Ermittlungsverfahren wegen § 34 KCanG – Risiken und Verteidigungschancen im neuen Cannabisrecht

Mit dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) zum 1. April 2024 hat der Gesetzgeber in Deutschland einen neuen rechtlichen Rahmen für Besitz, Anbau und Weitergabe von Cannabis geschaffen. Zwar wurde der Besitz in bestimmten Mengen für Erwachsene entkriminalisiert, doch gleichzeitig regelt § 34 KCanG eine Vielzahl von Ordnungswidrigkeiten, die bei Zuwiderhandlungen erhebliche Bußgelder nach sich ziehen können.

Insbesondere in der Übergangsphase führt die Neuregelung zu Unsicherheiten bei Konsumenten, Anbauvereinigungen und auch bei Polizeibehörden. Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten nach § 34 KCanG sind daher aktuell auf dem Vormarsch. Die Beschuldigten sehen sich nicht nur mit zum Teil erheblichen Bußgeldern konfrontiert, sondern auch mit der Frage, welche Rechte ihnen im Verfahren zustehen und wie eine effektive Verteidigung aussehen kann.

Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht, begleitet seit Jahren Mandanten in Betäubungsmittelverfahren und kennt die Besonderheiten der Gesetzesübergänge ebenso wie die typischen Fehler in Ermittlungsverfahren. Gerade im Bereich des neuen KCanG ist seine rechtliche Expertise von besonderem Wert.

Was regelt § 34 KCanG?

§ 34 KCanG stellt Verstöße gegen zentrale Verhaltenspflichten aus dem Konsumcannabisgesetz als Ordnungswidrigkeiten unter Buße. Erfasst werden unter anderem folgende Verstöße:

  • der Besitz von Cannabis über die erlaubte Grenze von 25 Gramm hinaus,
  • das Mitführen von Cannabis an Orten, an denen ein Verbot besteht (z. B. Schulen, Kindergärten, Spielplätze, ÖPNV-Haltestellen),
  • der Konsum in Verbotszonen,
  • die Missachtung von Vorgaben zum Eigenanbau oder zur Aufbewahrung,
  • die Weitergabe ohne Genehmigung,
  • Verstöße gegen die Kennzeichnungspflichten in Anbauvereinigungen.

Die Bußgelder können je nach Schwere des Verstoßes bis zu 30.000 Euro betragen. Es handelt sich zwar formal nicht um eine Straftat, doch die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens kann gravierende Konsequenzen haben – insbesondere, wenn ein berufliches Abhängigkeitsverhältnis zum Staat besteht oder eine Wiederholungstat droht.

Aktuelle Entwicklung in der Rechtsprechung

Obwohl es sich um ein neues Gesetz handelt, beginnen erste Gerichte bereits, Entscheidungen zur Auslegung des KCanG zu treffen. Besonders relevant sind bisher Beschlüsse zur Reichweite von Verbotszonen.

So entschied das Amtsgericht Berlin-Tiergarten mit Beschluss vom 03.05.2024 (Az. 256 OWi 110/24), dass eine bloße Sichtweite zu einem Spielplatz nicht ausreiche, um eine „Verbotszone“ im Sinne von § 5 KCanG zu begründen. Die Begründung des Gerichts: Der Gesetzgeber habe mit dem Begriff „unmittelbare Nähe“ eine klare Begrenzung gewollt.

Das Amtsgericht Hannover entschied am 29.04.2024 (Az. 443 OWi 27/24), dass bei Missachtung der Aufbewahrungspflichten im Haushalt eines Konsumenten (z. B. fehlende kindersichere Lagerung) eine Ahndung nur dann in Betracht kommt, wenn eine konkrete Gefährdungssituation nachweisbar sei. Auch hier wurde der Bußgeldbescheid aufgehoben.

Diese ersten Urteile zeigen, dass Gerichte gewillt sind, die Vorschriften des KCanG mit Augenmaß auszulegen – und dass es Raum für Verteidigung gibt.

Die drohenden Folgen eines Verfahrens nach § 34 KCanG

Auch wenn es sich nicht um eine Straftat handelt, kann ein Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit weitreichende Folgen haben:

  • Eintrag in das behördliche Fahreignungsregister,
  • Konsequenzen für Fahrerlaubnis und medizinisch-psychologische Untersuchungen (MPU),
  • Probleme bei der Einreise in bestimmte Länder (z. B. USA),
  • Nachwirkungen bei jugendlichen Ersttätern oder in laufenden Bewährungsverfahren,
  • Schwierigkeiten bei sicherheitsrelevanten Berufen oder im Beamtenverhältnis.

Je nach Tatumstand kann zudem ein Übergang vom Ordnungswidrigkeitenrecht ins Strafrecht erfolgen, etwa bei Weitergabe von Cannabis an Minderjährige oder bei gleichzeitigen Verstoßen gegen andere Gesetze.

Verteidigungschancen und Strategie

Die Verteidigung in Verfahren nach § 34 KCanG beginnt mit der Analyse des Bußgeldbescheides. Vielfach sind diese Bescheide rechtlich angreifbar, sei es wegen unklarer Sachverhaltsdarstellung, formaler Fehler oder unzutreffender Rechtsanwendung.

Ein zentraler Punkt ist die Prüfung, ob die Verbotszonen ordnungsgemäß ausgeschildert waren. Nach § 5 Abs. 2 KCanG müssen diese für den Normadressaten erkennbar sein. Fehlt ein Schild oder ist die Entfernung nicht nachvollziehbar, entfällt der Bußgeldtatbestand.

Auch die Menge und die Art der Aufbewahrung bieten Verteidigungsansätze: War der Besitz im Rahmen der Eigenbedarfsmengen? Wurde Cannabis in einem abgeschlossenen Schrank aufbewahrt? Gab es minderjährige Personen im Haushalt oder lag überhaupt eine konkrete Gefährdungslage vor?

In vielen Fällen ist zudem zu prüfen, ob der Cannabisbesitz überhaupt noch straf- oder ordnungswidrig war. Gerade in der Übergangszeit kommt es häufig zu Ermittlungen auf Grundlage alter Rechtslagen, obwohl die Strafbarkeit mittlerweile entfallen ist. Hier kann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Erfolg haben.

Rechtsanwalt Andreas Junge setzt in der Verteidigung auf eine Kombination aus juristischer Präzision und strategischer Kommunikation mit der Behörde. Ziel ist es, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen oder den Bußgeldbescheid gerichtlich aufheben zu lassen.

Die besondere Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge

Als Fachanwalt für Strafrecht mit jahrelanger Erfahrung in Betäubungsmittelverfahren bringt Rechtsanwalt Andreas Junge genau die Expertise mit, die in Verfahren nach dem KCanG gefragt ist. Er kennt nicht nur die rechtlichen Fallstricke, sondern auch die typischen behördlichen Fehlerquellen.

Seine Verteidigungsstrategie basiert auf frühzeitiger Akteneinsicht, sachlicher Prüfung des Bußgeldbescheids und enger Abstimmung mit dem Mandanten. Wo sinnvoll, sucht er das Gespräch mit der Behörde, um eine Einstellung nach § 47 OWiG zu erreichen. Wo erforderlich, zieht er gegen rechtswidrige Bußgeldentscheidungen vor Gericht.

Gerade in dieser Phase der Rechtsanwendung ist sein juristisches Augenmaß von großem Wert. Viele Verfahren konnten dank seiner Verteidigung bereits in frühen Stadien beendet oder erheblich entschärft werden.

Das neue Konsumcannabisgesetz bringt nicht nur Freiheiten, sondern auch neue Risiken. Wer von einem Verfahren nach § 34 KCanG betroffen ist, sollte dies nicht auf die leichte Schulter nehmen. Bußgelder, behördliche Einträge und drohende Konsequenzen im Alltag machen eine professionelle Verteidigung notwendig.

Rechtsanwalt Andreas Junge bietet seinen Mandanten eine kompetente, sachliche und zielgerichtete Begleitung durch das Verfahren. Sein Ziel ist nicht nur die juristische Klärung, sondern der Schutz der persönlichen und beruflichen Integrität seiner Mandanten.

Wer auf Erfahrung und Spezialisierung setzt, ist mit Rechtsanwalt Andreas Junge bestens beraten.