Ermittlungsverfahren gegen Ärzte wegen Besitzes von Haschisch oder Kokain- Schnelle Hilfe vom Fachanwalt!

Strafrechtliche, berufsrechtliche und approbationsrechtliche Risiken – und warum frühzeitige Verteidigung unverzichtbar ist

Wenn ein Arzt in den Verdacht gerät, im Besitz von Haschisch, Kokain oder anderen Betäubungsmitteln zu sein, droht nicht nur ein reguläres Strafverfahren. Besonders gravierend sind in solchen Fällen die berufsrechtlichen und approbationsrechtlichen Folgen. Während andere Berufsgruppen „nur“ mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen müssen, ist bei Ärztinnen und Ärzten unter Umständen die gesamte berufliche Existenz in Gefahr. Das beginnt bereits mit dem Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens und setzt sich fort in Form von Mitteilungen an die Approbationsbehörde, die Ärztekammer und unter Umständen auch an den Arbeitgeber oder die Kassenärztliche Vereinigung.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, beide Fachanwälte für Strafrecht, sind auf die Verteidigung von Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung spezialisiert. Sie vertreten seit Jahren bundesweit Ärztinnen und Ärzte, die sich mit straf- oder berufsrechtlichen Vorwürfen konfrontiert sehen, darunter auch in sensiblen Verfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Strafrechtlicher Hintergrund und typische Verdachtslagen

Der Besitz von Betäubungsmitteln wie Cannabis oder Kokain ist nach § 29 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) strafbar – unabhängig von der Art der Substanz, der Menge und der beabsichtigten Verwendung. Auch der Besitz geringster Mengen, die dem Eigenverbrauch dienen, stellt eine Straftat dar. Bereits ein begründeter Anfangsverdacht reicht aus, um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.

In der Praxis ergeben sich entsprechende Verfahren oft aus routinemäßigen Polizeikontrollen, etwa im Straßenverkehr oder bei der Einreise, durch Mitteilungen von Dritten wie Apotheken, Klinikleitungen oder Kollegen, oder durch Zufallsfunde bei Hausdurchsuchungen in anderen Zusammenhängen. Besonders heikel ist es, wenn dienstliche IT-Systeme, Medikamentenschränke oder BtM-Bestände betroffen sind, da hier zusätzlich ein Verstoß gegen die berufsspezifischen Dokumentationspflichten im Raum steht.

Approbationsrechtliche und berufsrechtliche Konsequenzen

Bereits ein Ermittlungsverfahren wegen Besitzes von Betäubungsmitteln kann zur Folge haben, dass die zuständige Landesärztekammer und die Approbationsbehörde über den Vorwurf informiert werden. Diese prüfen dann, ob Zweifel an der beruflichen Eignung und Zuverlässigkeit bestehen. Wird ein entsprechender Verdacht bejaht, droht die Einleitung eines berufsrechtlichen Verfahrens. In besonders schwerwiegenden Fällen kann die Approbation gemäß § 6 Abs. 1 Bundesärzteordnung ganz oder teilweise widerrufen oder ruhend gestellt werden.

Hinzu kommen mögliche Maßnahmen wie die Anordnung eines befristeten Berufsverbots durch ein Strafgericht oder der Ausschluss aus dem Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung. Auch bei laufender Praxis kann es zu Honorarkürzungen, einer Aberkennung der Zulassung oder zur Kündigung durch den privaten oder öffentlichen Arbeitgeber kommen. Nicht zu unterschätzen ist darüber hinaus die Wirkung auf das berufliche Umfeld und die Außenwirkung gegenüber Patienten, Kollegen und Kooperationspartnern.

Der Umgang mit Ermittlungsmaßnahmen und der richtigen Verteidigungsstrategie

Wird gegen einen Arzt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, folgt häufig zeitnah eine Hausdurchsuchung. Dabei beschlagnahmen die Ermittlungsbehörden regelmäßig nicht nur private Gegenstände, sondern auch dienstliche Geräte, Patientendokumente oder Rezepte. In dieser sensiblen Lage ist es entscheidend, keine Angaben zur Sache zu machen, keine vorschnellen Erklärungen abzugeben und unverzüglich einen spezialisierten Strafverteidiger einzuschalten.

Eine kluge Verteidigungsstrategie berücksichtigt neben der strafrechtlichen Bewertung auch die berufsspezifischen Auswirkungen. Ziel ist es, das Verfahren möglichst früh zu beeinflussen – etwa durch Aufklärung technischer Sachverhalte, Stellungnahmen gegenüber der Ärztekammer oder durch Gespräche mit der Staatsanwaltschaft zur Verfahrensbeendigung. Gerade bei erstmaligen Verstößen und kleineren Mengen ist in vielen Fällen eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflage (§ 153a StPO) möglich. Gleichzeitig kann eine durchdachte Verteidigung verhindern, dass die Approbationsbehörde voreilige Maßnahmen trifft.

Warum ärztliche Verfahren besonders sensibel sind

Die Tätigkeit als Arzt oder Ärztin ist mit besonderen Anforderungen an Integrität, Zuverlässigkeit und persönliches Verantwortungsbewusstsein verbunden. Daher sind Gerichte und Behörden in solchen Verfahren besonders streng. Schon der bloße Verdacht kann zu tiefgreifenden Konsequenzen führen. Umso wichtiger ist es, sich nicht mit allgemeiner Rechtsberatung zu begnügen, sondern erfahrene Verteidiger an der Seite zu haben, die sich mit den spezifischen Anforderungen des ärztlichen Berufsrechts auskennen.

Rechtsanwalt Andreas Junge und Dr. Maik Bunzel sind bundesweit als Strafverteidiger tätig und haben eine Vielzahl vergleichbarer Verfahren erfolgreich geführt. Sie verfügen über ein tiefes Verständnis der berufsrechtlichen Regelwerke, über ausgezeichnete Kontakte zu Fachgutachtern und sind in der Lage, auch unter hohem öffentlichen oder beruflichen Druck diskret und zielführend zu agieren.

Ein Ermittlungsverfahren wegen Besitzes oder mutmaßlichen Konsums von Haschisch oder Kokain ist für Ärztinnen und Ärzte mit erheblichen Risiken verbunden – weit über das Strafrecht hinaus. Nicht nur drohen Geld- oder Freiheitsstrafen, sondern vor allem berufsrechtliche Konsequenzen, die zur dauerhaften Beendigung der ärztlichen Tätigkeit führen können.

Deshalb gilt: Je früher professionelle strafrechtliche und berufsrechtliche Beratung in Anspruch genommen wird, desto besser sind die Chancen, das Verfahren zu kontrollieren, negative Auswirkungen zu vermeiden und die Approbation dauerhaft zu sichern. Mit Rechtsanwalt Andreas Junge und Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel stehen Ärztinnen und Ärzten erfahrene und spezialisierte Verteidiger zur Seite, die genau wissen, was in dieser Lage zu tun ist. Diskret, entschlossen und mit einem klaren Blick für das Machbare.