Mit der zunehmenden Digitalisierung und der weiten Verbreitung verschlüsselter Kommunikationsdienste haben sich auch die Möglichkeiten erweitert, strafbare Inhalte anonym oder pseudonym zu verbreiten. Der Internetdienst „Teleguard“ steht dabei zunehmend im Fokus von Strafverfolgungsbehörden, insbesondere im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verbreitung pornografischer Inhalte im Sinne des § 184 StGB. Der Vorwurf lautet oft, über diesen Dienst seien Bilder oder Dateien mit pornografischem Inhalt weitergegeben worden – teilweise auch in strafverschärfenden Konstellationen, etwa wenn die Inhalte Gewalt, Zwang oder Minderjährige betreffen.
Gesetzliche Grundlage: § 184 StGB
§ 184 StGB stellt die Verbreitung pornografischer Inhalte unter Strafe, sofern diese unaufgefordert, gegen Entgelt oder gezielt an Personen unter 18 Jahren weitergegeben werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um gedruckte Werke, audiovisuelle Medien oder digitale Dateien handelt. Die Vorschrift umfasst sowohl das aktive Verbreiten als auch das Anbieten und Zugänglichmachen entsprechender Inhalte.
In besonders schweren Fällen, etwa bei Inhalten mit Gewaltdarstellungen oder beim Einsatz gegen den Willen einer betroffenen Person, drohen deutlich höhere Strafen. Kommt es zur Verbreitung kinderpornografischer Inhalte, greifen §§ 184b und 184c StGB mit empfindlichen Freiheitsstrafen.
„Teleguard“ als Ermittlungsgegenstand
Teleguard wird als besonders datenschutzfreundlicher Messenger beworben. Er nutzt keine zentrale Serverstruktur, erhebt keine Telefonnummern und speichert keine Nachrichten. Genau diese Eigenschaften führen jedoch dazu, dass der Dienst auch für strafbare Zwecke missbraucht werden kann. Die Weitergabe von Bildern in geschlossenen Gruppen, der Versand von Links zu externen Download-Plattformen oder der direkte Dateitransfer zwischen Teilnehmern stehen dabei im Mittelpunkt von Ermittlungen.
Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden haben mittlerweile Strategien entwickelt, um auch in verschlüsselten Umgebungen wie Teleguard Beweise zu sichern. Dazu gehören insbesondere verdeckte Ermittlungen, forensische Auswertung beschlagnahmter Endgeräte und die Kooperation mit internationalen Strafverfolgungsstellen.
Mögliche Folgen eines Ermittlungsverfahrens
Ein Ermittlungsverfahren wegen § 184 StGB ist mit erheblichen Risiken verbunden. Bereits der Besitz einschlägiger Inhalte kann strafbar sein, die Verbreitung wiegt noch schwerer. Hausdurchsuchungen, Sicherstellung von Handys, Computern und Speichermedien, sowie Kontosperrungen und Rufschädigungen sind typische Folgen.
Hinzu kommt, dass die Strafandrohung im Grundtatbestand bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe reicht. In schweren Fällen kann die Freiheitsstrafe jedoch deutlich höher ausfallen. Eine Verurteilung hat in der Regel auch einen Eintrag im Bundeszentralregister zur Folge und kann für Personen in bestimmten Berufen (etwa im öffentlichen Dienst oder im Bildungswesen) existenzbedrohend sein.
Verteidigungsmöglichkeiten
In der Verteidigung kommt es entscheidend auf die genaue Analyse der Beweislage an:
- Wurden die Inhalte tatsächlich vom Beschuldigten weitergegeben?
- Ist ein Zugang durch Dritte zum Endgerät möglich gewesen?
- War dem Nutzer bewusst, dass die Inhalte strafbar sind?
- Liegt lediglich ein Besitz oder ein (technisch bedingter) Download vor, ohne aktive Verbreitung?
Gerade bei der Nutzung datenschutzfreundlicher Dienste wie Teleguard kommt es häufig zu technischen Komplikationen in der Beweisführung. Nicht selten gelingt es der Verteidigung, durch eigene IT-Gutachten oder detaillierte Aufarbeitung der Nutzungsvorgänge Zweifel zu säen und so zumindest eine Verfahrenseinstellung zu erreichen.
Auch ist zu prüfen, ob der Beschuldigte irrtümlich einer Gruppe beigetreten ist, ohne selbst Inhalte verbreitet zu haben. In diesen Konstellationen ist eine fundierte rechtliche Einordnung unverzichtbar.
Warum Rechtsanwalt Andreas Junge die beste Wahl ist
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Er kennt die Methoden der Strafverfolgungsbehörden, die technischen Rahmenbedingungen verschlüsselter Dienste und die Angriffspunkte bei der Beweiswürdigung. Viele seiner Mandate konnten durch frühzeitige Eingriffe, fundierte Stellungnahmen und technische Gutachten bereits im Ermittlungsverfahren beendet werden.
Wer sich einem solchen Vorwurf gegenübersieht, sollte nicht abwarten, sondern frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Rechtsanwalt Junge steht Ihnen bundesweit mit seiner Expertise zur Seite.
Ein Ermittlungsverfahren wegen § 184 StGB unter Nutzung von Teleguard ist kein Bagatelldelikt. Die strafrechtlichen und persönlichen Folgen können gravierend sein. Entscheidend ist eine frühzeitige, sachkundige und zielgerichtete Verteidigung.
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