Schwere Vorwürfe, massive Folgen – und warum die frühzeitige Einschaltung eines erfahrenen Strafverteidigers entscheidend ist
Der Vorwurf des Besitzes oder der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte nach § 184b StGB zählt zu den schwerwiegendsten, die im deutschen Strafrecht erhoben werden können. In Schleswig-Holstein werden solche Verfahren regelmäßig durch die spezialisierte Abteilung der Staatsanwaltschaft Kiel geführt – eine Einheit, die mit großem technischen Aufwand, internationaler Zusammenarbeit und hoher Priorität agiert. Für die Betroffenen bedeutet bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens eine existenzielle Krise – unabhängig davon, ob sich der Tatvorwurf später bestätigt oder nicht.
Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht, verfügt über langjährige Erfahrung im Umgang mit der zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Kiel und hat bereits zahlreiche Mandanten in Verfahren nach § 184b StGB erfolgreich verteidigt. Seine Arbeit zeichnet sich durch ein tiefes Verständnis für die technischen, rechtlichen und menschlichen Aspekte solcher Verfahren aus – und durch einen diskreten, zielgerichteten Umgang mit dieser besonders sensiblen Materie.
Was regelt § 184b StGB?
§ 184b Strafgesetzbuch stellt das Besitzen, Sichverschaffen, Verbreiten oder öffentlich Zugänglichmachen kinderpornografischer Inhalte unter Strafe. Seit der Gesetzesverschärfung im Jahr 2021 ist bereits der Besitz eines einzigen solchen Inhalts ein Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. Eine Einstellung des Verfahrens oder eine Geldstrafe sind damit regelmäßig ausgeschlossen – selbst bei Ersttätern.
Entscheidend ist, dass bereits ein digitaler Fund – etwa in einer temporären Datei, in einem Messenger-Anhang oder im Cache eines Browsers – ausreichen kann, um ein Verfahren zu begründen. Auch der bloße Download über ein bekanntes Forum oder die Speicherung auf einem nicht aktiv genutzten Datenträger kann als Besitz gewertet werden.
Wie verlaufen solche Verfahren in Schleswig-Holstein?
In Schleswig-Holstein werden Ermittlungen nach § 184b StGB zentral durch die Staatsanwaltschaft Kiel geführt. Diese arbeitet eng mit dem LKA und spezialisierten IT-Fachkräften zusammen. Häufig basieren die Verfahren auf internationalen Hinweisen – etwa durch US-amerikanische Plattformanbieter, die verdächtige Inhalte melden. Die deutschen Behörden übernehmen diese Meldungen über BKA und Landeskriminalämter.
In der Praxis beginnt das Verfahren oft mit einer Hausdurchsuchung – früh morgens, gleichzeitig an Wohn- und Arbeitsstätte. Die Ermittler sichern Computer, Laptops, Mobiltelefone und externe Speichermedien. In vielen Fällen folgt eine erste Beschuldigtenvernehmung. Wer hier unbedacht Aussagen trifft, gefährdet seine Verteidigung erheblich.
Welche Folgen drohen?
Bereits das laufende Ermittlungsverfahren ist für viele Betroffene eine erhebliche psychische Belastung – nicht selten kommt es zu Suspendierungen im Beruf, zum Abbruch familiärer Beziehungen oder zur sozialen Isolation. Juristisch drohen – je nach Tatvorwurf – hohe Freiheitsstrafen, insbesondere wenn ein aktiver Download, die Verbreitung oder die Beteiligung an Chatgruppen nachgewiesen wird.
Besonders brisant: Auch der bloße Besitz von einzelnen Dateien kann mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren geahndet werden. Bei besonders schweren Fällen – etwa der Verbreitung oder dem Besitz großer Mengen – erhöht sich das Strafmaß nochmals erheblich.
Daneben drohen Nebenfolgen wie Einträge im Führungszeugnis, berufsrechtliche Konsequenzen bei Beamten, Lehrern oder Ärzten sowie familienrechtliche Auswirkungen – etwa bei Sorge- und Umgangsrechtsfragen.
Was ist zu tun, wenn eine Durchsuchung erfolgt?
Wer von einer Durchsuchung betroffen ist, sollte keinerlei Angaben zur Sache machen – weder gegenüber der Polizei noch gegenüber Zeugen oder Verwandten. Auch vermeintlich entlastende Aussagen („Ich wusste nicht, was das ist“) können sich später als nachteilig erweisen. Vielmehr sollte sofort ein spezialisierter Strafverteidiger kontaktiert werden, der die Akteneinsicht beantragt, den Umfang der Ermittlungen prüft und den Kontakt zur Staatsanwaltschaft aufnimmt.
Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Abläufe der Kieler Staatsanwaltschaft im Detail. Er weiß, wie die digitalen Beweismittel bewertet werden, welche Spielräume bei Einstellungen, Anklagen oder Strafmaßverhandlungen bestehen und wie in Einzelfällen auch bei scheinbar erdrückender Beweislage entlastende Argumente erarbeitet werden können.
Warum ist gerade in Schleswig-Holstein besondere Vorsicht geboten?
Die Staatsanwaltschaft Kiel ist landesweit zuständig für komplexe IT-bezogene Sexualdelikte und führt diese Verfahren mit hoher Konsequenz. Besonders häufig werden Verfahren auf Grundlage von IP-Adress-Meldungen oder KI-basierten Suchergebnissen eröffnet, die technische Unsicherheiten aufweisen können. Derartige Ermittlungen setzen eine genaue forensische Analyse und das Verständnis der Ermittlungssoftware voraus – andernfalls droht eine falsche Bewertung des Besitzes oder eine unnötige Ausweitung des Tatvorwurfs.
Rechtsanwalt Andreas Junge arbeitet regelmäßig mit forensischen IT-Experten zusammen und hat in zahlreichen Fällen erreicht, dass Datenfunde differenzierter bewertet oder Verfahren ganz eingestellt wurden. Seine Erfahrung mit der Staatsanwaltschaft Kiel ermöglicht es ihm, frühzeitig Einfluss auf den Verfahrensverlauf zu nehmen und – wo möglich – belastende Maßnahmen wie Haftbefehle, Kontosperrungen oder Vermerke in Auskunftssystemen zu verhindern.
Fazit: Schnelles Handeln – kompetente Hilfe
Ein Ermittlungsverfahren nach § 184b StGB ist eine der schwerwiegendsten Situationen, in die ein Beschuldigter geraten kann. In Schleswig-Holstein ist die Staatsanwaltschaft Kiel hochspezialisiert, routiniert und konsequent – aber auch erreichbar für sachlich fundierte, professionell begleitete Kommunikation.
Rechtsanwalt Andreas Junge ist mit den Abläufen dieser Verfahren bestens vertraut. Er weiß, welche rechtlichen Wege offenstehen, wie man technische Beweismittel einordnet und wie Mandanten vor voreiligen Maßnahmen geschützt werden können.
Wenn Sie betroffen sind, sollten Sie keine Zeit verlieren. Je früher eine effektive Verteidigung eingreift, desto größer sind die Chancen, den persönlichen, beruflichen und rechtlichen Schaden zu begrenzen.