Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetrugs gegen Radiologen- Möglichkeiten der Verteidigung

Radiologen arbeiten an einer zentralen Schnittstelle des medizinischen Versorgungssystems. Sie erstellen Diagnosen, die Grundlage für viele Behandlungsentscheidungen in anderen Fachgebieten sind. Gleichzeitig sehen sie sich in ihrer täglichen Arbeit mit einer Vielzahl komplexer Abrechnungsmodalitäten konfrontiert – sei es im Zusammenhang mit gesetzlichen Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) oder privaten Abrechnungssystemen. Diese Konstellation birgt ein nicht zu unterschätzendes Risiko: Bereits kleinere Unstimmigkeiten oder Dokumentationsmängel können den Verdacht des Abrechnungsbetrugs begründen und ein Ermittlungsverfahren nach sich ziehen. Die Folgen für betroffene Radiologen sind oft weitreichend – bis hin zum Verlust der Zulassung oder der Approbation.

Gesetzliche Grundlagen und Abgrenzung zum Abrechnungsfehler

Im Zentrum der strafrechtlichen Vorwürfe steht regelmäßig § 263 StGB, der Betrug unter Strafe stellt. Ein Abrechnungsbetrug liegt vor, wenn medizinische Leistungen täuschend falsch dargestellt werden, um einen nicht gerechtfertigten Vermögensvorteil – zumeist durch Zahlungen der Krankenkassen – zu erlangen. Wird etwa eine Untersuchung abgerechnet, obwohl sie nicht stattgefunden hat, oder wird sie zu einem höheren Satz abgerechnet als zulässig, ist der Tatbestand potenziell erfüllt.

Dabei ist allerdings entscheidend, dass nicht jeder Fehler bei der Abrechnung bereits strafrechtlich relevant ist. Der Unterschied zwischen einer fahrlässigen Falschabrechnung und einem vorsätzlichen Betrug liegt im subjektiven Tatbestand – insbesondere dem Vorsatz. Die Rechtsprechung, etwa durch den Bundesgerichtshof (BGH), stellt klar: Eine Verurteilung setzt voraus, dass dem Arzt bewusst war, mit unzutreffenden Angaben einen Vermögensvorteil zu erlangen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 2020 – 1 StR 219/19).

Typische Fallkonstellationen bei Radiologen

Im radiologischen Alltag haben sich bestimmte Risikokonstellationen herausgebildet, die besonders häufig Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen sind:

Ein häufiges Problem ist die Abrechnung nicht erbrachter oder delegierter Leistungen. So werden etwa radiologische Befundungen unter dem Namen eines Arztes abgerechnet, obwohl ein anderer – möglicherweise nicht entsprechend qualifizierter – Kollege oder gar eine technische Assistenzkraft die Leistung erbracht hat.

Auch die mehrfache Abrechnung identischer Leistungen, etwa im Rahmen von Doppeluntersuchungen oder durch technische Fehler in der Praxissoftware, steht im Fokus der Ermittlungen. Solche Auffälligkeiten werden zunehmend automatisiert durch Prüfsoftware der KVen entdeckt.

Weitere problematische Konstellationen ergeben sich aus der Kombination verschiedener Leistungsziffern, bei denen medizinische oder abrechnungstechnische Ausschlussregelungen missachtet werden – etwa die gleichzeitige Abrechnung von Kontrastmittel-gestützter und ungestützter Bildgebung bei demselben Organ.

Nicht zuletzt geraten Radiologen auch ins Visier, wenn sie Leistungen ohne ausreichende Dokumentation oder Genehmigung durch die Krankenkassen erbringen – beispielsweise bei Überweisungen ohne klar erkennbare Indikation oder bei privatärztlicher Abrechnung gegenüber gesetzlich versicherten Patienten.

Die schwerwiegenden Folgen für Radiologen

Ein Ermittlungsverfahren allein kann bereits drastische Auswirkungen auf das berufliche und wirtschaftliche Leben eines Radiologen haben. Eine Durchsuchung der Praxisräume oder die Sicherstellung von Patientendaten ruft nicht nur Verunsicherung bei Mitarbeitern hervor, sondern führt auch zu einem Vertrauensverlust bei Überweisern und Patienten. Die Auswirkungen einer etwaigen Verurteilung sind jedoch noch gravierender:

  • Es drohen Geld- oder Freiheitsstrafen – Letztere gerade bei systematischen oder besonders hohen Schadenssummen auch ohne Bewährung.
  • Die Kassenärztliche Vereinigung kann die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung widerrufen.
  • Die Approbationsbehörde kann berufsrechtliche Konsequenzen bis hin zum Entzug der Approbation ziehen.
  • Regressforderungen der Krankenkassen oder der KVen können zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.
  • Auch berufsrechtliche Disziplinarverfahren, Schadensersatzforderungen oder die Eintragung in das Arztregister sind denkbare Folgen.

In einem Beschluss des BGH vom 17. Juli 2018 (1 StR 88/18) wurde unterstrichen, dass bereits eine wiederholte und planmäßige Überfakturation bei ärztlichen Leistungen – selbst wenn der Arzt formell zur Abrechnung berechtigt ist – eine erhebliche Strafbarkeit begründet. Die Gerichte betonen dabei regelmäßig, dass das Vertrauen in das Abrechnungssystem und in die Integrität der ärztlichen Selbstverwaltung geschützt werden muss.

Verteidigungsmöglichkeiten und Strategien

Die Verteidigung in einem Abrechnungsbetrugsverfahren gegen Radiologen erfordert eine spezialisierte Herangehensweise. Der erste Schritt besteht in einer umfassenden Akteneinsicht und Analyse der Ermittlungsgrundlagen. Wichtig ist es, den tatsächlichen Inhalt und Umfang der erhobenen Vorwürfe exakt zu erfassen – häufig ergibt sich erst daraus, ob es sich tatsächlich um strafrechtlich relevantes Verhalten oder lediglich um abrechnungstechnische Unschärfen handelt.

Ein zentraler Punkt der Verteidigung ist die Darstellung des organisatorischen und medizinischen Hintergrunds der Praxis. Viele Fehler entstehen nicht aus Vorsatz, sondern aus Unkenntnis komplexer Regelwerke oder durch Überlastung der administrativen Abläufe. Hier kann eine fundierte Einlassung helfen, dem Verdacht des Vorsatzes entgegenzutreten.

Zudem ist die medizinische Notwendigkeit der erbrachten Leistung im konkreten Fall sorgfältig darzustellen und gegebenenfalls durch Sachverständigengutachten zu untermauern. Auch das Abgrenzungskriterium zur Ordnungswidrigkeit kann bedeutsam sein: Bei bloßen Formfehlern, beispielsweise einer verspäteten Genehmigung, kann eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflage gemäß § 153a StPO in Betracht kommen.

Zahlreiche Gerichte haben betont, dass es bei der Strafbarkeit von Ärzten wegen Abrechnungsbetrugs stets auf den konkreten Vorsatz ankommt. Ein Urteil des LG Hamburg vom 14. März 2019 (608 KLs 6/18) hob hervor, dass selbst gravierende Abrechnungsabweichungen nicht strafbar sind, wenn dem Arzt keine Bereicherungsabsicht nachgewiesen werden kann.

Warum Rechtsanwalt Andreas Junge der richtige Ansprechpartner ist

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Seit vielen Jahren verteidigt er erfolgreich Ärztinnen und Ärzte in wirtschaftsstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren – mit einem besonderen Schwerpunkt im Bereich des Abrechnungsbetrugs. Er verfügt über ein tiefgehendes Verständnis der Abrechnungssysteme im Gesundheitswesen und kennt die typischen Prüfmechanismen der Kassenärztlichen Vereinigungen.

Durch seine Erfahrung mit radiologischen Mandaten weiß er, wo typische Fehlerquellen liegen, wie diese juristisch eingeordnet werden und welche Strategien in der Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft oder der KV besonders wirksam sind. Dabei verfolgt er stets einen sachlichen, gut strukturierten und lösungsorientierten Ansatz – mit dem Ziel, das Verfahren möglichst frühzeitig zu beenden und die berufliche Existenz seines Mandanten zu sichern.

Viele von ihm betreute Verfahren endeten bereits im Ermittlungsverfahren mit einer Einstellung – teils gegen Auflagen, häufig aber auch mangels Tatverdachts. Dank seiner Expertise im Steuerstrafrecht ist er zudem in der Lage, flankierende steuerliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu steuern – etwa wenn sich aus der Strafakte Anhaltspunkte für eine unzutreffende Gewinnermittlung ergeben.

Ein Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetrugs stellt für Radiologen eine erhebliche Bedrohung dar – sowohl strafrechtlich als auch wirtschaftlich und beruflich. Die komplexen Abrechnungsregelungen bieten zahlreiche Fallstricke, die leicht zu Missverständnissen und Vorwürfen führen können. Umso wichtiger ist es, auf einen spezialisierten Verteidiger zu setzen, der nicht nur das Strafrecht, sondern auch die spezifischen Abläufe im Gesundheitswesen versteht.

Rechtsanwalt Andreas Junge bietet in solchen Verfahren genau die richtige Kombination aus Erfahrung, Fachwissen und strategischem Weitblick. Wer sich frühzeitig kompetente Unterstützung sichert, kann nicht nur seine Position stärken, sondern unter Umständen eine strafrechtliche Verurteilung gänzlich vermeiden.

Zögern Sie daher nicht, sich bereits im frühen Stadium eines Verfahrens professionell beraten zu lassen – denn gerade in komplexen Abrechnungsfragen ist eine frühzeitige juristische Einordnung entscheidend für den Ausgang des Verfahrens.