Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung im Sicherheitsgewerbe – hohe Risiken für Unternehmer und Geschäftsführer

Warum Betreiber von Sicherheitsfirmen strafrechtlich besonders im Fokus stehen

Ob Objektschutz, Veranstaltungssicherheit oder Werkschutz – das private Sicherheitsgewerbe ist ein stark wachsender Markt mit hoher gesellschaftlicher Bedeutung. Gleichzeitig steht die Branche seit Jahren unter intensiver Beobachtung von Zoll, Finanzbehörden und Staatsanwaltschaften. Der Vorwurf lautet häufig: illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit und systematische Steuerhinterziehung.

Für Inhaber und Geschäftsführer von Sicherheitsfirmen können Ermittlungsverfahren existenzbedrohend sein. Die Behörden gehen zunehmend konsequent gegen Verstöße vor – nicht nur mit Bußgeldern, sondern auch mit strafrechtlichen Sanktionen, Einziehungen und berufsrechtlichen Konsequenzen. Umso wichtiger ist es, die Risiken zu kennen – und im Ernstfall professionell zu reagieren.

Warum das Sicherheitsgewerbe besonders betroffen ist

Das Sicherheitsgewerbe weist strukturelle Besonderheiten auf, die es aus Sicht der Ermittlungsbehörden anfällig für Regelverstöße machen. Die Beschäftigung erfolgt häufig auf Stundenlohnbasis, viele Mitarbeiter sind geringfügig beschäftigt oder werden über Subunternehmer eingesetzt. In der Praxis zeigen sich immer wieder folgende kritische Konstellationen:

  • Nicht gemeldete Arbeitsverhältnisse, etwa bei kurzfristigen Einsätzen

  • Scheinrechnungen durch Subunternehmen, die tatsächlich kein eigenes Personal haben

  • Barlohnzahlungen, ohne ordnungsgemäße Lohnversteuerung

  • Manipulierte Arbeitszeitnachweise, um Mindestlohnverpflichtungen zu umgehen

  • Falsche Abrechnung von Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschlägen

  • Scheinselbstständigkeit bei angeblich freien Mitarbeitern

Gerade bei Großveranstaltungen oder Aufträgen mit kurzfristigem Personalbedarf kommt es regelmäßig zu Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) sowie zu nicht oder falsch abgeführten Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen.

Steuerhinterziehung durch fingierte Abrechnungen

Ein zentrales strafrechtliches Risiko liegt in der Hinterziehung von Lohnsteuer (§ 370 AO). Dies geschieht beispielsweise, wenn Personal über Scheinunternehmen abgerechnet wird oder „bar auf die Hand“ gezahlt wird, ohne dass dies ordnungsgemäß in der Lohnbuchhaltung erscheint. Auch das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB) wird regelmäßig parallel verfolgt.

Besonders brisant: Die Behörden sehen in solchen Strukturen häufig systematische Steuerstraftaten. Wer beispielsweise über mehrere Jahre hinweg Personal beschäftigt hat, ohne Lohnsteuer und Beiträge korrekt abzuführen, dem droht nicht nur eine Geldstrafe – sondern unter Umständen auch eine mehrjährige Freiheitsstrafe, insbesondere bei Schadenssummen ab 100.000 Euro oder mehr.

Wann kommt es zu Ermittlungsverfahren?

Verfahren gegen Sicherheitsunternehmen werden häufig durch Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ausgelöst – etwa bei Veranstaltungen, Objektschutzmaßnahmen oder Baustellenbewachung. Auch Hinweise von ehemaligen Mitarbeitern oder Konkurrenten führen regelmäßig zu Prüfungen. In der Praxis beginnt ein Verfahren oft mit:

  • einer Baustellen- oder Einsatzkontrolle durch die FKS

  • der Prüfung durch das Hauptzollamt

  • einer Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung oder das Finanzamt

  • einer Mitteilung über Auffälligkeiten bei der Sozialversicherung

  • einer anonymen Anzeige oder einem Hinweis durch Ex-Mitarbeiter

In der Folge kommt es häufig zu Hausdurchsuchungen, Beschlagnahme von Buchhaltungsunterlagen, Vernehmungen von Mitarbeitern – und zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Geschäftsführung. In vielen Fällen werden Konten gesperrt, Vermögenswerte arrestiert und der Betrieb erheblich eingeschränkt.

Persönliche Haftung von Geschäftsführern

Ein besonders hohes Risiko besteht für Geschäftsführer und faktisch verantwortliche Personen. Diese haften nicht nur strafrechtlich, sondern auch zivilrechtlich mit ihrem Privatvermögen – etwa für nachträglich geltend gemachte Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuern oder Säumniszuschläge. Hinzu kommen mögliche berufsrechtliche Folgen, etwa der Verlust der Zuverlässigkeit nach § 34a GewO, was faktisch ein Berufsverbot im Sicherheitsgewerbe bedeutet.

Für viele Unternehmen bedeutet schon das laufende Ermittlungsverfahren massive wirtschaftliche Einschränkungen – etwa durch Reputationsschäden, Kundenverlust oder Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.

Warum eine spezialisierte Verteidigung entscheidend ist

Verfahren wegen Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung im Sicherheitsgewerbe gehören zu den komplexesten Konstellationen im Wirtschaftsstrafrecht. Es geht nicht nur um Strafrecht, sondern auch um Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht und Gewerberecht. Wer hier erfolgreich verteidigen will, braucht Erfahrung, Durchsetzungsstärke und ein tiefes Verständnis der branchenspezifischen Abläufe.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind Fachanwälte für Strafrecht mit besonderem Schwerpunkt im Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht. Sie verteidigen seit vielen Jahren bundesweit Unternehmen und Geschäftsführer aus dem Sicherheitsgewerbe, die mit entsprechenden Vorwürfen konfrontiert sind – sei es im Ermittlungsverfahren, in der Hauptverhandlung oder im Rahmen von Steuer- und Haftungsbescheiden.

Beide Anwälte arbeiten eng mit erfahrenen Steuerberatern und Lohnbuchhaltern zusammen, um komplexe Sachverhalte aufzuarbeiten und Fehlerquellen zu identifizieren. Ziel ist es stets, eine frühzeitige Einstellung des Verfahrens zu erreichen, wirtschaftliche Schäden zu begrenzen und die Existenz des Unternehmens zu sichern. Wo dies nicht möglich ist, wird eine zielgerichtete und durchsetzungsstarke Verteidigung vor Gericht vorbereitet.

Frühzeitiges Handeln schützt vor schwerwiegenden Folgen

Wer ein Sicherheitsunternehmen betreibt oder in leitender Position tätig ist, sollte sich der strafrechtlichen Risiken bewusst sein – insbesondere bei unklaren Beschäftigungsverhältnissen, dem Einsatz von Subunternehmern oder fehlender Lohnbuchhaltung. Schon erste Hinweise oder Prüfungen durch den Zoll sollten Anlass sein, sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Ein erfahrener Strafverteidiger kann nicht nur kommunikativ Einfluss auf das Verfahren nehmen, sondern hilft auch, Unterlagen korrekt vorzubereiten, Selbstbelastung zu vermeiden und mögliche Verteidigungsansätze frühzeitig zu entwickeln.