Ermittlungsverfahren nach § 266a StGB gegen Bauunternehmer – Eine schnelle Verfahreneinstellung ist möglich!

In der Bauwirtschaft sind Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB keine Seltenheit. Bauunternehmer sehen sich dabei nicht nur mit dem Vorwurf konfrontiert, gegen sozialversicherungsrechtliche Pflichten verstoßen zu haben, sondern geraten schnell ins Visier der Strafverfolgungsbehörden – mit teils drastischen Konsequenzen für das Unternehmen und die eigene wirtschaftliche Existenz. In solchen Situationen ist es von größter Bedeutung, einen erfahrenen und spezialisierten Strafverteidiger an seiner Seite zu wissen. Rechtsanwalt Andreas Junge aus Berlin bringt hierfür nicht nur die juristische Expertise, sondern auch das nötige taktische Geschick und die Erfahrung im Umgang mit den Ermittlungsbehörden mit.

Die Voraussetzungen des § 266a StGB

§ 266a StGB stellt das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt unter Strafe. Gemeint ist damit insbesondere das Nichtabführen der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung durch den Arbeitgeber. Die Voraussetzungen des Straftatbestands sind vergleichsweise schnell erfüllt:

  • Zunächst muss ein Arbeitsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinne bestehen.

  • Weiterhin ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Beiträge der Arbeitnehmer zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abzuführen.

  • Schließlich muss der Arbeitgeber vorsätzlich – das heißt bewusst oder zumindest billigend – unterlassen haben, diese Beiträge abzuführen.

Die Rechtsprechung legt diesen Tatbestand streng aus. Bereits dann, wenn ein Arbeitnehmer tatsächlich beschäftigt wird – unabhängig davon, ob ein Arbeitsvertrag vorliegt oder der Lohn gezahlt wurde – besteht eine Beitragspflicht. So urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in ständiger Rechtsprechung, etwa im Beschluss vom 24. Januar 2018 (1 StR 331/17), dass bereits die tatsächliche Beschäftigung ohne Anmeldung zur Sozialversicherung den Tatbestand erfüllen kann.

Typische Konstellationen in der Baubranche

Die Baubranche ist wegen ihrer arbeitsintensiven Struktur und der häufig eingesetzten Subunternehmer besonders anfällig für Ermittlungen nach § 266a StGB. Oftmals steht der Vorwurf im Raum, vermeintlich selbständige Subunternehmer seien tatsächlich sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer – eine sogenannte Scheinselbständigkeit.

Weitere typische Fallkonstellationen sind:

  • Der Einsatz von Arbeitskräften ohne sozialversicherungspflichtige Anmeldung,

  • Unklare Vertragsbeziehungen zu Subunternehmen oder Nachunternehmern,

  • Barlohnauszahlungen ohne Abführung der Beiträge,

  • Fiktive Werkverträge, die lediglich als Vorwand für die Umgehung von Beiträgen dienen.

Vielfach handelt es sich dabei nicht um vorsätzliche Straftaten, sondern um Missverständnisse oder Fehler bei der rechtlichen Einordnung. Dennoch eröffnen Staatsanwaltschaften häufig umfangreiche Ermittlungsverfahren – häufig auf Hinweis der Finanzkontrolle Schwarzarbeit oder der Deutschen Rentenversicherung.

Die Folgen eines Ermittlungsverfahrens

Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen § 266a StGB ist mit erheblichen Risiken verbunden. Neben einer empfindlichen Geldstrafe droht in besonders schweren Fällen sogar eine Freiheitsstrafe. Diese kann nach § 266a Abs. 4 StGB auch dann verhängt werden, wenn der Täter „gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt“.

Weitere ernsthafte Folgen sind:

  • Arrestbeschlüsse und Kontenpfändungen zur Sicherung von angeblich hinterzogenen Beiträgen,

  • Schadensersatzforderungen der Sozialversicherungsträger,

  • Eintragung in das Wettbewerbsregister mit der Folge des Ausschlusses von öffentlichen Ausschreibungen,

  • Reputationsverlust in der Branche und Vertrauensverlust bei Kunden und Geschäftspartnern.

In vielen Fällen kann bereits die bloße Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einem wirtschaftlichen Ausnahmezustand führen.

Verteidigungsmöglichkeiten: Strategie statt Reaktion

Eine wirksame Verteidigung beginnt idealerweise bereits im Ermittlungsverfahren. Ziel ist es, frühzeitig steuernd in das Verfahren einzugreifen und insbesondere eine öffentliche Anklage oder gar eine Verurteilung zu vermeiden. Hierbei sind insbesondere folgende Maßnahmen zentral:

  • Die sorgfältige Analyse der Ermittlungsakte und Prüfung, ob die sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen tatsächlich vorliegen,

  • Die Bewertung der Vertragsverhältnisse unter Berücksichtigung der BGH-Rechtsprechung zur Scheinselbständigkeit,

  • Die Einordnung betriebsüblicher Strukturen und organisatorischer Abläufe,

  • Die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden, um eine Einstellung nach §§ 153, 153a StPO zu erreichen,

  • Die professionelle Aussageberatung, um eine Selbstbelastung zu vermeiden.

Wie der Bundesgerichtshof im Beschluss vom 28. September 2021 (1 StR 24/21) erneut klarstellte, reicht für eine Strafbarkeit bereits bedingter Vorsatz aus. Umso wichtiger ist es, im Rahmen der Verteidigung zu prüfen, ob tatsächlich ein vorsätzliches Handeln vorlag oder lediglich eine fehlerhafte Einschätzung der rechtlichen Lage.

Warum Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre beste Wahl ist

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Er verfügt über langjährige Erfahrung im Wirtschaftsstrafrecht und hat sich auf die Verteidigung von Unternehmern und Selbständigen spezialisiert. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Verteidigung bei Vorwürfen nach § 266a StGB.

Durch seine umfassende Kenntnis der behördlichen Praxis und seine strategisch ausgerichtete Arbeitsweise gelingt es Rechtsanwalt Junge regelmäßig, die Verfahren frühzeitig und diskret zu einem für den Mandanten vorteilhaften Ende zu führen. Überdurchschnittlich viele der von ihm betreuten Verfahren enden mit einer Einstellung – entweder mangels hinreichenden Tatverdachts oder gegen Zahlung eines vergleichsweise geringen Geldbetrags, ohne dass es zu einer Verurteilung kommt.

Rechtsanwalt Andreas Junge steht seinen Mandanten in allen Phasen des Verfahrens zur Seite – vom ersten Kontakt mit den Ermittlungsbehörden bis zur etwaigen Verteidigung vor Gericht. Sein Ziel ist es stets, Schaden von seinen Mandanten abzuwenden und deren berufliche Existenz zu schützen. Dabei setzt er auf persönlichen Einsatz, fachliche Exzellenz und diskrete, aber effektive Verteidigungsarbeit.

Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts nach § 266a StGB kann für Bauunternehmer existenzbedrohend sein. Gerade in dieser sensiblen Lage ist ein spezialisierter und erfahrener Strafverteidiger unerlässlich. Rechtsanwalt Andreas Junge bietet Ihnen nicht nur juristische Kompetenz auf höchstem Niveau, sondern auch die nötige Erfahrung im Umgang mit den zuständigen Behörden. Vertrauen Sie auf eine Verteidigung, die Ihre Sprache spricht und Ihre Interessen entschlossen vertritt.