Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung gegen Securitymitarbeiter- Ziel ist die Verfahrenseinstellung

Wachpersonal im Fokus der Justiz

Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung gegen Mitarbeiter im privaten Sicherheitsdienst haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Ob in Diskotheken, Asylunterkünften, im Einzelhandel oder bei Großveranstaltungen: Immer dann, wenn es zu einem physischen Eingriff in die Rechte einer anderen Person kommt, steht schnell der Verdacht im Raum, dass eine Grenze überschritten wurde. Dabei sind es oftmals heikle Situationen, in denen ein rasches Eingreifen gefordert wird und die Einschätzung der Verhältnismäßigkeit im Nachhinein schwierig ist.

Strafrechtlicher Rahmen: § 223 StGB und die Rechtfertigung durch Notwehr

Die strafrechtliche Grundlage für solche Verfahren ist in der Regel § 223 StGB, der die vorsätzliche Körperverletzung unter Strafe stellt. In Betracht kommen je nach Schwere des Eingriffs auch § 224 StGB (gefährliche Körperverletzung) oder in Einzelfällen § 340 StGB analog, soweit öffentliche Aufgaben wahrgenommen werden. Entscheidend ist dabei die Frage, ob das Verhalten des Securitymitarbeiters durch einen Rechtfertigungsgrund gedeckt war, insbesondere durch Notwehr (§ 32 StGB) oder rechtfertigenden Notstand (§ 34 StGB).

Gerade in der dynamischen Situation eines Einsatzes – etwa bei einer handgreiflichen Auseinandersetzung vor einer Diskothek – ist es für die Verteidigung von zentraler Bedeutung, die Gesamtumstände detailliert zu rekonstruieren: War der Einsatz verhältnismäßig? Gab es eine tatsächliche Bedrohung? Wurde zuvor deeskaliert? Die Grenzen zwischen erlaubtem Zwang und strafbarer Gewaltanwendung sind oft fließend.

Typische Konstellationen in der Praxis

Ermittlungen richten sich häufig gegen Sicherheitsmitarbeiter, die im Rahmen ihres Dienstes Personen festgehalten oder aus einer Einrichtung verwiesen haben. Kommt es dabei zu physischen Auseinandersetzungen – etwa durch Festhalten, Drängen, Wegstoßen oder im schlimmsten Fall durch Schlageinwirkung – sehen sich die Beteiligten schnell mit einer Strafanzeige konfrontiert. Insbesondere wenn ein medizinischer Befund erstellt wird oder Zeugen die Situation anders wahrnehmen, kann dies die Grundlage für ein Ermittlungsverfahren bilden.

Häufig beruhen die Vorwürfe auf einseitigen Schilderungen oder emotional geprägten Situationen. Die Erfahrung zeigt, dass nicht selten Dritte erst im Nachhinein Vorwürfe erheben, die von der Tatsachenlage abweichen. Umso wichtiger ist es, in solchen Verfahren professionell und bedacht vorzugehen.

Mögliche Konsequenzen für die Beschuldigten

Neben einer möglichen strafrechtlichen Verurteilung drohen Securitymitarbeitern auch erhebliche berufliche Folgen. Eine Verurteilung wegen Körperverletzung kann zum Verlust der Zuverlässigkeit im Sinne der Gewerbeordnung führen und damit das faktische Berufsverbot nach sich ziehen. Auch laufende Verträge mit Auftraggebern können bei Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ausgesetzt oder gekündigt werden, insbesondere wenn ein Sicherheitsmitarbeiter in exponierter Position tätig ist.

Hinzu kommen unter Umständen zivilrechtliche Schadensersatzforderungen des Geschädigten, etwa für Heilbehandlungskosten oder Schmerzensgeld. Auch die mediale Berichterstattung kann den Beschuldigten zusätzlich belasten.

Verteidigung und Verfahrensstrategie

Eine effektive Verteidigung beginnt mit einer umfassenden Akteneinsicht. Nur wer die Beweislage kennt, kann eine fundierte Einschätzung der Risiken und Möglichkeiten treffen. In vielen Fällen gelingt es, durch gezielte Beweisaufnahme – etwa durch die Sicherung von Videoaufnahmen oder Zeugenaussagen – zu belegen, dass die Handlung durch Notwehr oder ein rechtmäßiges Hausrecht gedeckt war.

Ein erfahrener Strafverteidiger wird mit dem Mandanten gemeinsam die Abläufe aufarbeiten, interne Dienstanweisungen prüfen und betriebliche Abläufe darstellen, um ein umfassendes Bild zu zeichnen. Ziel ist es, das Verfahren möglichst frühzeitig zu beenden – etwa durch eine Einstellung mangels Tatverdachts oder durch ein Diversionsverfahren ohne Eintrag im Führungszeugnis.

Warum Rechtsanwalt Andreas Junge der richtige Ansprechpartner ist

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und erfahrener Verteidiger in komplexen Ermittlungsverfahren, kennt die Herausforderungen, denen sich Securitymitarbeiter in der Praxis stellen müssen. Mit fundiertem juristischem Wissen, taktischem Gespür und einem klaren Blick für die Verfahrensdynamik setzt er sich engagiert für seine Mandanten ein. Viele von ihm betreute Verfahren konnten ohne öffentliche Hauptverhandlung beendet werden.

Er steht für eine diskrete, zielgerichtete und empathische Verteidigung, bei der der Mensch im Mittelpunkt steht – gerade in emotional aufgeladenen Situationen, in denen schnelle Reaktionen gefragt waren.

Frühzeitige Beratung sichert die berufliche Zukunft

Ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung stellt für Sicherheitsmitarbeiter nicht nur ein rechtliches, sondern oft auch ein existenzielles Risiko dar. Umso wichtiger ist es, frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Rechtsanwalt Andreas Junge bietet eine spezialisierte und engagierte Verteidigung auf Augenhöhe und sorgt dafür, dass Ihre Rechte gewahrt und Ihre Zukunft geschützt wird.

Zögern Sie nicht – lassen Sie sich beraten, bevor eine Situation aus dem Ruder läuft.