Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung gegen Pflegekräfte und Krankenschwestern- Möglichkeiten der Verteidigung

Pflegekräfte und Krankenschwestern tragen eine besonders hohe Verantwortung im beruflichen Alltag. Der Umgang mit schwer kranken, alten oder dementen Menschen verlangt nicht nur Fachwissen, sondern auch ständige Aufmerksamkeit, Einfühlungsvermögen und belastbare Nerven. In diesem anspruchsvollen Umfeld kann es jedoch – auch bei größter Sorgfalt – zu Fehlern kommen. Wird einem solchen Fehler ein Todesfall zugerechnet, droht ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB). Bereits der Anfangsverdacht kann für die Betroffenen beruflich und persönlich verheerend sein.

Gesetzliche Grundlage: § 222 StGB

§ 222 StGB regelt die Strafbarkeit der fahrlässigen Tötung. Strafbar ist, wer durch eine Pflichtverletzung oder ein sorgfaltswidriges Verhalten den Tod eines Menschen verursacht. Dabei genügt es, dass der Tod nicht absichtlich, sondern durch ein vermeidbares Versäumnis oder einen Fehler im beruflichen Handeln verursacht wurde. Die Anforderungen an die sogenannte objektive Sorgfaltspflicht richten sich dabei stets nach der konkreten Tätigkeit, im Fall von Pflegekräften also nach den allgemein anerkannten pflegerischen Standards.

Typische Fallkonstellationen

In der Praxis geraten Pflegekräfte oder Krankenschwestern häufig in das Visier der Ermittlungsbehörden, wenn ein Patient unter ihrer Obhut verstirbt und der Verdacht aufkommt, dieser Tod hätte durch richtiges Verhalten verhindert werden können. Zu den typischen Konstellationen gehören etwa:

Pflegekräfte vergessen, ein Medikament zu verabreichen, oder es wird versehentlich doppelt gegeben. In manchen Fällen führen Über- oder Unterdosierungen zu schwerwiegenden gesundheitlichen Komplikationen oder zum Tod.

Ein Patient stürzt, weil keine ausreichende Sicherung vorgenommen wurde, etwa durch fehlende Bettgitter, mangelnde Aufsicht oder fehlerhafte Einschätzung der Sturzgefahr.

Eine notwendige ärztliche Anordnung wird zu spät oder gar nicht ausgeführt, beispielsweise bei lebensbedrohlichen Symptomen, die nicht rechtzeitig erkannt oder weitergeleitet wurden.

Bei der Nahrungsgabe kommt es zu einem Erstickungsanfall, weil die Schluckstörung des Patienten übersehen oder nicht beachtet wurde.

All diese Situationen können zu einem plötzlichen Todesfall führen – und damit zu der Frage, ob der Tod durch pflegerisches Fehlverhalten mitverursacht wurde.

Die Folgen eines Ermittlungsverfahrens

Ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung bedeutet eine erhebliche psychische Belastung für die Betroffenen. Viele Pflegekräfte fühlen sich ohnehin moralisch mitverantwortlich, wenn ein Patient unter ihrer Obhut stirbt – selbst wenn sie nichts falsch gemacht haben. Der strafrechtliche Vorwurf verstärkt dieses Empfinden und bringt erhebliche Konsequenzen mit sich.

So kann bereits im Ermittlungsverfahren eine vorläufige Suspendierung durch den Arbeitgeber erfolgen. Kommt es zu einer Anklage, droht im Falle einer Verurteilung eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. In schweren Fällen – etwa bei wiederholten Pflichtverletzungen – kann das Gericht auch ein Berufsverbot aussprechen. Zudem ist mit Eintragungen im Führungszeugnis, arbeitsrechtlichen Maßnahmen und Disziplinarverfahren zu rechnen.

Darüber hinaus haben solche Verfahren auch emotionale und soziale Folgen: Das Vertrauensverhältnis zu Kollegen, Vorgesetzten oder Angehörigen kann dauerhaft beschädigt sein. Die mediale Aufmerksamkeit bei Todesfällen in Pflegeeinrichtungen trägt zusätzlich zur Belastung bei.

Verteidigungsansätze in der Praxis

In der Verteidigung gegen den Vorwurf der fahrlässigen Tötung kommt es auf eine umfassende juristische und fachliche Aufarbeitung des Falles an. Zunächst ist sorgfältig zu klären, ob überhaupt ein pflichtwidriges Verhalten vorlag. Nicht jeder medizinische Zwischenfall ist vermeidbar – viele Todesfälle ereignen sich trotz korrektem Vorgehen.

Eine sorgfältige Dokumentation der pflegerischen Maßnahmen ist in der Regel die wichtigste Grundlage der Verteidigung. Pflegeberichte, Schichtprotokolle, Medikamentenpläne oder Anordnungen des Arztes sind entscheidend, um den tatsächlichen Verlauf zu rekonstruieren.

Ebenso wichtig ist die Prüfung, ob der Pflegekraft überhaupt die Verantwortung für die kritische Maßnahme zukam – oder ob organisatorische Mängel, Überlastung oder mangelnde ärztliche Unterstützung ursächlich waren.

Oft können medizinische Gutachten klären, ob der Tod des Patienten bei idealtypischem Handeln vermeidbar gewesen wäre. Auch die Frage der individuellen Vorwerfbarkeit – also ob der Fehler auf Fahrlässigkeit beruhte oder schlicht unvermeidbar war – ist entscheidend.

Erfahrene Strafverteidiger prüfen alle diese Gesichtspunkte, stellen gegebenenfalls eigene Gutachterfragen und setzen sich frühzeitig mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung, um eine sachgerechte Lösung zu erreichen.

Warum Rechtsanwalt Andreas Junge die beste Wahl ist

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und bundesweit bekannt für seine Verteidigung in medizinischen Strafverfahren. Durch seine jahrelange Erfahrung kennt er die pflegerischen Abläufe, die juristischen Besonderheiten im Gesundheitswesen und die psychologischen Belastungen der Betroffenen.

Herr Junge analysiert die Ermittlungsakten mit besonderer Sorgfalt, berät seine Mandanten einfühlsam und realistisch und erarbeitet gemeinsam mit medizinischen Fachleuten fundierte Verteidigungskonzepte. In zahlreichen Fällen gelang es ihm, Ermittlungsverfahren bereits im frühen Stadium durch überzeugende Stellungnahmen zur Einstellung zu bringen.

Pflegekräfte und medizinisches Personal schätzen seine diskrete, ruhige und zielgerichtete Arbeitsweise. Gerade in Verfahren wegen fahrlässiger Tötung ist seine Kombination aus juristischer Expertise und menschlichem Einfühlungsvermögen ein unschätzbarer Vorteil.

Der Vorwurf der fahrlässigen Tötung stellt eine tiefgreifende Belastung für jede Pflegekraft dar. Dabei ist nicht nur die berufliche Zukunft bedroht – auch das persönliche Selbstverständnis wird infrage gestellt. Eine frühzeitige, sachkundige und empathische Verteidigung ist daher unverzichtbar.

Rechtsanwalt Andreas Junge bietet in solchen Verfahren die ideale Unterstützung: fachlich exzellent, menschlich verständnisvoll und mit dem klaren Ziel, eine faire und gerechte Lösung für seine Mandanten zu erreichen. Vertrauen Sie auf seine Erfahrung, bevor aus einem medizinischen Zwischenfall ein schwerwiegendes Strafverfahren wird.