:
- Betrug gemäß § 263 StGB: Wird ein Fahrzeug mit manipuliertem Kilometerstand verkauft, liegt regelmäßig ein Betrug vor, wenn der Käufer über die tatsächliche Laufleistung getäuscht wurde und daraufhin einen überhöhten Preis zahlt.
- Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB): Die gezielte Manipulation des Kilometerzählers kann auch den Tatbestand der Fälschung technischer Aufzeichnungen erfüllen.
- Urkundenfälschung (§ 267 StGB): In Konstellationen, in denen Servicehefte oder digitale Einträge entsprechend gefälscht oder verändert werden, kommt eine Strafbarkeit nach § 267 StGB in Betracht.
Die Tatbestände stehen häufig nebeneinander im Raum und führen zu einer kumulativen Verfolgung. Der Gesetzgeber hat 2005 klargestellt, dass die Manipulation des Kilometerstandes eine besonders verwerfliche Täuschung darstellt. Seitdem ist die Aufklärungsdichte bei diesen Delikten gestiegen.
Typische Fallkonstellationen
In der strafrechtlichen Praxis begegnet man immer wieder ähnlichen Mustern:
- Ein Gebrauchtwagen wird vor dem Verkauf in einer freien Werkstatt oder mit spezieller Software manipuliert, um einen höheren Verkaufswert zu erzielen.
- Autohäuser oder Gebrauchtwagenhändler lassen Fahrzeuge mit hoher Laufleistung „zurückdrehen“ und bieten sie anschließend als „scheckheftgepflegt“ und „kaum gefahren“ an.
- Leasingfahrzeuge oder Dienstwagen werden vor Rückgabe manipuliert, um Vertragsstrafen wegen Kilometerüberschreitung zu vermeiden.
- Der Tachostand wird verändert, um bei Garantie- oder Versicherungsfällen bestimmte Schwellenwerte zu unterlaufen.
Häufig geraten nicht nur die unmittelbaren Verkäufer, sondern auch Werkstätten, IT-Dienstleister oder Fuhrparkverantwortliche ins Visier der Ermittlungsbehörden. Bei größeren Strukturen können auch gewerberechtliche Sanktionen wie die Entziehung der Zuverlässigkeit (§ 35 GewO) drohen.
Rechtsprechung und Strafzumessung
Die Rechtsprechung bewertet Tachomanipulationen zunehmend streng. Das Landgericht Trier hat in einem Urteil (LG Trier, Urt. v. 10.12.2018, Az. 5 KLs 3/18) einen gewerblich handelnden Autoverkäufer, der systematisch Kilometerstände manipulierte, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Dabei stellte das Gericht klar, dass das wiederholte Vorgehen ein besonders hohes Maß an krimineller Energie erkennen lasse.
Auch der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen betont, dass bereits die vorsätzliche einmalige Manipulation in Verbindung mit einer Täuschung beim Verkauf eine vollendete Betrugstat darstellen kann (vgl. BGH, Beschl. v. 17.10.2012 – 1 StR 407/12).
Die drohenden Folgen für Beschuldigte
Ein Ermittlungsverfahren wegen Tachobetrugs kann existenzbedrohende Folgen haben:
- Strafrechtlich: Es drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen auch darüber hinaus.
- Zivilrechtlich: Käufer machen Schadensersatz geltend, fordern Rückabwicklung oder Minderung des Kaufpreises.
- Gewerberechtlich: Bei gewerblich tätigen Beschuldigten kann die zuständige Behörde die Unzuverlässigkeit annehmen und ein Gewerbeverbot nach § 35 GewO verhängen.
- Beruflich: Ein Eintrag im Führungszeugnis kann insbesondere bei Beschäftigten im Kfz-Bereich oder bei Versicherungen zu beruflichen Konsequenzen führen.
Verteidigungsmöglichkeiten und Strategie
In vielen Fällen lassen sich die gegenständlichen Vorwürfe differenzieren. Zunächst muss geklärt werden, wer die Manipulation tatsächlich vorgenommen hat – häufig fehlt es an direktem Nachweis, wenn das Fahrzeug über mehrere Stationen lief. Auch die Beweislage zur Täuschungsabsicht ist in Einzelfällen angreifbar, etwa wenn der Beschuldigte keine Kenntnis vom tatsächlichen Kilometerstand hatte oder selbst getäuscht wurde.
Eine effektive Verteidigung beginnt mit der vollständigen Akteneinsicht und der Prüfung technischer Unterlagen und Gutachten. Nicht selten ergeben sich dabei Widersprüche in den Fahrzeugunterlagen oder Lücken in der Beweiskette. Zudem kann die frühzeitige Rückabwicklung eines Kaufs oder die aktive Wiedergutmachung einen wesentlichen Beitrag zur Strafmilderung leisten.
In Fällen mit geringem Schaden oder erstmaligem Fehlverhalten besteht unter Umständen die Möglichkeit einer Einstellung des Verfahrens gegen Auflage gemäß § 153a StPO. Auch eine gerichtliche Verhandlung kann mit guter Vorbereitung und professioneller Argumentation in eine Bewährungsstrafe münden.
Die Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge
Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und seit vielen Jahren erfolgreich in der Verteidigung von Mandanten im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts tätig. Seine Spezialisierung auf komplexe Betrugsdelikte, seine Erfahrung in technischen Beweisfragen und seine enge Zusammenarbeit mit Sachverständigen machen ihn zum idealen Verteidiger bei Vorwürfen des Tachobetrugs.
Besonders wichtig ist seine Fähigkeit, technische Sachverhalte verständlich zu machen und juristisch korrekt einzuordnen. Viele seiner Mandanten konnten dank seiner Strategie eine Einstellung des Verfahrens oder eine milde Strafe erreichen. Sein Ansatz ist geprägt von Diskretion, Hartnäckigkeit und einer realistischen Einschätzung der Erfolgschancen.
Tachobetrug ist kein Bagatelldelikt, sondern ein ernstzunehmender Straftatbestand mit teils gravierenden Folgen. Wer mit einem solchen Vorwurf konfrontiert wird, sollte keine Zeit verlieren und umgehend professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Rechtsanwalt Andreas Junge verfügt über umfassende Erfahrung in solchen Verfahren und bietet seinen Mandanten eine konsequente, sachkundige und individuelle Verteidigung – sei es durch strategische Gesprächsführung mit der Staatsanwaltschaft, technische Beweiserhebung oder engagierte Vertretung vor Gericht.
Vertrauen Sie auf Fachkompetenz und Erfahrung – bevor ein Anfangsverdacht zu einer belastenden Anklage wird.