Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung beim Handel mit Kryptowährungen- Schnelle Hilfe vom Fachanwalt!

Steuerliche Risiken beim Handel mit Bitcoin, Ethereum und Co.

Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder Solana erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Der Handel mit digitalen Assets ist jedoch nicht nur technisch anspruchsvoll, sondern bringt auch erhebliche steuerliche Risiken mit sich. Viele Anleger unterschätzen die steuerrechtlichen Anforderungen oder vernachlässigen diese bewusst. Die Finanzbehörden intensivieren jedoch ihre Überwachungs- und Ermittlungstätigkeiten, was immer häufiger zur Einleitung von Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO führt.

Wann liegt eine Steuerhinterziehung beim Krypto-Handel vor?

Eine Steuerhinterziehung liegt vor, wenn Einkünfte aus dem Handel mit Kryptowährungen vorsätzlich nicht angegeben oder unvollständig deklariert werden. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Kryptowährungen sind in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig, sofern zwischen dem An- und Verkauf weniger als ein Jahr liegt. Auch Einkünfte aus Mining, Staking oder Lending unterliegen in vielen Fällen der Steuerpflicht. Wer seine Gewinne verschweigt oder falsche Angaben macht, setzt sich dem Risiko aus, dass ein Steuerstrafverfahren gegen ihn eingeleitet wird.

Wie erfahren Finanzbehörden von Krypto-Gewinnen?

Die Annahme vieler Anleger, Transaktionen mit Kryptowährungen seien anonym und somit für Behörden nicht nachvollziehbar, ist längst überholt. Finanzbehörden erhalten zunehmend Informationen durch internationale Abkommen zur Datenübermittlung, durch die Auswertung von Banktransaktionen sowie durch anonyme Hinweise oder Kontrollmitteilungen. Zudem nutzen die Behörden spezialisierte Blockchain-Analysetools, um Krypto-Transaktionen zu rekonstruieren und bisher nicht deklarierte Gewinne aufzudecken.

Welche Konsequenzen drohen bei einer Steuerhinterziehung?

Die strafrechtlichen Folgen einer Steuerhinterziehung sind gravierend. Je nach Höhe des hinterzogenen Betrags drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. In besonders schweren Fällen, bei Hinterziehungsbeträgen über 50.000 Euro, kann das Strafmaß zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Freiheitsstrafe betragen. Neben der Strafverfolgung müssen hinterzogene Steuern nachentrichtet und zusätzlich Hinterziehungszinsen gemäß § 235 AO gezahlt werden. Ein Eintrag ins Bundeszentralregister kann die berufliche Laufbahn nachhaltig beeinträchtigen. Darüber hinaus kann der Vertrauensverlust gegenüber dem Finanzamt langfristige steuerliche Nachteile mit sich bringen.

Verteidigungsmöglichkeiten bei Steuerstrafverfahren im Bereich Kryptowährungen

Eine frühzeitige und spezialisierte anwaltliche Beratung ist in Steuerstrafverfahren im Zusammenhang mit Kryptowährungen unverzichtbar. Ein Verteidigungsansatz kann darin bestehen, einen Rechtsirrtum oder eine fehlerhafte steuerliche Einordnung geltend zu machen. Auch unklare Bewertungsgrundlagen bei Altbeständen oder fehlerhafte Ermittlungen der Finanzbehörden können verteidigungsrelevant sein. In bestimmten Fällen kann zudem die rechtzeitige Abgabe einer wirksamen Selbstanzeige eine strafbefreiende Wirkung entfalten. Jede Verteidigungsstrategie muss jedoch sorgfältig auf die Besonderheiten des Einzelfalls abgestimmt werden.

Warum Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel die richtige Wahl sind

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind ausgewiesene Spezialisten im Steuerstrafrecht und verfügen über umfassende Erfahrung in der Verteidigung bei Ermittlungsverfahren im Bereich Kryptowährungen. Beide sind Fachanwälte für Strafrecht sowie zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht. Sie bieten eine diskrete, kompetente und strategisch durchdachte Verteidigung mit dem Ziel, entweder eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen oder die bestmögliche Lösung für ihre Mandanten zu erzielen. Durch ihre Spezialisierung und Erfahrung gelingt es ihnen häufig, die schwerwiegendsten Konsequenzen für ihre Mandanten abzuwenden.