Strafrechtliche, wirtschaftliche und berufsrechtliche Risiken – und warum spezialisierte Verteidigung frühzeitig notwendig ist
Wenn Ärztinnen oder Ärzte ins Visier der Steuerfahndung geraten, geht es selten nur um steuerliche Unstimmigkeiten. Vielmehr steht regelmäßig die persönliche, wirtschaftliche und berufliche Integrität auf dem Spiel. Der Vorwurf der Steuerhinterziehung nach § 370 AO betrifft nicht nur die Vergangenheit der Praxisführung, sondern kann auch unmittelbare Auswirkungen auf die Approbation, die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung und das berufliche Ansehen haben.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, beide Fachanwälte für Strafrecht und zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht, verteidigen seit vielen Jahren bundesweit Angehörige der Heilberufe in steuerstrafrechtlichen Verfahren. Sie verfügen über besondere Erfahrung in der Abwehr von Ermittlungsmaßnahmen und der gezielten Aufarbeitung komplexer steuerlicher Sachverhalte mit strafrechtlicher Relevanz.
Wie geraten Ärzte in den Fokus der Steuerfahndung?
Ein Steuerstrafverfahren beginnt häufig unspektakulär – etwa durch eine routinemäßige Betriebsprüfung, bei der Auffälligkeiten entdeckt werden. Weitere Auslöser können Kontrollmitteilungen zwischen Finanzämtern, Hinweise von ehemaligen Praxisangestellten oder anonyme Anzeigen sein. Auch fehlerhafte Gewinnermittlungen oder Unregelmäßigkeiten bei privaten Einnahmen führen in vielen Fällen zu einem Anfangsverdacht.
Insbesondere nicht versteuerte Einnahmen aus Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), unsauber dokumentierte Bareinnahmen oder die pauschale Geltendmachung von Betriebsausgaben führen häufig zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Wird der Anfangsverdacht durch die Steuerfahndung bejaht, folgen regelmäßig Hausdurchsuchungen, die Sicherstellung von Praxisunterlagen, Datenträgern und IT-Systemen sowie eine erste Vernehmung als Beschuldigter.
Was ist strafrechtlich relevant?
Die Steuerhinterziehung ist in § 370 der Abgabenordnung geregelt. Nach dieser Vorschrift macht sich strafbar, wer dem Finanzamt unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder steuerlich erhebliche Tatsachen verschweigt, um eine Steuerverkürzung herbeizuführen.
Im ärztlichen Kontext geht es in der Praxis oft um die Nichtangabe von Honoraren, die Verschleierung von privaten Einnahmen als betriebliche Rückflüsse oder um das Einreichen unzutreffender Betriebsausgaben. Auch Fälle, in denen Praxisgemeinschaften Einnahmen und Ausgaben nicht korrekt aufteilen oder in denen Leistungen über Dritte abgerechnet, aber nicht versteuert werden, sind keine Seltenheit.
Ein klassischer Fall ist beispielsweise das gezielte Nichtverbuchen von bar gezahlten IGeL-Leistungen. Solche Einnahmen sind zwar medizinisch zulässig, müssen aber in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung korrekt angegeben werden. Erfolgt dies nicht, liegt ein steuerlich relevantes Fehlverhalten vor – bei Vorsatz sogar eine Straftat.
Welche strafrechtlichen und finanziellen Folgen drohen?
Die strafrechtlichen Folgen richten sich insbesondere nach dem Umfang der hinterzogenen Steuerbeträge. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei einem Hinterziehungsbetrag ab 50.000 Euro in der Regel von einem besonders schweren Fall auszugehen. In diesen Fällen kommt eine Geldstrafe nur noch ausnahmsweise in Betracht.
Wird ein Betrag von 100.000 Euro überschritten, erwarten die Gerichte regelmäßig eine Freiheitsstrafe, die allenfalls noch zur Bewährung ausgesetzt wird. Ab einem Betrag von 1.000.000 Euro sieht die höchstrichterliche Rechtsprechung in der Regel keine Bewährungsstrafe mehr als angemessen an. So stellte der Bundesgerichtshof bereits im Jahr 2008 klar:
„Bei Steuerhinterziehungen mit einem Hinterziehungsvolumen von mehr als 1 Million Euro ist regelmäßig eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu verhängen.“
(BGH, Urteil vom 02.12.2008 – 1 StR 416/08)
Zusätzlich zur Strafe selbst kommen erhebliche wirtschaftliche Belastungen hinzu. Neben der vollständigen Nachzahlung der hinterzogenen Steuerbeträge sind in der Regel Hinterziehungszinsen nach § 235 AO zu entrichten. Zudem kann das Finanzamt Sicherungsmaßnahmen nach § 324 AO beantragen, die zu Kontopfändungen, Vermögensarrest oder dem Einfrieren von Praxiskonten führen. Der finanzielle Schaden ist dann häufig existenzbedrohend – auch unabhängig vom strafrechtlichen Ausgang.
Berufsrechtliche Risiken für approbierte Heilberufe
Die strafrechtliche Verurteilung wegen Steuerhinterziehung hat nicht nur fiskalische und strafrechtliche Folgen. Auch die zuständige Approbationsbehörde kann aktiv werden, wenn Zweifel an der beruflichen Zuverlässigkeit bestehen. Dies gilt insbesondere bei gravierenden Vorwürfen oder öffentlichen Verhandlungen.
Das Heilberuferecht sieht vor, dass bei Unzuverlässigkeit die Approbation widerrufen oder das Ruhen der Approbation angeordnet werden kann. Auch die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung (§ 95 SGB V) kann gefährdet sein. Besonders bei laufenden Ermittlungsverfahren melden sich Krankenversicherungen, Ärztekammern oder die Kassenärztliche Vereinigung mit Anfragen oder Maßnahmen, die die Tätigkeit massiv einschränken.
Warum Rechtsanwalt Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel die richtigen Ansprechpartner sind
In Verfahren wegen Steuerhinterziehung gegen Ärzte ist nicht nur juristisches Fachwissen gefragt, sondern auch Verständnis für die berufliche Realität in der Heilberufspraxis. Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel verfügen über jahrelange Erfahrung in der Verteidigung approbierter Heilberufler – insbesondere bei steuerstrafrechtlichen Vorwürfen.
Beide Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Strafrecht und zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht. Sie haben in zahlreichen Verfahren erfolgreich erreicht, dass Verfahren eingestellt wurden, öffentlichkeitswirksame Prozesse vermieden werden konnten oder empfindliche berufliche Konsequenzen abgewendet wurden.
Ihre besondere Stärke liegt in der interdisziplinären Bearbeitung komplexer Sachverhalte. Sie arbeiten eng mit Steuerberatern, IT-Forensikern und Betriebsprüfern zusammen, um steuerliche Vorgänge exakt zu rekonstruieren und plausibel darzustellen. Auch in Krisensituationen – etwa bei Durchsuchungen, Arrestmaßnahmen oder Haftandrohungen – sind sie erfahrene Ansprechpartner, die besonnen, schnell und strategisch klug handeln.
Fazit: Steuerstrafrechtliche Vorwürfe frühzeitig abwehren – bevor alles auf dem Spiel steht
Ein Steuerstrafverfahren ist für Ärzte nicht nur ein juristisches Problem, sondern eine Bedrohung für die berufliche Identität, das finanzielle Fundament und die persönliche Integrität. Die richtige Verteidigung muss daher nicht nur juristisch überzeugend sein, sondern auch mit Diskretion, strategischem Denken und Verständnis für das Berufsbild geführt werden.
Rechtsanwalt Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel bieten genau das: fundierte Strafverteidigung mit steuerlichem Schwerpunkt – persönlich, professionell und konsequent auf das Ziel ausgerichtet, Ihre Zukunft zu sichern.