Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche gegen Finanzagenten- Verfahrenseinstellung ist möglich!

Wenn das eigene Konto zur Straftat wird – und warum frühe Verteidigung über Strafen entscheidet

Immer häufiger werden Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche (§ 261 StGB) gegen Personen eingeleitet, die zunächst keine kriminelle Absicht hatten – sogenannte Finanzagenten. Dabei handelt es sich oft um Privatpersonen, die ihr Konto für Geldüberweisungen oder Bargeldtransaktionen zur Verfügung stellen, etwa gegen eine vermeintlich harmlose „Vermittlungsprovision“. Was viele nicht wissen: Auch wer gutgläubig handelt oder gar glaubt, einem Jobangebot zu folgen, kann sich bereits strafbar machen.

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht, verteidigt seit vielen Jahren Mandanten, die sich mit Geldwäschevorwürfen konfrontiert sehen – insbesondere solche, die in Ermittlungsverfahren geraten, ohne den kriminellen Hintergrund der Geldbewegungen zu erkennen. Die Verfahren werden mittlerweile bundesweit mit großer Härte verfolgt. In Schleswig-Holstein liegt die Zuständigkeit für umfangreiche Geldwäscheverfahren meist bei spezialisierten Abteilungen der Staatsanwaltschaft – in besonders schwerwiegenden Fällen auch bei der Schwerpunktabteilung in Kiel.

Wer ist ein „Finanzagent“?

Finanzagenten – auch als „Money Mules“ bekannt – sind Personen, die Dritten ihre Konten oder ihre Identität zur Verfügung stellen, um Geldbeträge weiterzuleiten, abzuheben oder umzubuchen. Häufig geschieht dies unter dem Vorwand einer kurzfristigen Tätigkeit, z. B. als „Zahlungsabwickler“, „Transferpartner“ oder „Kundenbetreuer im Homeoffice“. Solche Angebote finden sich oft in sozialen Netzwerken, Messenger-Diensten oder auf Jobportalen.

Wer sich darauf einlässt und sein Konto zur Verfügung stellt, wird zum Teil eines Geldwäschesystems – selbst dann, wenn er keine Kenntnis von der Herkunft des Geldes hatte. Denn § 261 StGB sanktioniert bereits leichtfertiges Handeln, wenn objektiv erkennbar war, dass die Gelder aus Straftaten stammen könnten.

Welche Taten können zur Geldwäsche führen?

Die typische Konstellation: Ein Konto wird zur Gutschrift eines größeren Geldbetrags verwendet, der anschließend ganz oder teilweise weiterüberwiesen oder in bar abgehoben und weitergegeben wird. Die Herkunft des Geldes bleibt im Dunkeln – oft stammt es aus Betrugshandlungen, wie z. B. Phishing, CEO-Fraud, eBay-Betrug oder Fake-Shops.

Das Strafgesetzbuch verlangt nicht, dass die betroffene Person genau weiß, woher das Geld stammt. Es genügt, dass sie die Herkunft „für möglich hält und billigend in Kauf nimmt“ – oder leichtfertig verkennt, dass es sich um Geld aus kriminellen Handlungen handeln könnte. In der Praxis sind daher auch solche Handlungen strafbar, bei denen ein Verdacht erkennbar gewesen wäre: ungewöhnlich hohe Summen, ausländische Absender, Aufforderung zur schnellen Weiterleitung, Kontakt über inoffizielle Kanäle.

Welche Strafen drohen?

Geldwäsche ist nach § 261 StGB strafbar mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe – in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren. Das Gesetz sieht auch eine Einziehung des Erlangten vor, also die Abschöpfung sämtlicher weitergeleiteter oder empfangener Beträge, selbst wenn sie nicht mehr vorhanden sind. Auch Konten können eingefroren oder beschlagnahmt werden.

Oft werden Ermittlungsverfahren eingeleitet, bevor der Betroffene überhaupt einen Überblick über die Hintergründe hat. Dann droht nicht nur ein Strafverfahren – auch zivilrechtliche Ansprüche, etwa durch Geschädigte der ursprünglichen Tat, können folgen.

Was ist bei einer Vorladung oder Durchsuchung zu tun?

Wer eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter wegen Geldwäsche erhält oder von einer Durchsuchung betroffen ist, sollte keinesfalls unüberlegt handeln. Angaben gegenüber der Polizei – auch solche, die als Entlastung gedacht sind – können die spätere Verteidigung erheblich erschweren. Die erste und wichtigste Maßnahme ist: Schweigen und umgehend anwaltliche Unterstützung suchen.

Rechtsanwalt Andreas Junge prüft nach Einsicht in die Ermittlungsakte, ob der Geldwäschevorwurf haltbar ist, ob ein strafbares Verhalten vorliegt und wie die Strafbarkeit eingeschätzt werden muss. Nicht selten ergibt sich bereits aus den Gesamtumständen, dass der Beschuldigte nicht vorsätzlich oder leichtfertig gehandelt hat – oder dass die Strafbarkeit aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen entfällt.

Warum frühzeitige Verteidigung entscheidend ist

Ermittlungen wegen Geldwäsche haben oft drastische Nebenwirkungen: Konten werden gesperrt, der Zugriff auf eigene Mittel ist blockiert, wirtschaftliche Handlungsfähigkeit geht verloren. Für Berufstätige oder Gewerbetreibende kann das existenzbedrohend sein. Zudem drohen bei Verurteilung erhebliche Nachteile, etwa bei der Bonität, im öffentlichen Dienst oder bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten.

Deshalb ist es entscheidend, von Anfang an professionell zu agieren: mit einer präzisen Einordnung der Vorwürfe, frühzeitiger Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft und einer Strategie, die sowohl rechtliche wie auch praktische Folgen im Blick hat. In vielen Fällen kann eine Einstellung des Verfahrens ohne öffentliche Verhandlung erreicht werden – insbesondere bei kooperativem Verhalten und nachvollziehbaren Entlastungsfakten.

Fazit: Geldwäschevorwürfe sind ernst – aber oft erfolgreich abwehrbar

Ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche bedeutet einen tiefen Einschnitt – persönlich, wirtschaftlich und rechtlich. Besonders, wenn man – wie viele vermeintliche Finanzagenten – nicht wusste, wozu das eigene Konto genutzt wurde.

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht, kennt die typischen Strukturen dieser Verfahren und verfügt über jahrelange Erfahrung im Umgang mit spezialisierten Staatsanwaltschaften – auch mit der Schwerpunktabteilung in Kiel, die in Schleswig-Holstein für besonders komplexe Fälle zuständig ist. Seine Verteidigung ist praxisnah, diskret und konsequent auf Entlastung ausgerichtet.

Wer frühzeitig handelt, kann den Verlauf des Verfahrens entscheidend beeinflussen – und in vielen Fällen verhindern, dass aus einem Irrtum eine lebensverändernde Verurteilung wird.