Wie kommt es zu Ermittlungen wegen verschleierter Mieteinnahmen?
Mieteinnahmen gehören zu den steuerpflichtigen Einkünften im Rahmen der Einkommensteuer. Werden diese Einnahmen jedoch nicht oder nur unvollständig beim Finanzamt angegeben, liegt der Verdacht der Steuerhinterziehung nach § 370 Abgabenordnung (AO) nahe. Der Anfangsverdacht kann durch verschiedene Umstände entstehen, etwa durch Kontrollmitteilungen anderer Behörden, Informationen aus Mietvertragsdatenbanken, Hinweise aus Scheidungsverfahren oder anonymen Anzeigen.
Besonders häufig werden Ermittlungen ausgelöst, wenn die Finanzbehörden Unstimmigkeiten zwischen den gemeldeten Einkünften und den tatsächlichen Zahlungsströmen aufdecken. Auch Abweichungen in Grundbuchdaten oder Hinweise aus Betriebsprüfungen können zu einem Ermittlungsverfahren führen.
Wie verläuft ein Ermittlungsverfahren?
Nach dem Entstehen eines Anfangsverdachts leitet die Steuerfahndung ein Ermittlungsverfahren ein. Zunächst werden bankseitige Zahlungsströme, Grundbuchauszüge und Mietverhältnisse überprüft. In schweren Fällen erfolgen Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen von Unterlagen und elektronischen Geräten. Die Ermittlungsbehörden analysieren akribisch die Zahlungsströme und vergleichen diese mit den in den Steuererklärungen angegebenen Daten.
Betroffene werden meist zu einer Vernehmung geladen oder erhalten die Möglichkeit zur Stellungnahme. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist es dringend angeraten, einen spezialisierten Strafverteidiger hinzuzuziehen, um die Verteidigungsstrategie auf das Ermittlungsverfahren abzustimmen.
Welche Konsequenzen drohen?
Die steuerrechtlichen und strafrechtlichen Folgen können erheblich sein. Neben der Nachzahlung der hinterzogenen Steuerbeträge müssen Hinterziehungszinsen gemäß § 235 AO entrichtet werden. Im Strafverfahren droht eine Geldstrafe oder, in schweren Fällen, eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Ab einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 Euro sehen die Gerichte regelmäßig keine bloße Geldstrafe mehr vor.
Darüber hinaus kann ein Eintrag im Bundeszentralregister erfolgen, der berufliche und persönliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Auch zivilrechtliche Folgen, etwa Rückforderungen von Mietern bei nicht ordnungsgemäßer Abrechnung von Nebenkosten, sind möglich.
Warum Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel die richtige Wahl sind
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind erfahrene Fachanwälte für Strafrecht sowie zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht. Beide verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Verteidigung bei Steuerhinterziehungsvorwürfen, insbesondere im Zusammenhang mit nicht angegebenen Mieteinnahmen.
Durch ihre strategische und diskrete Arbeitsweise gelingt es ihnen häufig, Ermittlungsverfahren frühzeitig zu beeinflussen, Einstellungen des Verfahrens zu erreichen oder die Strafen erheblich zu mildern. Ihr tiefgreifendes Verständnis für steuerliche Zusammenhänge und strafrechtliche Besonderheiten ermöglicht eine Verteidigung auf höchstem Niveau.