Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung – rechtliche Risiken, typische Situationen und effektive Verteidigung

Ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung nach § 241 Strafgesetzbuch (StGB) ist für viele Beschuldigte überraschend und belastend. Was als verbale Auseinandersetzung, emotional aufgeladene Äußerung oder unbedachte Nachricht beginnt, kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Nicht selten handelt es sich um eskalierende Konflikte im privaten, familiären oder beruflichen Umfeld – mit weitreichenden Folgen für den Beschuldigten.

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht, steht Betroffenen mit fundierter Erfahrung, ruhiger Einschätzung und effektiver Verteidigung zur Seite. Sein Ziel ist es, Verfahren frühzeitig zu deeskalieren, ungerechtfertigte Vorwürfe abzuwehren und die Rechte seiner Mandanten bestmöglich zu wahren.

Gesetzliche Grundlage

§ 241 StGB stellt unter Strafe, wenn jemand eine andere Person mit der Begehung eines gegen sie oder eine ihr nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht. Der Versuch ist strafbar. Das Strafmaß reicht von Geldstrafe bis zu Freiheitsstrafe von einem Jahr.

Ziel des Gesetzes ist der Schutz des subjektiven Sicherheitsgefühls. Bereits das Androhen eines Verbrechens kann die Schwelle zur Strafbarkeit überschreiten – unabhängig davon, ob die Drohung ernst gemeint oder objektiv durchführbar ist. Entscheidend ist, ob das Opfer sich tatsächlich bedroht fühlt und die Drohung als ernst wahrnimmt.

Typische Fallkonstellationen

In der Praxis begegnet man regelmäßig folgenden Szenarien:

  • Konflikte im privaten Bereich: In Trennungs- oder Scheidungssituationen kommt es häufig zu hitzigen Auseinandersetzungen. Aussagen wie „Wenn du das machst, bringe ich dich um“ können schnell als Bedrohung gewertet werden.
  • Nachbarschafts- oder Mietstreitigkeiten: Eskalierende Wortgefechte, oft in Verbindung mit Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch, führen nicht selten zu Anzeigen wegen Bedrohung.
  • Berufliche Auseinandersetzungen: Bedrohungen am Arbeitsplatz – insbesondere gegenüber Vorgesetzten oder Kollegen – werden von Unternehmen regelmäßig zur Anzeige gebracht.
  • Digitale Kommunikation: Bedrohungen per Messenger, E-Mail oder in sozialen Netzwerken sind zunehmend Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Dabei ist oft strittig, ob die Aussagen tatsächlich ernst gemeint waren oder eine zugespitzte Ausdrucksweise darstellten.

Rechtliche Risiken und mögliche Folgen

Ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung kann schwerwiegende persönliche und berufliche Konsequenzen haben. Neben einer strafrechtlichen Verurteilung drohen:

  • Einträge im Führungszeugnis,
  • Verlust der Waffenerlaubnis,
  • disziplinarische Maßnahmen im öffentlichen Dienst,
  • Probleme bei der Ausübung bestimmter Berufe (z. B. im Sicherheitsgewerbe, Pflegebereich),
  • Einschränkungen im Sorge- oder Umgangsrecht,
  • Rufschädigung im sozialen oder beruflichen Umfeld.

Gerade im Vorfeld familienrechtlicher Verfahren (Sorgerechtsstreit, Umgangsrecht) oder bei beruflicher Tätigkeit im sensiblen Bereich (Erziehung, Schule, Medizin) kann ein solcher Vorwurf erhebliche Auswirkungen entfalten.

Verteidigungsmöglichkeiten

Die Verteidigung gegen den Vorwurf der Bedrohung setzt bereits bei der Definition des Tatbestands an. Zentrale Frage ist, ob tatsächlich eine Drohung mit einem Verbrechen vorlag. Droht jemand beispielsweise mit einer Körperverletzung, erfüllt dies nur dann den Straftatbestand, wenn es sich dabei um eine schwere oder gefährliche Körperverletzung (§§ 226, 224 StGB) handelt. Einfache Drohungen, die kein Verbrechen betreffen, sind nicht vom Tatbestand des § 241 StGB erfasst.

Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Frage, ob die Drohung ernst gemeint war oder vom Opfer als solche verstanden wurde. Die Rechtsprechung fordert, dass das Opfer die Äußerung als ernsthafte Bedrohung eines unmittelbar bevorstehenden Verbrechens verstehen konnte. Nicht jede wütende oder zugespitzte Bemerkung im Affekt erfüllt diese Voraussetzungen.

Das Landgericht Hamburg stellte in einem Urteil vom 21.04.2022 (Az. 618 KLs 84/21) klar, dass die kontextbezogene Einordnung der Äußerung maßgeblich ist. Eine Drohung muss sich konkret und realistisch darstellen – eine bloße Überspitzung im Rahmen eines Streits reicht in der Regel nicht aus.

Verteidiger wie Rechtsanwalt Andreas Junge analysieren genau, wie die Äußerung gefallen ist, in welchem Kontext sie zu verstehen ist, ob Zeugen existieren und ob das subjektive Bedrohungsgefühl des vermeintlichen Opfers nachvollziehbar erscheint. Ziel ist es, bereits im Ermittlungsverfahren eine Entlastung des Mandanten zu erreichen.

In vielen Fällen kann durch geschickte Einlassung, durch Nachweis einer fehlenden Ernsthaftigkeit oder durch die Darstellung einer Provokation eine Verfahrenseinstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO oder gemäß § 153a StPO erwirkt werden.

Die besondere Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und seit über zwei Jahrzehnten erfolgreich in der Verteidigung gegen Vorwürfe wie Bedrohung tätig. Er kennt die juristischen Feinheiten des Tatbestands und die Abgrenzung zu sozialadäquatem Verhalten oder zivilrechtlichen Auseinandersetzungen.

Sein Ansatz ist diskret, analytisch und mandantenorientiert. Er nimmt sich Zeit für die Aufarbeitung der Vorgeschichte, prüft belastbare Beweise kritisch und verhandelt – wenn möglich – bereits auf Ebene der Staatsanwaltschaft über eine Einstellung des Verfahrens.

Mandanten schätzen seine ruhige Art, seine strategische Stärke und seine Erfahrung im Umgang mit sensiblen Persönlichkeitskonstellationen. Gerade bei Eskalationen in Familien, Partnerschaften oder Nachbarschaften ist ein besonnener Verteidiger von unschätzbarem Wert.

Ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung kann weitreichende Folgen haben – selbst dann, wenn der Beschuldigte lediglich in einer Ausnahmesituation über das Ziel hinausgeschossen ist. Umso wichtiger ist es, professionellen Rechtsbeistand in Anspruch zu nehmen.

Rechtsanwalt Andreas Junge steht Betroffenen mit fundierter rechtlicher Kompetenz, langjähriger Erfahrung und konsequenter Mandantenzuwendung zur Seite. Sein Ziel ist die sachliche Klärung des Sachverhalts, die Vermeidung unnötiger Eskalationen und der bestmögliche Ausgang für seine Mandanten – sei es durch Verfahrenseinstellung, Freispruch oder mildes Urteil.

Frühzeitige rechtliche Beratung zahlt sich aus – besonders in Fällen, in denen das persönliche oder berufliche Leben auf dem Spiel steht.