Mit dem Aufkommen digitaler Plattformen hat sich auch das strafrechtliche Risiko im Bereich der Pornografiedelikte verlagert. Eine besondere Rolle spielt dabei die Nutzung der Plattform „KidFlix“, die unter Verdacht steht, pornografische Inhalte im Sinne von § 184 StGB zugänglich zu machen. Die Ermittlungsbehörden prüfen zunehmend Fälle, in denen Nutzern vorgeworfen wird, bewusst oder fahrlässig jugendgefährdende Inhalte über diese Plattform abgerufen zu haben. In der Praxis geraten auch Personen ins Visier der Justiz, die sich der Tragweite ihrer Handlung nicht bewusst waren.
Gesetzlicher Hintergrund: § 184 StGB
§ 184 StGB stellt die Verbreitung, das Zugänglichmachen, das Anbieten und das öffentliche Zur-Schau-Stellen von pornografischen Inhalten unter Strafe, insbesondere wenn diese Inhalte geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu beeinträchtigen. Bereits das Bereitstellen oder bewusste Aufrufen solcher Inhalte kann eine Strafbarkeit begründen.
In Abgrenzung zu § 184b StGB, der den Umgang mit kinderpornografischem Material unter besonders strenge Strafe stellt, geht es bei § 184 StGB insbesondere um jugendgefährdende Inhalte, die nicht notwendig den Tatbestand des § 184b erfüllen müssen, aber dennoch strafrechtlich relevant sind, etwa wenn sie Jugendlichen leicht zugänglich gemacht werden.
Ermittlungsanlass und typische Fallkonstellationen
Die Plattform „KidFlix“ ist in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden geraten, weil dort Inhalte abrufbar sein sollen, die nicht ausreichend altersverifiziert oder klassifiziert sind. Nutzern wird häufig vorgeworfen, solche Inhalte trotz erkennbarer Jugendgefährdung aufgerufen oder sogar verbreitet zu haben.
Ein typischer Ausgangspunkt für ein Ermittlungsverfahren ist die Feststellung einer IP-Adresse, über die Inhalte von „KidFlix“ gestreamt oder heruntergeladen wurden. Auf dieser Grundlage erfolgt in vielen Fällen eine Hausdurchsuchung. Die Sicherstellung von Geräten, insbesondere Computern und Mobiltelefonen, dient der weiteren Beweissicherung.
Entscheidend für die Frage der Strafbarkeit ist dabei, ob der Betroffene vorsätzlich handelte, d. h., ob er wusste oder billigend in Kauf nahm, dass die Inhalte jugendgefährdend oder pornografisch im Sinne des § 184 StGB waren.
Rechtsprechung zur Abgrenzung und zum Vorsatz
Die Gerichte stellen regelmäßig hohe Anforderungen an den Nachweis des Vorsatzes. So hat das Landgericht Leipzig (Urteil vom 12.10.2021 – 14 KLs 360 Js 43512/20) betont, dass allein das Auffinden einer Datei auf dem Endgerät nicht ausreicht, um Vorsatz zu unterstellen. Erforderlich sei vielmehr ein Nachweis über das aktive Abrufen oder bewusste Speichern entsprechender Inhalte.
In ähnlicher Weise stellte das Oberlandesgericht Köln (Beschluss vom 18.05.2022 – 1 Ws 112/22) klar, dass auch bei jugendgefährdenden Inhalten stets eine Gesamtabwägung vorzunehmen sei. Der reine Besitz reiche nur dann zur Strafbarkeit aus, wenn sich aus dem Gesamtzusammenhang der Nutzungssituation der Wille zur Nutzung solcher Inhalte ergibt.
Diese Rechtsprechung eröffnet Verteidigungsansätze, die sorgfältig geprüft und genutzt werden sollten.
Mögliche Folgen eines Ermittlungsverfahrens
Ein Ermittlungsverfahren wegen § 184 StGB ist mit erheblichen Belastungen verbunden. Bereits die Durchsuchung und die öffentliche Bekanntwerdung eines solchen Verdachts können den sozialen und beruflichen Ruf zerstören. Hinzu kommen mögliche berufsrechtliche Konsequenzen, etwa für Lehrer, Sozialarbeiter oder Beamte.
Eine Verurteilung nach § 184 StGB kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder bei gewerbsmäßigem Handeln bis zu drei Jahren geahndet werden. Insbesondere bei Wiederholungstaten oder in Fällen mit großer Reichweite der Verbreitung drohen empfindliche Sanktionen.
Zudem kann der Eintrag im Bundeszentralregister weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen, etwa bei der Beantragung von Führungszeugnissen für berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeiten.
Verteidigungsmöglichkeiten im Fokus
Gerade bei der Nutzung von Plattformen wie „KidFlix“ ist der Einzelfall entscheidend. Rechtsanwalt Andreas Junge prüft in jedem Fall, ob:
- die Nutzungshandlung tatsächlich dem Beschuldigten zugeordnet werden kann,
- eine eindeutige Kenntnis über die Art der Inhalte nachgewiesen ist,
- technische Automatismen oder Vorschaufunktionen vorlagen,
- andere Nutzer Zugriff auf das Gerät oder den Internetanschluss hatten,
- eine strafbare Handlung überhaupt vorliegt oder das Verhalten möglicherweise sozialadäquat war.
Durch die enge Zusammenarbeit mit IT-Sachverständigen kann häufig nachvollzogen werden, ob der Abruf bewusst erfolgte oder lediglich technische Prozesse zur Speicherung führten. Ebenso lässt sich durch digitale Forensik feststellen, ob Inhalte geöffnet oder nur temporär gespeichert wurden.
Ziel der Verteidigung ist es, entweder den Vorsatz zu entkräften oder durch eine einvernehmliche Lösung – etwa nach § 153a StPO – eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. In geeigneten Fällen kann auch ein Freispruch erwirkt werden.
Die besondere Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge
Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung in der Verteidigung gegen Vorwürfe im Bereich der Sexual- und Internetdelikte. Seine Expertise umfasst neben juristischer Präzision auch tiefgehende technische Kenntnisse sowie ein sensibles Gespür für die persönliche Belastung seiner Mandanten.
Seine Verteidigung ist geprägt von strategischer Weitsicht, Diskretion und Zielorientierung. In zahlreichen Fällen konnte er bereits erreichen, dass Verfahren eingestellt oder die Vorwürfe erheblich abgemildert wurden. Seine Mandanten schätzen insbesondere seine transparente Kommunikation, seine ruhige Art im Umgang mit belastenden Situationen und seine klare Fokussierung auf das bestmögliche Ergebnis.
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Nutzung der Plattform „KidFlix“ im Sinne von § 184 StGB können gravierende Folgen für die Betroffenen haben. Die rechtliche Einordnung ist oft komplex und verlangt sowohl rechtliche als auch technische Kompetenz.
Rechtsanwalt Andreas Junge bietet seinen Mandanten in solchen Verfahren eine professionelle, diskrete und kompetente Verteidigung. Durch seine umfassende Erfahrung, sein strategisches Vorgehen und seine enge Zusammenarbeit mit Sachverständigen stellt er sicher, dass jeder Einzelfall mit der gebotenen Sorgfalt und dem notwendigen juristischen Maßstab behandelt wird.
Frühzeitige rechtliche Beratung kann entscheidend sein – sowohl für die Vermeidung unnötiger Belastungen als auch für eine effektive Verteidigung gegen unberechtigte Vorwürfe.