Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Körperverletzung gegen Pflegekräfte und Krankenschwestern- Ziel ist eine schnelle Verfahrenseinstellung!

Pflegekräfte und Krankenschwestern stehen tagtäglich in engem Kontakt mit Patienten – oft in Stresssituationen, unter hoher Arbeitsbelastung und in emotional angespannten Konstellationen. In diesem sensiblen Umfeld kann es zu Missverständnissen, Konflikten oder sogar körperlichen Auseinandersetzungen kommen. Wird in einem solchen Kontext der Vorwurf der Körperverletzung erhoben, wiegt dieser besonders schwer. Nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern auch berufliche Sanktionen drohen.

Ein Ermittlungsverfahren kann die berufliche Existenzgrundlage gefährden, vor allem wenn Disziplinarmaßnahmen, Berufsverbot oder ein Eintrag im Führungszeugnis drohen. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig auf eine fundierte Verteidigung zu setzen.

Gesetzliche Grundlage: § 223 StGB

Die Körperverletzung ist in § 223 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Danach macht sich strafbar, wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt. Bereits das einfache Zufügen von Schmerzen oder ein unbeabsichtigtes, aber körperlich wirkendes Verhalten kann unter den Straftatbestand fallen. Entscheidend ist nicht, ob die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig erfolgte, sondern ob eine objektive Gesundheitsverletzung vorliegt.

Im pflegerischen Alltag können vermeintliche „Zwangsmaßnahmen“, etwa das Festhalten zur Vermeidung von Stürzen oder das Sichern bei Desorientierung, von Patienten oder Angehörigen als Übergriff gedeutet werden. Auch Konflikte im Umgang mit aggressiven Patienten oder verwirrten Heimbewohnern bergen ein erhebliches Risiko, in ein Ermittlungsverfahren zu geraten.

Typische Fallkonstellationen

Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung gegen Pflegekräfte ergeben sich häufig aus Alltagssituationen mit komplexer Dynamik. So kann es zu rechtlichen Problemen kommen, wenn Pflegekräfte verwirrte oder sturzgefährdete Patienten fixieren oder festhalten, um eine Gefährdung zu verhindern. Auch der Einsatz körperlicher Gewalt zur Selbstverteidigung bei plötzlichen Angriffen durch Patienten kann im Nachhinein rechtlich problematisiert werden.

Ebenso ist es nicht selten, dass pflegerische Maßnahmen wie das Umlagern, das Einführen eines Katheters oder das Anlegen von Verbänden unbeabsichtigte Schmerzen verursachen und später als übergriffige Handlungen dargestellt werden. In anderen Fällen entstehen Konflikte mit Angehörigen, die sich in Strafanzeigen äußern, insbesondere wenn sie mit der Behandlung unzufrieden sind oder bereits ein belastetes Verhältnis zum Pflegepersonal besteht. Schließlich können auch Reaktionen auf beleidigendes oder provozierendes Verhalten von Patienten oder deren Umfeld eskalieren und zu Anzeigen führen.

Gerade in der stationären Pflege ist häufig unklar, ob eine medizinisch notwendige Maßnahme oder eine strafbare Handlung vorliegt. In vielen Fällen fehlen objektive Beweise, und es steht Aussage gegen Aussage.

Mögliche Folgen eines Ermittlungsverfahrens

Neben einer möglichen strafrechtlichen Verurteilung – sei es in Form einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe – drohen im beruflichen Bereich erhebliche Konsequenzen. Dazu gehört insbesondere der mögliche Verlust der Anstellung, was wiederum zu einer dauerhaften Unsicherheit auf dem Arbeitsmarkt führen kann.

Darüber hinaus kann die zuständige Aufsichtsbehörde die Zuverlässigkeit aberkennen, was zur Folge hat, dass die betreffende Pflegekraft nicht mehr im erlernten Beruf tätig sein darf. Auch ein Berufsverbot oder ein Eintrag ins Führungszeugnis können ausgesprochen werden, was wiederum gravierende Auswirkungen auf jede weitere Beschäftigung im Gesundheitswesen hat.

Hinzu kommen oft der Ausschluss aus Pflegekammern oder Berufsverbänden sowie mögliche Regressforderungen oder zivilrechtliche Klagen der Betroffenen. Selbst eine Einstellung des Verfahrens kann nicht immer verhindern, dass Reputationsschäden eintreten – insbesondere dann, wenn Vorwürfe intern oder über soziale Medien bekannt werden.

Verteidigungsmöglichkeiten

Die Verteidigung in solchen Verfahren muss darauf abzielen, die jeweilige Situation differenziert darzustellen und das berufliche Umfeld sowie die besonderen Anforderungen des Pflegealltags zu berücksichtigen. Es muss geklärt werden, ob die Maßnahme medizinisch geboten oder zumindest vertretbar war.

Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob es eine ärztliche Anweisung oder eine Anordnung der Heimleitung gegeben hat, die das Handeln legitimiert. In vielen Fällen kommt auch die Berufung auf Notwehr oder rechtfertigenden Notstand in Betracht, insbesondere wenn der Beschuldigte angegriffen wurde oder einen Schaden vom Patienten abwenden wollte.

Eine zentrale Rolle spielt außerdem die Frage, ob es Zeugen gibt oder pflichtgemäß Dokumentationen erstellt wurden, etwa in Form von Pflegeberichten oder Kameraaufzeichnungen, die den Ablauf objektiv rekonstruieren lassen.

Ein erfahrener Strafverteidiger wird insbesondere darauf achten, dass keine übereilte Einlassung erfolgt, sondern zunächst die vollständige Akteneinsicht genutzt wird, um eine fundierte Verteidigungsstrategie zu entwickeln. In vielen Fällen kann durch eine sachlich belegte und frühzeitig vorgetragene Stellungnahme eine Verfahrenseinstellung erreicht werden.

Warum Rechtsanwalt Andreas Junge die beste Wahl ist

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung in der Verteidigung von Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung, darunter Pflegepersonal und medizinische Fachkräfte. Er kennt die Belastungen des pflegerischen Alltags, die Konflikte mit Patienten oder Angehörigen und die Fallstricke strafrechtlicher Bewertungen in medizinischen Kontexten.

Seine ruhige, sachkundige und diskrete Verteidigung hat bereits in zahlreichen Fällen dazu geführt, dass Verfahren eingestellt oder mit milden Auflagen beendet werden konnten – oftmals ohne negative Folgen für die berufliche Zukunft. Seine Mandanten schätzen besonders seine Verlässlichkeit, Diskretion und sein tiefes Verständnis für die individuellen Herausforderungen ihres Berufsbildes.

Der Vorwurf der Körperverletzung gegen Pflegekräfte ist mehr als ein rechtliches Problem – er kann die berufliche Existenz bedrohen und zu nachhaltigen Rufschäden führen. Umso wichtiger ist eine frühzeitige und professionelle Verteidigung. Rechtsanwalt Andreas Junge steht Ihnen mit juristischer Präzision, menschlichem Einfühlungsvermögen und großer Erfahrung zur Seite. Vertrauen Sie auf seine Kompetenz – damit aus einem Missverständnis kein folgenschweres Verfahren wird.