Die falsche Verdächtigung gemäß § 164 Strafgesetzbuch (StGB) ist kein Bagatelldelikt. Wer bewusst eine andere Person zu Unrecht einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit bezichtigt, macht sich selbst strafbar. Schon eine falsche Angabe im Rahmen eines einfachen Bußgeldverfahrens, etwa bei einem Verkehrsverstoß, kann ein Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung nach sich ziehen – mit schwerwiegenden strafrechtlichen Folgen.
Voraussetzungen für die Strafbarkeit
Nach § 164 Abs. 1 StGB macht sich strafbar, wer bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amt über einen anderen eine unwahre Behauptung aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren gegen diese Person zu veranlassen. Entscheidend ist:
- Die Person muss wissentlich eine falsche Tatsache behaupten,
- die falsche Angabe muss sich auf eine rechtswidrige Tat beziehen,
- und sie muss für ein behördliches Verfahren relevant sein.
Ein klassisches Beispiel ist das absichtliche Angeben einer unbeteiligten Person als Fahrer bei einem Verkehrsverstoß, um Punkte, Fahrverbot oder ein Bußgeld zu vermeiden. In solchen Fällen wird nicht nur die Ordnungswidrigkeit verfolgt, sondern auch ein Strafverfahren gegen die Person eingeleitet, die die falsche Angabe gemacht hat.
Ablauf eines Ermittlungsverfahrens
Wird eine falsche Verdächtigung entdeckt oder vermutet, nimmt die Polizei Ermittlungen auf. Dabei wird der gesamte Ablauf dokumentiert, Zeugen vernommen und Überwachungsmaterial (z. B. Blitzerfotos) ausgewertet. Oft wird bereits durch eine einfache Bildanalyse oder eine Nachfrage beim angeblich angegebenen Fahrer deutlich, dass eine falsche Angabe gemacht wurde.
Die Ermittlungen führen in der Regel zur Einleitung eines Strafverfahrens wegen falscher Verdächtigung gegen denjenigen, der die Angabe gemacht hat. Die Staatsanwaltschaft prüft dann, ob Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt wird.
Mögliche strafrechtliche Folgen
Die falsche Verdächtigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In schweren Fällen, etwa wenn eine andere Person tatsächlich zu Unrecht belangt wurde, ist auch eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung möglich. Neben der Hauptstrafe drohen:
- Eintragung ins Bundeszentralregister,
- berufsrechtliche Konsequenzen,
- disziplinarrechtliche Maßnahmen bei Beamten,
- massive Auswirkungen auf die persönliche und gesellschaftliche Reputation.
Gerade im Zusammenhang mit Verkehrsstraftaten wird das Delikt häufig unterschätzt. Wer etwa den Ehepartner, einen Freund oder gar eine fiktive Person als Fahrer angibt, um ein Fahrverbot zu umgehen, riskiert ein Strafverfahren mit ernsten Konsequenzen.
Verteidigungsmöglichkeiten
Die Verteidigung in Fällen der falschen Verdächtigung erfordert Fingerspitzengefühl und genaue Aktenkenntnis. Zentrale Fragen sind:
- Lag tatsächlich eine bewusste Täuschung vor?
- Gab es Missverständnisse oder Übertragungsfehler?
- War die Person sich über die rechtliche Bedeutung ihrer Angabe bewusst?
Oft ist es möglich, durch frühzeitige anwaltliche Vertretung eine Verfahrenseinstellung zu erreichen oder die strafrechtlichen Folgen zu begrenzen.
Warum Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel die richtige Wahl sind
Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind erfahrene Fachanwälte für Strafrecht mit besonderer Expertise im Umgang mit Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung. Beide kennen die typische Vorgehensweise der Ermittlungsbehörden genau und entwickeln frühzeitig eine individuelle Verteidigungsstrategie, um das bestmögliche Ergebnis für ihre Mandanten zu erzielen. Ziel ist es, eine Verurteilung zu vermeiden und die negativen Folgen für Beruf und Privatleben so gering wie möglich zu halten.