Ermittlungsverfahren wegen der Verwendung von Pyrotechnik im Stadion – Rechtliche Risiken und Verteidigungsmöglichkeiten

Die Verwendung von Pyrotechnik, insbesondere von Bengalos, im Rahmen von Fußballspielen erfreut sich unter bestimmten Fangruppen anhaltender Beliebtheit. Gleichwohl steht dieses Verhalten klar im Konflikt mit geltendem Recht. In den vergangenen Jahren haben die Strafverfolgungsbehörden ihre Ermittlungen in diesem Bereich deutlich intensiviert. Das Zünden von Pyrotechnik in Fußballstadien ist kein Kavaliersdelikt, sondern wird regelmäßig strafrechtlich verfolgt – oftmals mit schwerwiegenden persönlichen und finanziellen Folgen für die Beschuldigten.

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht, verfügt über umfassende Erfahrung im Umgang mit solchen Verfahren. Seine Mandanten profitieren von seiner profunden Kenntnis der rechtlichen Besonderheiten in diesem sensiblen Bereich sowie seiner Fähigkeit, frühzeitig und zielgerichtet zu intervenieren.

Rechtlicher Rahmen

Das Abbrennen von Pyrotechnik in Fußballstadien kann eine Reihe von Straftatbeständen erfüllen. Häufig relevant sind:

  • Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz (§ 40 SprengG),
  • Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB),
  • Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion (§ 308 StGB),
  • Landfriedensbruch (§ 125 StGB),
  • Sachbeschädigung (§ 303 StGB),
  • Hausfriedensbruch in Verbindung mit Stadionverboten (§ 123 StGB).

Darüber hinaus kann die Verwendung von Pyrotechnik auch als Ordnungswidrigkeit nach dem Sprengstoffrecht oder im Zusammenhang mit dem Versammlungsgesetz geahndet werden. Nicht selten erfolgt ein Ermittlungsverfahren parallel zur Einleitung vereins- oder verbandsinterner Sanktionen, wie Stadionverbote oder Schadensersatzforderungen.

Typische Fallkonstellationen

In der Praxis werden häufig folgende Konstellationen strafrechtlich verfolgt:

  • Zünden von Bengalos inmitten einer Menschenmenge während eines Spiels,
  • Mitführen von nicht zugelassener Pyrotechnik beim Einlass oder auf dem Stadiongelände,
  • Beteiligung an organisierten Choreografien mit pyrotechnischen Elementen,
  • Gruppenverhalten, bei dem die individuelle Verantwortlichkeit schwer zu ermitteln ist.

Oftmals erfolgen Ermittlungen auf Basis von Videoaufzeichnungen, Zeugenaussagen und polizeilichen Auswertungen von Social-Media-Inhalten. Die genaue Identifizierung der handelnden Person stellt in vielen Fällen ein rechtliches und tatsächliches Problem dar.

Mögliche rechtliche und persönliche Folgen

Ein Ermittlungsverfahren wegen Verwendung von Pyrotechnik kann einschneidende Konsequenzen nach sich ziehen. Dazu zählen:

  • Geldstrafen oder Freiheitsstrafen (auch ohne Bewährung bei Vorstrafen),
  • Eintrag ins Bundeszentralregister (Führungszeugnis),
  • Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis (bei parallelen Verkehrsdelikten),
  • Stadionverbote durch den Verein oder die DFL,
  • Regressforderungen des Vereins oder Verbandes bei Sachschäden,
  • Zivilrechtliche Forderungen Dritter (z. B. bei Personenschäden).

Diese Konsequenzen können besonders belastend sein, wenn die Beschuldigten sich in Ausbildung befinden oder beruflich mit dem öffentlichen Dienst oder sicherheitsrelevanten Tätigkeiten verbunden sind.

Verteidigungsmöglichkeiten

Eine wirksame Verteidigung setzt an verschiedenen Punkten an. Zunächst ist zu prüfen, ob die Ermittlungsbehörden die handelnde Person zweifelsfrei identifizieren konnten. Gerade bei dynamischen Gruppensituationen und schlechter Bildqualität kann die Beweislage angreifbar sein. Der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 28.01.2016 – 1 StR 435/15) hat betont, dass eine Verurteilung nur dann erfolgen kann, wenn die Täterschaft mit Sicherheit feststeht.

Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die vorgeworfene Handlung tatsächlich gegen strafrechtliche Normen verstößt oder ob lediglich ein ordnungswidriges Verhalten vorliegt. Die rechtliche Einordnung hängt stark von der Art der Pyrotechnik, dem konkreten Einsatzort und der Gefährdungslage ab.

In geeigneten Fällen ist eine Einstellung des Verfahrens nach § 153 oder § 153a StPO möglich – etwa bei Ersttätern oder bei geringer Gefährdungslage. Auch die freiwillige Zahlung eines Geldbetrags an eine gemeinnützige Einrichtung kann im Einzelfall zur Verfahrenseinstellung führen.

Rechtsanwalt Andreas Junge analysiert für jeden Mandanten individuell die Beweislage, prüft Verfahrensfehler und entwickelt eine Verteidigungsstrategie, die auf Deeskalation und Verfahrensbeendigung ausgerichtet ist. Durch seine Erfahrung mit der Vorgehensweise der Staatsanwaltschaften und Gerichte in diesen Fällen gelingt es ihm oft, Verfahren frühzeitig zu beenden oder die Folgen erheblich zu mildern.

Die besondere Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge

Als erfahrener Strafverteidiger weiß Rechtsanwalt Andreas Junge, worauf es bei Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Stadionereignissen ankommt. Er kennt die besondere Dynamik solcher Verfahren, den öffentlichen Druck auf die Justiz sowie die emotionale Belastung für die Betroffenen.

Seine Mandanten profitieren von einer klaren, sachlichen und gut strukturierten Verteidigung. Durch seine Erfahrung mit Massenverfahren, der Auswertung digitaler Beweismittel und der Kommunikation mit Vereinen und Verbänden kann er seine Mandanten umfassend und wirkungsvoll vertreten.

Das Abbrennen von Pyrotechnik im Stadion stellt kein Bagatelldelikt dar. Wer sich einem solchen Ermittlungsverfahren gegenübersieht, sollte frühzeitig rechtlichen Beistand suchen. Eine fundierte Verteidigung kann den Unterschied machen – zwischen Einstellung des Verfahrens und empfindlicher Strafe.

Rechtsanwalt Andreas Junge steht seinen Mandanten in solchen Verfahren mit juristischer Expertise, Erfahrung und taktischem Geschick zur Seite. Ziel ist stets, den Schaden für die Betroffenen zu minimieren und eine faire, rechtsstaatliche Lösung herbeizuführen.