Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung durch Berufsausbilder- Unbedingtes Ziel ist eine Verfahrenseinstellung

Wenn Auszubildende gegenüber ihrem Ausbilder den Vorwurf der sexuellen Belästigung erheben, geraten die Betroffenen oftmals unerwartet in ein Ermittlungsverfahren mit weitreichenden persönlichen und beruflichen Konsequenzen. In Ausbildungssituationen herrscht ein besonderes Machtgefälle, das strafrechtlich besonders sensibel betrachtet wird. Die Dynamik zwischen beruflicher Autorität und jugendlichem Auszubildendenalter kann zu Missverständnissen, Fehlinterpretationen oder auch zu gezielten Falschbeschuldigungen führen. Eine frühzeitige, professionelle Verteidigung ist daher in solchen Fällen von zentraler Bedeutung.

Gesetzliche Grundlage: § 184i StGB

Die sexuelle Belästigung ist in § 184i Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Dort heißt es, dass sich strafbar macht, wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch deren sexuelle Selbstbestimmung verletzt. Es handelt sich um ein Vergehen, das bereits bei vergleichsweise geringfügigen körperlichen Berührungen vorliegen kann, sofern diese sexuell motiviert sind und vom Gegenüber als übergriffig empfunden werden.

Im Kontext der Berufsausbildung kommt erschwerend hinzu, dass häufig ein Abhängigkeitsverhältnis besteht. Der Ausbilder trägt nicht nur Verantwortung, sondern hat auch Kontrolle über den Ausbildungserfolg, Beurteilungen und Prüfungen. Dieses Machtgefälle führt dazu, dass bereits verbale Äußerungen oder Nähegesten in einem anderen Licht erscheinen und strafrechtlich relevant werden können.

Typische Fallkonstellationen

Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung durch Ausbilder entstehen oft aus Alltagssituationen heraus. Typische Konstellationen sind:

  • Berührungen bei Arbeitsanweisungen oder Hilfestellungen, die von der Auszubildenden als unangemessen empfunden werden,
  • zweideutige Bemerkungen im Zusammenhang mit Aussehen oder Kleidung,
  • die Einladung zu privaten Treffen oder das Versenden von Nachrichten mit sexuellen Anspielungen,
  • vermeintlich „harmlose“ körperliche Gesten wie Umarmungen, Streicheln über den Rücken oder das Anfassen am Arm,
  • Gespräche mit sexualisiertem Inhalt, die als unangemessen wahrgenommen werden.

Was der eine als freundschaftlich oder väterlich meint, kann vom anderen als Übergriff verstanden werden. In einem beruflichen Kontext gelten besonders strenge Maßstäbe für das Verhalten von Vorgesetzten.

Aussage gegen Aussage – das juristische Kernproblem

Auch hier liegt häufig eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation vor. In solchen Fällen steht der belastenden Darstellung der Auszubildenden die bestreitende Aussage des Ausbilders gegenüber. Die Strafverfolgungsbehörden prüfen dann, ob die Aussage glaubhaft und glaubwürdig ist, ob sie in sich schlüssig ist, ob sie Details enthält und ob sich objektive Bestätigungen finden.

Die Verteidigung zielt in diesen Konstellationen darauf ab, Widersprüche, Motivlagen oder etwaige unklare Abläufe herauszuarbeiten. Auch vorangegangene Konflikte im Ausbildungsverhältnis, schlechte Bewertungen oder das Ende der Ausbildung können als Motiv für eine Falschbeschuldigung nicht ausgeschlossen werden.

Mögliche rechtliche und berufliche Konsequenzen

Ein Ermittlungsverfahren kann für Berufsausbilder weitreichende Konsequenzen haben. Neben einer möglichen Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren drohen:

  • die Suspendierung vom Dienst,
  • die Kündigung durch den Ausbildungsbetrieb oder öffentliche Träger,
  • Eintragungen im Bundeszentralregister,
  • der Verlust der Ausbildungsbefugnis,
  • erhebliche Rufschädigung.

Ein Verfahren kann bereits durch mediale Aufmerksamkeit und innerbetriebliche Bekanntmachung zu einem sozialen und beruflichen Abstieg führen, selbst wenn es zu keiner Verurteilung kommt. Deshalb ist das vorrangige Ziel der Verteidigung eine frühzeitige, diskrete Einstellung des Verfahrens.

Verteidigungsmöglichkeiten

Die Verteidigung konzentriert sich auf die Widerlegung oder Entkräftung des Tatvorwurfs. Dazu gehören:

  • Herausarbeitung widersprüchlicher Aussagen der Anzeigeerstatterin,
  • Beweisführung durch Zeugen, die den Umgang zwischen den Beteiligten miterlebt haben,
  • Sicherstellung und Auswertung von Kommunikationsverläufen,
  • gegebenenfalls psychologische Gutachten zur Frage der Glaubhaftigkeit.

Besonders wichtig ist die frühzeitige Akteneinsicht und die Entwicklung einer Verteidigungsstrategie, bevor eine Einlassung erfolgt. Oft können durch klug formulierte Stellungnahmen Verfahrenseinstellungen nach § 170 Abs. 2 StPO oder § 153a StPO erreicht werden. Auch wenn eine tatsächliche Belästigung nicht vorliegt, sondern ein Missverständnis bestand, ist eine verständliche und sachlich fundierte Aufarbeitung notwendig.

Warum Rechtsanwalt Andreas Junge die beste Wahl ist

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Herr Junge kennt die juristischen Besonderheiten solcher Fälle, weiß, wie Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen zu bewerten sind, und verhandelt regelmäßig mit Staatsanwaltschaften über sachgerechte Verfahrenslösungen. Seine Verteidigung ist stets darauf ausgerichtet, Verfahren zu vermeiden und Reputationsschäden von seinen Mandanten fernzuhalten.

Der Vorwurf der sexuellen Belästigung durch Ausbilder kann gravierende Folgen haben. Umso wichtiger ist eine frühzeitige, sachkundige und erfahrene Verteidigung. Rechtsanwalt Andreas Junge steht Ihnen mit diskreter Beratung, strategischer Verteidigung und langjähriger Erfahrung zur Seite. Vertrauen Sie auf seine Kompetenz – und handeln Sie rechtzeitig, bevor aus einem Vorwurf ein irreparabler Schaden wird.