Die Gastronomie gehört zu den arbeitsintensivsten Branchen Deutschlands – mit hohem Personalbedarf, saisonalen Schwankungen und oft schmalen Gewinnmargen. In diesem Umfeld ist die Versuchung groß, Personalkosten durch Schwarzarbeit zu senken oder steuerrechtlich unvorteilhafte Betriebsausgaben „kreativ“ zu gestalten. Doch wer dabei gegen sozialversicherungsrechtliche oder steuerliche Pflichten verstößt, sieht sich schnell mit einem Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung konfrontiert. Solche Verfahren sind nicht nur strafrechtlich brisant, sondern gefährden auch die wirtschaftliche Existenz der Betriebe.
Gesetzliche Grundlagen
Schwarzarbeit wird im Wesentlichen durch das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 266a StGB (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt) erfasst. Parallel dazu stellt § 370 AO die Steuerhinterziehung unter Strafe, wenn vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber dem Finanzamt gemacht werden. In der Praxis treten beide Delikte häufig gemeinsam auf: Wer Mitarbeiter „bar auf die Hand“ bezahlt, führt weder Sozialversicherungsbeiträge noch Lohnsteuer korrekt ab.
Typische Konstellationen in der Gastronomie
In der Gastronomie begegnet man typischen Fallgestaltungen, die von den Ermittlungsbehörden besonders aufmerksam verfolgt werden:
- Barlohnauszahlungen ohne Anmeldung zur Sozialversicherung: Mitarbeiter werden „unter der Hand“ beschäftigt, meist auf Zuruf oder bei kurzfristigen Engpässen.
- Scheinanmeldungen auf 450-Euro-Basis: Es wird eine geringfügige Beschäftigung gemeldet, tatsächlich aber in Vollzeit gearbeitet.
- Kombination aus Minijob und Schwarzlohn: Ein Teil des Lohns wird versteuert, der Rest bar ausgezahlt.
- Manipulierte Arbeitszeitnachweise: Arbeitszeiten werden auf dem Papier gekürzt oder nicht dokumentiert.
- Einsatz von Scheinselbständigen oder Subunternehmern: Reinigungskräfte oder Küchenhilfen werden als angebliche Selbständige geführt, obwohl eine klassische Weisungsgebundenheit besteht.
Solche Konstruktionen fliegen häufig durch Betriebsprüfungen, Kontrollbesuche der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) oder durch Anzeigen ehemaliger Mitarbeiter auf. Eine gezielte Kontrolle durch die Zollverwaltung kann bereits aufgrund eines anonymen Hinweises erfolgen.
Strafrechtliche und wirtschaftliche Folgen
Ein Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Bei einer Verurteilung drohen:
- Freiheitsstrafen (je nach Schwere des Falls auch ohne Bewährung),
- hohe Geldstrafen oder Nachzahlungsverpflichtungen,
- Steuer- und Sozialversicherungsnachforderungen über mehrere Jahre rückwirkend,
- Sperrfristen für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten,
- Eintragung im Gewerbezentralregister,
- Verlust der Gaststättenerlaubnis,
- Rufschädigung mit negativen Folgen für Geschäftsbeziehungen.
In einem viel beachteten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschl. v. 17.07.2018 – 1 StR 88/18) wurde bestätigt, dass bereits eine Schwarzlohnzahlung über mehrere Jahre hinweg als besonders schwere Steuerhinterziehung zu werten sei. Der BGH betonte die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Meldung von Beschäftigungsverhältnissen sowie die besondere Bedeutung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Gerade in der Gastronomie mit ihren oft langen Betriebszeiten, komplexen Personalstrukturen und hohen Bargeldanteilen ist das Risiko hoch, dass Ermittlungsbehörden von systematischem Verhalten ausgehen.
Verteidigungsmöglichkeiten
Die Verteidigung gegen den Vorwurf von Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung erfordert eine sorgfältige und individuelle Analyse der betrieblichen Abläufe sowie der ermittelten Beweismittel. Schon im Ermittlungsverfahren entscheidet sich, ob das Verfahren eingestellt, gegen Auflagen beendet oder zur Anklage gebracht wird.
Zunächst ist die vollständige Akteneinsicht unverzichtbar. Häufig basieren die Ermittlungen auf anonymen Anzeigen, die überprüft werden müssen. Der Verteidiger prüft, ob die eingesetzten Methoden rechtmäßig waren – beispielsweise, ob eine Betriebsprüfung mit ausreichender rechtlicher Grundlage erfolgte oder ob Mitarbeiter ordnungsgemäß vernommen wurden.
Ein zentraler Verteidigungsansatz liegt oft darin, das tatsächliche Beschäftigungsverhältnis rechtlich neu zu bewerten: Handelte es sich tatsächlich um ein Arbeitsverhältnis oder war der Betroffene als Selbständiger tätig? Gab es eine wirksame Einzeltätigkeit oder nur eine vorübergehende Aushilfe? Auch die Frage, ob ein Vorsatz zur Steuerverkürzung vorlag, lässt sich in vielen Fällen bestreiten – etwa bei unklarer Rechtslage, chaotischen Buchhaltungsstrukturen oder fehlender Beratung durch den Steuerberater.
In geeigneten Fällen kann auch eine Selbstanzeige nach § 371 AO oder ein Antrag auf Einstellung gegen Auflage gemäß § 153a StPO in Betracht kommen. Gerade im Gastronomiebereich zeigen sich Ermittlungsbehörden bei kooperativem Verhalten und glaubwürdiger Aufarbeitung durchaus gesprächsbereit.
Gutachten zur Sozialversicherungspflicht einzelner Tätigkeiten sowie detaillierte Aufstellungen zu geleisteten Zahlungen und organisatorischen Abläufen sind in der Verteidigungspraxis ebenso hilfreich wie die Vorlage nachgeholter Steuererklärungen oder Lohnbuchhaltungsunterlagen.
Warum Rechtsanwalt Andreas Junge die richtige Wahl ist
Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und hat sich auf wirtschafts- und steuerstrafrechtliche Verfahren spezialisiert. Mit seiner langjährigen Erfahrung in der Verteidigung von Gastronomen und Unternehmern versteht er nicht nur die juristische Komplexität, sondern auch die wirtschaftliche Realität, in der solche Vorwürfe entstehen.
Er kennt die typischen Abläufe in gastronomischen Betrieben, die Herausforderungen bei der Personalführung und die Schwachstellen in der betrieblichen Organisation. Diese Fachkenntnis ermöglicht ihm eine fundierte Analyse der Vorwürfe und eine gezielte Verteidigungsstrategie – mit dem Ziel, das Verfahren möglichst frühzeitig zu beenden und wirtschaftlichen Schaden abzuwenden.
Seine Mandanten profitieren von seiner strukturierten, ruhigen und pragmatischen Herangehensweise. In vielen Fällen konnte er durch frühzeitige Gespräche mit den Ermittlungsbehörden eine Einstellung des Verfahrens erwirken oder durch Auflagen eine öffentliche Hauptverhandlung vermeiden.
Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung in der Gastronomie sind kein seltenes Phänomen – aber sie bergen enorme Risiken. Gerade die wirtschaftlichen und beruflichen Folgen können für Gastronomen existenzbedrohend sein. Wer frühzeitig auf eine fachkundige Strafverteidigung setzt, kann viele Fehler vermeiden und eine kluge Strategie entwickeln.
Rechtsanwalt Andreas Junge steht Gastronomen in solchen Verfahren mit Erfahrung, Fachwissen und Engagement zur Seite. Er kennt die branchenspezifischen Anforderungen und weiß, wie man Ermittlungsbehörden begegnet – sachlich, verlässlich und mit dem Ziel, das Beste für seine Mandanten zu erreichen.
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