Komplexe Vorwürfe, harte Konsequenzen – und warum spezialisierte Verteidigung von Anfang an entscheidend ist
Die Ermittlungsbehörden in Schleswig-Holstein – allen voran die auf Wirtschafts- und Steuerstrafsachen spezialisierte Abteilung der Staatsanwaltschaft Kiel – verfolgen seit Jahren konsequent Fälle mutmaßlicher Beteiligung an sogenannten Umsatzsteuerkarussellen. Die Verfahren sind regelmäßig hochkomplex, aufwändig und langwierig. Bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kann für Unternehmen, Geschäftsführer und Einzelpersonen weitreichende Folgen haben: Vermögensarreste, Kontopfändungen, Betriebsdurchsuchungen und die Gefahr einer empfindlichen Freiheitsstrafe stehen schnell im Raum.
Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, verfügt über langjährige Erfahrung im Umgang mit derartigen Verfahren. Er kennt nicht nur die typischen Fallkonstellationen, sondern auch die Arbeitsweise der Kieler Schwerpunktstaatsanwaltschaft und der mit ihr kooperierenden Steuerfahndung. Seine Mandanten profitieren von fundierter rechtlicher Expertise, einem strategischen Verteidigungskonzept und der Fähigkeit, auch in komplexen Verfahrenslagen die Übersicht zu behalten.
Was ist ein Umsatzsteuerkarussell?
Ein Umsatzsteuerkarussell ist ein besonders raffinierter Fall von Umsatzsteuerhinterziehung, bei dem mehrere Unternehmen – teils im In- und Ausland – in einer Lieferkette organisiert werden, um durch systematische Ausnutzung des Vorsteuerabzugs Steuern zu hinterziehen. Dabei wird häufig ein sogenannter „Missing Trader“ zwischengeschaltet – ein Unternehmen, das zwar formal Lieferungen ausführt, aber seiner Pflicht zur Abführung der Umsatzsteuer nicht nachkommt.
Die empfangenden Firmen – häufig gutgläubige Unternehmen – ziehen sich daraufhin die Vorsteuer aus den Eingangsrechnungen, obwohl die darauf enthaltene Umsatzsteuer real nie an das Finanzamt abgeführt wurde. Der Schaden für die Steuerkasse kann in solchen Fällen schnell in die Millionen gehen.
Die Beteiligung an einem solchen Karussell wird von den Ermittlungsbehörden regelmäßig als besonders schwere Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 3 AO verfolgt – mit einer Strafandrohung von bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.
Typische Fallkonstellationen und Verdachtsmomente
In der Praxis geraten auch solche Unternehmer oder Geschäftsführer ins Visier, die weder ein unmittelbares Wissen noch eine bewusste Absicht zur Steuerverkürzung hatten. Die Staatsanwaltschaft Kiel stellt insbesondere auf folgende Verdachtsmomente ab:
Wenn ein Unternehmen Geschäfte mit Lieferanten tätigt, die als „missing trader“ identifiziert wurden, und dabei überhöhte Vorsteuerbeträge geltend gemacht wurden;
Wenn auffällige Zahlungsströme, ungewöhnlich kurze Lieferzeiten oder unplausible Lagerbewegungen festgestellt werden;
Wenn ein Unternehmen über Dritte in strukturierte Lieferketten eingebunden ist, ohne die wirtschaftliche Substanz seiner Geschäftspartner kritisch zu prüfen.
Insbesondere in Schleswig-Holstein stehen dabei Unternehmen im Fokus, die als Zwischenhändler von Elektronik, Rohstoffen, Textilien oder Kraftfahrzeugen auftreten – insbesondere im Binnenmarktverkehr mit osteuropäischen Ländern.
Die strafrechtlichen und wirtschaftlichen Folgen
Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Beteiligung an einem Umsatzsteuerkarussell kann für die Betroffenen existenzielle Auswirkungen haben. Bereits im Ermittlungsverfahren kommt es regelmäßig zu folgenden Maßnahmen:
Die Durchsuchung von Geschäftsräumen, Privatwohnungen und Steuerkanzleien;
Die Beschlagnahme von Unterlagen, IT-Systemen und Finanzdaten;
Die Einleitung von Vermögenssicherungen wie Vermögensarrest, Kontopfändung oder Einziehung nach § 73 ff. StGB;
Die Sperrung von Geschäfts- oder Privatkonten, was häufig zur Zahlungsunfähigkeit und zum faktischen Stillstand des operativen Geschäfts führt.
Darüber hinaus drohen strafrechtliche Sanktionen wie Geldstrafen oder – bei erheblichen Beträgen – Freiheitsstrafen, die bei besonders schweren Fällen kaum noch zur Bewährung ausgesetzt werden.
Ab einem Hinterziehungsvolumen von 50.000 Euro gehen Gerichte regelmäßig von einem besonders schweren Fall aus, bei dem keine Geldstrafe mehr in Betracht kommt. Wird die Schwelle von 1 Mio. Euro überschritten, ist eine unbedingte Freiheitsstrafe regelmäßig kaum noch abwendbar – es sei denn, es wird frühzeitig tätige Reue gezeigt, etwa durch Schadenswiedergutmachung oder umfassende Kooperation.
Warum jetzt ein spezialisierter Strafverteidiger unverzichtbar ist
In Ermittlungsverfahren wegen Umsatzsteuerkarussellen geht es nicht nur um das Steuerstrafrecht im engeren Sinne, sondern um ein enges Zusammenspiel von Handels-, Gesellschafts-, Bilanz- und Steuerrecht. Nur wer diese komplexen Zusammenhänge versteht, kann eine wirksame Verteidigungsstrategie entwickeln.
Rechtsanwalt Andreas Junge bringt hierfür nicht nur seine strafrechtliche Spezialisierung als Fachanwalt ein, sondern auch seine vertiefte Expertise im Steuerstrafrecht. Durch seine langjährige Erfahrung mit der Spezialabteilung der Staatsanwaltschaft Kiel kennt er die typischen Ermittlungsansätze, rechtlichen Argumentationsmuster und Spielräume für diskrete Verfahrenslösungen. Er arbeitet zudem regelmäßig mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und forensischen Gutachtern zusammen, um wirtschaftliche Abläufe sauber aufzubereiten und steuerliche Sachverhalte präzise zu rekonstruieren.
Sein Ziel ist dabei nicht nur die strafrechtliche Entlastung – sondern auch die Vermeidung weiterer zivilrechtlicher, berufsrechtlicher oder insolvenzrechtlicher Folgen.
Ermittlungsverfahren wegen Beteiligung an einem Umsatzsteuerkarussell zählen zu den schwerwiegendsten und zugleich anspruchsvollsten Formen des Steuerstrafrechts. Wer betroffen ist – sei es als tatsächlicher Beteiligter oder als mittelbar eingebundener Unternehmer – muss sich auf ein langwieriges Verfahren mit weitreichenden Risiken einstellen.
Rechtsanwalt Andreas Junge ist mit solchen Verfahren bestens vertraut und bietet eine ebenso diskrete wie konsequente Verteidigung – gestützt auf langjährige Praxis im Umgang mit den zuständigen Behörden in Schleswig-Holstein, insbesondere der Staatsanwaltschaft Kiel.
Wer frühzeitig professionelle Unterstützung in Anspruch nimmt, kann nicht nur Einfluss auf das Verfahren nehmen, sondern häufig auch die Grundlage für eine wirtschaftliche und strafrechtliche Schadensbegrenzung schaffen. In diesen Verfahren entscheidet die richtige Strategie – nicht erst vor Gericht, sondern bereits in der ersten Reaktion.
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