In den letzten Jahren geraten vermehrt Umzugsunternehmen ins Visier der Ermittlungsbehörden. Der Vorwurf lautet nicht selten: illegale Beschäftigung von Arbeitskräften, Verstöße gegen das Mindestlohngesetz und vor allem das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen gemäß § 266a StGB. Gerade in der Umzugsbranche, in der Flexibilität und kurzfristige Auftragsabwicklung eine große Rolle spielen, kommt es immer wieder zu rechtlichen Grauzonen.
Doch der Grat zwischen administrativem Verstoß und strafrechtlich relevanter Handlung ist schmal. Und die Folgen eines Ermittlungsverfahrens können für Unternehmer gravierend sein. Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht und erfahrener Verteidiger in wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren, kennt die typischen Fallkonstellationen und bietet fundierte Unterstützung in allen Verfahrensphasen.
Der rechtliche Rahmen: § 266a StGB und Schwarzarbeit
Nach § 266a StGB macht sich strafbar, wer als Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge, die für seine Arbeitnehmer zu entrichten sind, nicht oder nicht vollständig an die zuständigen Einzugsstellen abführt. Dies betrifft sowohl den Arbeitnehmeranteil, den der Arbeitgeber einbehalten muss, als auch den Arbeitgeberanteil. Ein Verstoß liegt bereits dann vor, wenn eine Beschäftigung nicht bei den Sozialversicherungsträgern gemeldet wird.
Parallel dazu kann ein Vorwurf wegen Schwarzarbeit entstehen, wenn Personen ohne Anmeldung bei den zuständigen Sozialkassen beschäftigt werden. Die Rechtsgrundlagen finden sich unter anderem im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und in der Abgabenordnung. Auch Verstöße gegen das Mindestlohngesetz oder das Arbeitnehmerentsendegesetz werden im Zusammenhang mit Umzugsfirmen regelmäßig geprüft.
Typische Fallkonstellationen
In der Praxis zeigen sich Ermittlungsverfahren gegen Umzugsfirmen häufig ähnlich gelagert. Oftmals werden Aushilfen oder Tagesarbeitskräfte kurzfristig und ohne ordnungsgemäße Anmeldung eingesetzt. Die Bezahlung erfolgt bar, eine Dokumentation der Arbeitszeiten oder der Vereinbarungen fehlt. In manchen Fällen wird versucht, die Arbeiter als „freie Mitarbeiter“ zu deklarieren, obwohl sie in die Arbeitsorganisation des Unternehmens eingebunden sind.
Ein weiteres Problem besteht in der Weitergabe von Aufträgen an Subunternehmer, die wiederum Scheinselbständige beschäftigen. Die Hauptverantwortung bleibt jedoch oft beim Erstunternehmer, wenn dieser sich nicht über die ordnungsgemäße Anmeldung und Beitragsabführung überzeugt hat. Auch sog. „Mithelfende Familienangehörige“ können bei fehlender Anmeldung zu einem Ermittlungsverfahren führen.
Die möglichen strafrechtlichen und wirtschaftlichen Folgen
Die strafrechtlichen Konsequenzen bei einem Verstoß gegen § 266a StGB können erheblich sein. Bereits das Vorenthalten kleinerer Beitragsbeträge kann zu einem Ermittlungsverfahren und im schlimmsten Fall zu einer Anklage führen. Bei größeren Summen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren.
Daneben drohen erhebliche Nachforderungen durch die Sozialversicherungsträger, inklusive sämtlicher Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile sowie Verzugszinsen. Diese können für kleinere Betriebe schnell existenzbedrohend werden. Auch das Zollamt, das in diesen Fällen als Ermittlungsbehörde auftritt, kann Bußgelder verhängen. Außerdem besteht das Risiko, von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen zu werden oder die Gewerbeerlaubnis zu verlieren.
Besonders heikel wird es, wenn der Verdacht besteht, dass systematisch Beiträge vorenthalten wurden. In diesen Fällen wird die Staatsanwaltschaft regelmäßig eine Anklage erheben, und die Gerichte sind gehalten, klare Signale in Richtung Generalprävention zu setzen. Der Bundesgerichtshof hat in seiner Rechtsprechung klargestellt, dass bei struktureller Schwarzarbeit eine empfindliche Strafe verhängt werden muss (vgl. BGH, Urteil vom 24.05.2017 – 1 StR 327/16).
Verteidigungschancen und -strategien
Ein Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit oder des Vorenthaltens von Sozialabgaben muss jedoch nicht zwangsläufig in einer Verurteilung enden. Gerade in der Umzugsbranche bestehen vielfach Unklarheiten hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung einzelner Tätigkeiten. Rechtsanwalt Andreas Junge prüft in jedem Fall, ob eine Scheinselbstständigkeit tatsächlich vorliegt oder ob die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen nicht doch eine selbständige Tätigkeit erlauben.
Zudem sind die Ermittlungsakten auf formelle Fehler zu untersuchen. Oft fehlt es an einer ausreichenden Dokumentation der angeblichen Arbeitsverhältnisse oder der Zahlungsflüsse. Auch kann sich der Beschuldigte auf einen Verbotsirrtum berufen, wenn er aufgrund unklarer rechtlicher Beratung oder üblicher Branchenpraxis von der Rechtmäßigkeit seines Handelns ausging.
Ein weiterer Verteidigungsansatz ist die Kooperation mit den Ermittlungsbehörden zur Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen gemäß § 153a StPO. Gerade bei Ersttätern oder geringem Verschuldensgrad ist dies eine realistische Option. Rechtsanwalt Andreas Junge nutzt dabei seine Erfahrung im Umgang mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und den Sozialversicherungsträgern, um sachgerechte Lösungen zu erzielen.
Die besondere Kompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge
Rechtsanwalt Andreas Junge hat sich bundesweit einen Namen als versierter Verteidiger in Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren gemacht. Als Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht kennt er nicht nur die juristischen Feinheiten, sondern auch die tägliche Praxis in Ermittlungsverfahren gegen Unternehmer.
Er begleitet seine Mandanten mit Weitblick, analytischer Schärfe und konsequenter Verteidigungstaktik. Besonders wichtig ist ihm dabei die frühzeitige Einflussnahme auf das Verfahren, um Eskalationen zu vermeiden und wirtschaftliche Schäden zu minimieren. Seine hohe Erfolgsquote bei Verfahrenseinstellungen spricht für sich. Unternehmer, die mit einem Ermittlungsverfahren konfrontiert sind, finden in Andreas Junge einen kompetenten und diskreten Partner.
Umzugsunternehmen stehen nicht selten vor der Herausforderung, kurzfristig Personal bereitzustellen und dabei die umfangreichen sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Pflichten zu erfüllen. Fehler in der Organisation oder in der rechtlichen Bewertung können jedoch schnell zu einem strafrechtlichen Problem werden.
Ein Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit oder des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen ist kein Bagatelldelikt und erfordert eine kompetente Verteidigung. Rechtsanwalt Andreas Junge bietet hier die notwendige Expertise, um das Verfahren sachgerecht und mit dem Ziel der Entlastung zu führen. Wer rechtzeitig reagiert, kann oft Schlimmeres verhindern und sein Unternehmen vor langfristigen Schäden bewahren.