Ermittlungsverfahren und Kontopfändung wegen des Verdachts der Geldwäsche- Schnelle Hilfe vom Fachanwalt!

Geldwäsche im Fokus der Ermittlungsbehörden

Geldwäsche gehört zu den wirtschaftsstrafrechtlichen Delikten, die zunehmend im Zentrum polizeilicher und staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen stehen. Die Finanzaufsichtsbehörden und die Staatsanwaltschaften in Deutschland gehen inzwischen mit großer Entschlossenheit gegen den Verdacht der Geldwäsche nach § 261 Strafgesetzbuch (StGB) vor. Dabei reicht bereits ein Anfangsverdacht, um tiefgreifende Ermittlungsmaßnahmen wie Kontopfändungen, Vermögensarreste und Wohnungsdurchsuchungen einzuleiten – oft noch bevor ein konkreter Tatnachweis vorliegt.

Für Betroffene bedeutet dies nicht nur strafrechtlichen Druck, sondern auch weitreichende wirtschaftliche und persönliche Folgen. Besonders problematisch ist: Auch gutgläubige Personen können ins Visier geraten, etwa durch eine unbedachte Transaktion oder durch die Nutzung von Konten mit zweifelhafter Geldherkunft.

Voraussetzungen für ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche

Ein Ermittlungsverfahren wird eingeleitet, sobald konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Vermögenswerte aus einer rechtswidrigen Tat stammen und in den legalen Finanzkreislauf eingeschleust werden sollen oder wurden. Dabei ist es nicht erforderlich, dass die Vortat – also die eigentliche strafbare Herkunft des Geldes – bereits abschließend nachgewiesen ist.

Typische Auslöser für ein Ermittlungsverfahren sind:

  • Verdächtige Geldbewegungen auf Konten, insbesondere Bareinzahlungen oder Transaktionen ohne wirtschaftlich nachvollziehbaren Hintergrund,
  • Meldungen der Financial Intelligence Unit (FIU), etwa durch Banken nach dem Geldwäschegesetz (GwG),
  • Hinweise aus internationalen Kooperationen (z. B. Europol, Interpol),
  • auffällige Aktivitäten in Zusammenhang mit Kryptowährungen,
  • Bargeldtransfers ins Ausland ohne erkennbare wirtschaftliche Grundlage.

Besonders häufig sind Konstellationen betroffen, in denen Privatpersonen Konten für Dritte zur Verfügung stellen („Finanzagenten“) oder Unternehmen Transaktionen durchführen, deren Herkunft nicht ausreichend dokumentiert ist.

Ablauf des Ermittlungsverfahrens

Nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens folgen in der Regel umfangreiche Maßnahmen:

– Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen, – Sicherstellung von Unterlagen und digitalen Speichermedien, – Vernehmung von Beschuldigten und Zeugen, – Einholung von Bankauskünften und Analyse von Kontoauszügen, – Sperrung und Pfändung von Bankkonten, – Vermögensarrest nach § 111e StPO zur Sicherung eines potenziellen Einziehungsanspruchs.

Die betroffenen Personen erfahren oft überraschend durch eine Kontopfändung oder eine Hausdurchsuchung von dem gegen sie gerichteten Vorwurf. Die wirtschaftlichen Folgen – z. B. durch die Blockierung des gesamten Zahlungsverkehrs – können existenzbedrohend sein.

Mögliche strafrechtliche Folgen

Die Geldwäsche nach § 261 StGB wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen – etwa bei gewerbsmäßigem Vorgehen oder bandenmäßiger Begehung – kann eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren verhängt werden.

Zusätzlich drohen: – Einziehung des gesamten Geldbetrags, unabhängig vom Anteil des eigenen Vorteils, – Eintrag ins Bundeszentralregister, – Berufsrechtliche Konsequenzen, z. B. bei Steuerberatern, Rechtsanwälten oder Beamten, – Kreditkündigungen oder Schufa-Einträge, – Existenzbedrohung durch Vermögenssperren und Rufschädigung.

Verteidigungsmöglichkeiten und Handlungsstrategien

Die Verteidigung gegen den Vorwurf der Geldwäsche ist vielschichtig. Häufig ist unklar, ob dem Beschuldigten die illegale Herkunft der Gelder bekannt war oder ob er diese zumindest hätte erkennen können. Entscheidend ist oft, ob er leichtfertig gehandelt hat oder ob objektive Sorgfaltspflichten verletzt wurden.

Im Zentrum der Verteidigung steht daher: – die genaue Analyse der Herkunft und der Verwendung der betroffenen Gelder, – die Aufklärung über die wirtschaftlichen Hintergründe der Transaktionen, – die Entkräftung des Verdachts einer Kenntnis oder Leichtfertigkeit, – die Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Pfändungs- und Arrestmaßnahmen, – das frühzeitige Einwirken auf die Staatsanwaltschaft zur Einstellung des Verfahrens.

In vielen Fällen kann durch gezielte Nachweise oder durch kooperative Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden eine Entlastung des Beschuldigten erreicht werden. Auch die Rückgabe gepfändeter Gelder ist bei erfolgreicher Verteidigung möglich.

Warum Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel die richtigen Verteidiger sind

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel sind beide Fachanwälte für Strafrecht und verfügen über besondere Erfahrung im Bereich der Wirtschaftskriminalität und Geldwäsche. Gemeinsam verteidigen sie bundesweit Mandanten, die mit Ermittlungsverfahren und Kontopfändungen konfrontiert sind. Beide kennen die komplexen Abläufe finanzgerichtlicher Ermittlungen und sind spezialisiert auf die effektive Abwehr von Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Geldwäschegesetz.

Sie kennen die Strukturen und Anforderungen der Finanzermittlungen und arbeiten eng mit IT- und Finanzsachverständigen zusammen, um komplexe Sachverhalte schnell zu durchdringen und entlastende Beweise zu sichern. und arbeitet eng mit IT- und Finanzsachverständigen zusammen, um komplexe Sachverhalte schnell zu durchdringen und entlastende Beweise zu sichern. Ziel ihrer Verteidigung ist es stets, Verfahren frühzeitig zu beenden, wirtschaftliche Schäden abzuwehren und eine Anklage zu vermeiden – dabei agieren sie diskret, strategisch und mit einem klaren Fokus auf die wirtschaftlichen und persönlichen Interessen ihrer Mandanten.