Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Besitzes oder der Verbreitung kinderpornographischer Inhalte nach § 184b Strafgesetzbuch (StGB) gehört zu den schwerwiegendsten und belastendsten Vorwürfen, mit denen sich eine beschuldigte Person konfrontiert sehen kann. Wer sich plötzlich einer solchen Anschuldigung ausgesetzt sieht, sieht sich nicht nur strafrechtlich bedroht, sondern häufig auch gesellschaftlich stigmatisiert – unabhängig davon, ob sich die Vorwürfe am Ende als zutreffend erweisen oder nicht. Der Vorwurf alleine reicht oft aus, um berufliche Existenzen zu zerstören, familiäre Beziehungen zu gefährden und einen tiefen psychischen Ausnahmezustand auszulösen.
Gerade weil solche Verfahren mit enormen Risiken verbunden sind, ist eine professionelle und diskrete Strafverteidigung unerlässlich. Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, verfügt über langjährige Erfahrung mit hochsensiblen Ermittlungsverfahren und steht seinen Mandanten in dieser existentiell bedrohlichen Lage mit der notwendigen juristischen Präzision und menschlichen Seriosität zur Seite.
Die Rechtslage: Was regelt § 184b StGB genau?
Der Straftatbestand des § 184b StGB stellt den Besitz, die Verbreitung, das Herstellen sowie das Zugänglichmachen kinderpornographischer Inhalte unter Strafe. Seit der Reform im Jahr 2021 handelt es sich bei sämtlichen Tatvarianten nach dieser Vorschrift um sogenannte Verbrechenstatbestände. Das bedeutet, dass bereits der Besitz einer einzigen einschlägigen Datei mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist – eine Geldstrafe ist nicht mehr möglich.
Kinderpornographisch im Sinne des Gesetzes sind Darstellungen tatsächlicher oder scheinbarer sexueller Handlungen unter Beteiligung von Kindern unter 14 Jahren oder von Kindern in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung. Der Gesetzgeber verfolgt mit dieser Vorschrift das Ziel, Kinder vor Ausbeutung und Missbrauch zu schützen – gleichzeitig ist der Anwendungsbereich des § 184b durch die technische Entwicklung und den Alltag in digitalen Kommunikationsräumen erheblich erweitert worden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem grundlegenden Beschluss vom 27. Oktober 2021 (Az. 5 StR 239/21) klargestellt, dass auch computeranimierte oder virtuell erzeugte Darstellungen unter den Tatbestand fallen können, sofern sie realistisch und lebensecht wirken. Dies zeigt, wie weitreichend das Verständnis von „kinderpornographischen Inhalten“ mittlerweile gefasst ist.
Typische Fallkonstellationen – Wie Betroffene ins Visier der Ermittler geraten
In der Praxis beginnt ein Ermittlungsverfahren wegen § 184b StGB häufig mit einem Hinweis aus dem Ausland – insbesondere durch amerikanische Internetdienste wie Google, Meta oder Dropbox, die bei verdächtigen Inhalten automatisierte Meldungen an das Bundeskriminalamt (BKA) weiterleiten. Das BKA ermittelt daraufhin anhand von IP-Adressen und führt – teilweise Wochen oder Monate später – in enger Abstimmung mit der örtlichen Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung durch.
Betroffene erfahren oft erst mit dieser Durchsuchung, dass gegen sie ermittelt wird. Die dabei beschlagnahmten Computer, Mobiltelefone, Datenträger und Online-Konten werden forensisch ausgewertet, was sich über viele Monate hinziehen kann. In dieser Zeit leben Beschuldigte in einem Zustand rechtlicher und psychischer Ungewissheit.
Typische Konstellationen, in denen es zu solchen Ermittlungen kommt, sind etwa:
-
Der versehentliche Download illegaler Inhalte über Tauschbörsen, ohne Kenntnis des exakten Inhalts der Datei;
-
das Abrufen dubioser Webseiten, bei denen sich strafbare Inhalte automatisch im Zwischenspeicher oder Download-Ordner speichern;
-
das Weiterleiten oder Empfangen von Bildern über Messenger-Dienste, ohne zu wissen, dass es sich um kinderpornographisches Material handelt;
-
Fälle aus dem schulischen oder jugendlichen Umfeld, in denen sogenannte „Sexting“-Inhalte mit strafrechtlich relevanten Altersdifferenzen kursieren.
In zahlreichen Fällen handelt es sich nicht um gezielte kriminelle Handlungen, sondern um unbewusstes oder fahrlässiges Verhalten, das jedoch dennoch mit der vollen Härte des Strafrechts verfolgt wird.
Die möglichen Konsequenzen – Ein Verfahren mit tiefgreifenden Folgen
Bereits das bloße Bekanntwerden eines Ermittlungsverfahrens wegen § 184b StGB kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen – beruflich, sozial und persönlich. In der Regel ordnen die Ermittlungsbehörden eine sofortige Hausdurchsuchung an, beschlagnahmen sämtliche digitalen Geräte und leiten ein langwieriges Ermittlungsverfahren ein. Selbst bei einem bloßen Anfangsverdacht ist es nicht unüblich, dass auch Arbeitgeber oder Familienangehörige von den Maßnahmen erfahren.
Die strafrechtlichen Sanktionen reichen – abhängig von der Schwere des Vorwurfs – von einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis hin zu mehreren Jahren bei Verbreitung, Herstellung oder organisiertem Handeln. Eine Verurteilung führt regelmäßig zu einem Eintrag im erweiterten Führungszeugnis, was für bestimmte Berufsgruppen, etwa im Bildungs-, Pflege- oder Sicherheitsbereich, faktisch einem Berufsverbot gleichkommt.
Zudem können familienrechtliche Maßnahmen – insbesondere bei laufenden Sorge- oder Umgangsverfahren – folgen, ebenso wie Eintragungen in Sexualstraftäterregister, Führungsaufsicht und Aufenthaltsauflagen. Die Existenz eines Menschen kann durch ein solches Verfahren binnen weniger Wochen vollständig erschüttert werden.
Verteidigungsmöglichkeiten – Warum der erste Schritt entscheidend ist
Im Gegensatz zur öffentlichen Wahrnehmung bedeutet die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nicht automatisch eine Schuld. Vielmehr gilt auch in diesen Fällen die Unschuldsvermutung – und die kann nur durch eine sachkundige und erfahrene Verteidigung wirksam durchgesetzt werden.
Die erste Maßnahme sollte stets die Einschaltung eines erfahrenen Strafverteidigers sein – möglichst noch am Tag der Hausdurchsuchung. Jede Aussage gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft sollte strikt vermieden werden, solange keine vollständige Akteneinsicht erfolgt ist.
Eine zielgerichtete Verteidigung überprüft insbesondere folgende Aspekte:
-
ob die Dateien tatsächlich strafbar sind oder es sich um rechtlich zulässige Inhalte handelt;
-
ob ein vorsätzliches Verhalten nachweisbar ist oder der Besitz rein zufällig, unbewusst oder durch Dritte erfolgt ist;
-
ob die Ermittlungen rechtmäßig geführt wurden – etwa im Hinblick auf Hausdurchsuchung, Beschlagnahme und Datensicherung;
-
ob der Tatnachweis technisch überhaupt führbar ist – z. B. bei gemeinsam genutzten Geräten oder anonymisierten Netzwerkverbindungen.
Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen, etwa im Beschluss vom 11. Januar 2023 (Az. 4 StR 282/22), betont, dass bei geringer Schuld und Ersttäterschaft auch bei Vorliegen strafbarer Inhalte eine Verfahrenseinstellung gegen Auflagen (§ 153a StPO) möglich sein kann – insbesondere wenn ein umfassendes Geständnis vorliegt und eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten erkennbar ist.
Warum Rechtsanwalt Andreas Junge die richtige Wahl ist
Rechtsanwalt Andreas Junge ist bundesweit anerkannter Fachanwalt für Strafrecht mit einem besonderen Schwerpunkt auf Sexualstrafrecht, IT-Strafverfahren und medienwirksamen Ermittlungen. Seine langjährige Erfahrung in sensiblen Strafsachen macht ihn zu einem der profiliertesten Strafverteidiger in diesem Bereich. Durch seine technische Kompetenz, sein strategisches Verhandlungsgeschick und seine hohe Erfolgsquote bei Einstellungen ist er für Betroffene eine echte Stütze in einer Zeit größter Unsicherheit.
Mandanten schätzen an ihm insbesondere seine ruhige, klare und zugleich entschlossene Verteidigungsstrategie. In zahlreichen Fällen, die auf den ersten Blick aussichtslos schienen, gelang es ihm, durch akribische Prüfung der Beweislage und frühzeitige Gespräche mit der Staatsanwaltschaft eine Einstellung zu erreichen oder eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden.
Wer sich mit einem Verfahren nach § 184b StGB konfrontiert sieht, braucht nicht nur einen Juristen, sondern einen Verteidiger mit innerer Haltung, technischer Expertise und praktischer Erfahrung – Andreas Junge bietet all dies in einer Person.
Fazit: Frühzeitig handeln, professionell verteidigen
Ein Ermittlungsverfahren wegen § 184b StGB bringt nicht nur rechtliche, sondern auch soziale und persönliche Gefahren mit sich, die nicht unterschätzt werden dürfen. Wer sich dem Vorwurf ausgesetzt sieht, kinderpornographische Inhalte besessen oder verbreitet zu haben, sollte unverzüglich und entschlossen handeln – und vor allem: schweigen und sich beraten lassen.
Rechtsanwalt Andreas Junge steht seinen Mandanten in dieser Ausnahmesituation mit juristischer Fachkenntnis und menschlicher Integrität zur Seite. Sein Ziel ist klar: das Verfahren schnellstmöglich zu kontrollieren, unnötige Eskalation zu vermeiden und im besten Fall eine diskrete, außergerichtliche Lösung zu erreichen.
Nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf – bevor das Verfahren Ihre Zukunft bestimmt.